Fachbegriffe einfach erklärt
Die Welt der Versicherungen und Finanzen steckt voller Fachbegriffe, die auf den ersten Blick verwirrend wirken können. Unser Versicherungslexikon erklärt Ihnen die wichtigsten Begriffe verständlich und praxisnah – von A wie Abgeltungssteuer bis Z wie Zinseszinseffekt. Nutzen Sie die Suchfunktion oder navigieren Sie über das Alphabet direkt zum gewünschten Buchstaben.
A
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitaleinkünfte in Deutschland. Sie beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % darauf) und ggf. Kirchensteuer. In Summe ergibt sich ein Steuersatz von 26,375 % (ohne Kirchensteuer). Sie wird automatisch von der Bank oder Versicherung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Betroffen sind Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Bei Rentenversicherungen der 3. Schicht kann die Abgeltungssteuer durch das Halbeinkunfteverfahren vermieden werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Abschlusskosten
Abschlusskosten (auch Abschluss- und Vertriebskosten) sind Gebühren, die bei Vertragsabschluss einer Versicherung anfallen. Sie werden in der Regel auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt (sogenannte Zillmerung) und im Produktinformationsblatt ausgewiesen. Die Höhe der Abschlusskosten beeinflusst direkt die Effektivkostenquote eines Produkts und sollte beim Vergleich verschiedener Anbieter berücksichtigt werden.
Abstrakte Verweisung
Bei der abstrakten Verweisung kann ein Versicherer die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung verweigern, wenn der Versicherte theoretisch einen anderen, vergleichbaren Beruf ausüben könnte – unabhängig davon, ob dieser Beruf tatsächlich verfügbar oder zumutbar ist. Die WWK verzichtet auf abstrakte Verweisung: Es zählt ausschließlich, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben können. Dieser Verzicht ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal einer guten BU-Versicherung.
Aktive und passive Fonds
Aktive Fonds werden von Fondsmanagern verwaltet, die versuchen, durch gezielte Titelauswahl eine höhere Rendite als der Markt zu erzielen – die Kosten liegen typischerweise bei ca. 1,5 % TER pro Jahr. Passive Fonds (ETFs) bilden hingegen einen Index nach und sind mit ca. 0,2 % TER deutlich günstiger. Die WWK bietet in ihren fondsgebundenen Produkten sowohl aktive als auch passive Fonds zur Auswahl an, sodass Kunden ihre bevorzugte Anlagestrategie umsetzen können.
Allgefahrendeckung
Die Allgefahrendeckung (auch All-Risk-Deckung) ist ein Versicherungskonzept, bei dem grundsätzlich alle Risiken versichert sind, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Das ist das Gegenteil der benannten Gefahren (Named Perils), bei denen nur explizit aufgezählte Risiken versichert sind. Premium-Tarife in der Hausrat- und Gebäudeversicherung bieten häufig eine Allgefahrendeckung und schützen so umfassender vor unvorhergesehenen Schäden.
Altersvorsorge
Altersvorsorge bezeichnet alle Maßnahmen, die dazu dienen, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. In Deutschland basiert das Altersvorsorgesystem auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung (1. Säule), der betrieblichen Altersversorgung (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Innerhalb der 3. Säule wird weiter in drei Schichten unterschieden: BasisRente/Rürup (Schicht 1), Riester-Rente (Schicht 2) und private Rentenversicherungen (Schicht 3). Die gesetzliche Rente allein reicht für die meisten Menschen nicht aus – private und betriebliche Vorsorge sind daher unverzichtbar.
Altersrückstellung (PKV)
Altersrückstellungen sind Kapitalreserven, die in der privaten Krankenversicherung gebildet werden, um die mit dem Alter steigenden Gesundheitskosten abzufedern. Ein Teil des monatlichen Beitrags fließt in die Altersrückstellung und wird verzinslich angelegt. Diese Reserven dämpfen den Beitragsanstieg im Alter. Bei einem Wechsel des PKV-Anbieters können seit 2009 die Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitgenommen werden.
Annuitätendarlehen
Ein Annuitätendarlehen ist ein Kredit mit gleichbleibenden monatlichen Raten (Annuitäten), die sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammensetzen. Mit jeder Rate sinkt der Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt, da die Restschuld abnimmt. Diese Darlehensform ist die gängigste bei der Immobilienfinanzierung in Deutschland. Zur Absicherung des Darlehens empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme.
Anwartschaft
Eine Anwartschaft ist ein ruhender Versicherungsvertrag, der die bei Abschluss geltenden Bedingungen – insbesondere den damaligen Gesundheitszustand – für eine spätere Aktivierung konserviert. Das ist besonders in der privaten Krankenversicherung (PKV) und der Berufsunfähigkeitsversicherung wertvoll: Wer frühzeitig eine Anwartschaft abschließt, kann den Vertrag später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu den ursprünglichen Konditionen aktivieren. Die kleine Anwartschaft sichert nur den Gesundheitsstatus, die große Anwartschaft zusätzlich Altersrückstellungen.
Arbeitskraftabsicherung
Arbeitskraftabsicherung ist der Oberbegriff für Versicherungsprodukte, die das Einkommen bei Verlust der Arbeitsfähigkeit schützen. Dazu gehören die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die Grundfähigkeitsversicherung und die Erwerbsminderungsversicherung. Die Arbeitskraft ist für die meisten Menschen ihr größtes Vermögen – ein 30-Jähriger mit 3.000 € Nettoeinkommen wird bis zur Rente rund 1,3 Millionen Euro verdienen.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen. Für VL-Verträge in Aktienfonds beträgt die Zulage bis zu 80 € pro Jahr (20 % auf maximal 400 € Einzahlung). Voraussetzung: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (aktuell 40.000 € für Alleinstehende, 80.000 € für Verheiratete). Die Sparzulage muss über die Steuererklärung beantragt werden.
Asset Allocation
Asset Allocation (Vermögensaufteilung) bezeichnet die strategische Verteilung des Anlagekapitals auf verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Immobilien und Liquidität. Studien zeigen, dass die Asset Allocation für über 90 % der langfristigen Renditeunterschiede verantwortlich ist – die Einzeltitelauswahl spielt eine untergeordnete Rolle. Das IntelliProtect®-System der WWK übernimmt die dynamische Asset Allocation automatisch und passt die Aufteilung zwischen Fonds und Deckungsstock täglich an die Marktsituation an.
Ausgabeaufschlag (Agio)
Der Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Gebühr beim Kauf von Fondsanteilen. Er wird als Prozentsatz auf den Nettoinventarwert (NAV) des Fonds erhoben und beträgt bei Aktienfonds typischerweise 3–5 %. Bei ETFs entfällt der Ausgabeaufschlag, da sie über die Börse gehandelt werden. Innerhalb von Versicherungsprodukten der WWK werden die Fondskosten bereits in die Gesamtkostenstruktur eingerechnet.
B
BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Die BaFin ist die deutsche Finanzaufsichtsbehörde mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie beaufsichtigt Banken, Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister und den Wertpapierhandel. Für Versicherungskunden ist die BaFin wichtig, weil sie sicherstellt, dass Versicherer ausreichend Kapital vorhalten (Deckungsrückstellungen) und faire Vertragsbedingungen verwenden. Bei Beschwerden über einen Versicherer kann man sich an die BaFin wenden.
BasisRente (Rürup-Rente)
Die BasisRente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge der 1. Schicht. Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden – bis zu 27.566 € für Alleinstehende und 55.132 € für Ehepaare jährlich. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente und wird mit dem Ertragsanteil besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Die BasisRente ist besonders attraktiv für Selbstständige und Freiberufler, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Riester-Rente haben. Zudem ist das angesparte Vermögen insolvenzgeschützt und kann nicht gepfändet werden.
Begünstigter
Der Begünstigte (auch Bezugsberechtigter) ist die Person, die im Versicherungsfall – insbesondere bei der Todesfallleistung – die vereinbarte Versicherungsleistung erhält. Der Versicherungsnehmer kann den Begünstigten jederzeit ändern, solange kein unwiderrufliches Bezugsrecht eingetragen ist. Die Festlegung des Begünstigten ist besonders wichtig bei der Risikolebensversicherung und bei Rentenversicherungen mit Todesfallschutz, da die Leistung ohne korrekte Benennung in die Erbmasse fällt.
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die betriebliche Altersversorgung ist eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber organisiert wird. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung: Sie können einen Teil ihres Bruttogehalts steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Betriebsrente umwandeln. Seit 2019 muss der Arbeitgeber bei Neuverträgen mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss leisten, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Die fünf Durchführungswege sind: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage.
Beitragsbefreiung
Die Beitragsbefreiung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Leistungsfall keine Beiträge mehr zahlen muss, der Versicherungsschutz aber vollständig bestehen bleibt. Dies ist ein wichtiger Baustein in der Berufsunfähigkeitsversicherung und der PflegeRente: Wenn Sie berufsunfähig oder pflegebedürftig werden, entfällt die Beitragszahlung – Sie erhalten die Leistung, ohne weiter zahlen zu müssen.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensobergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Einkommen oberhalb der BBG ist beitragsfrei. Für die betriebliche Altersversorgung ist die BBG relevant, weil Entgeltumwandlung bis zu 4 % der BBG der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei ist (2024: ca. 302 €/Monat). Darüber hinaus sind weitere 4 % steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.
Beitragsfreistellung
Die Beitragsfreistellung ist die vorübergehende Aussetzung der Beitragszahlung bei einem laufenden Versicherungsvertrag. Der Vertrag bleibt dabei mit reduzierten Leistungen bestehen – im Unterschied zur Kündigung wird kein Rückzahlungsbetrag ausgezahlt. Die bisher angesammelten Beiträge werden weiter verzinst bzw. bleiben investiert. Bei fondsgebundenen Produkten der WWK kann die Beitragszahlung später ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufgenommen werden.
Beitragsgarantie
Die Beitragsgarantie sichert zu, dass zum Vertragsende ein bestimmter Prozentsatz (50–100 %) der eingezahlten Beiträge als Mindestleistung zur Verfügung steht. Sie ist ein zentrales Element des IntelliProtect®-Systems der WWK: Je nach gewähltem Garantieniveau wird das Kapital dynamisch zwischen Fonds und sicherem Deckungsstock aufgeteilt. Eine höhere Garantie bietet mehr Sicherheit, reduziert aber die Renditechancen – die Wahl hängt von der persönlichen Risikobereitschaft und der Vertragslaufzeit ab.
Berufsunfähigkeit (BU)
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Die häufigsten Ursachen sind psychische Erkrankungen (ca. 30 %), Erkrankungen des Bewegungsapparats (ca. 20 %) und Krebserkrankungen (ca. 15 %). Statistisch wird etwa jeder vierte Berufstätige im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht bei Weitem nicht aus – eine private BU-Versicherung ist daher einer der wichtigsten Versicherungsbausteine überhaupt.
Bruttobeitragsgarantie
Die Bruttobeitragsgarantie ist eine Garantieform, bei der zum Vertragsende mindestens die Summe aller eingezahlten Bruttobeiträge (inklusive Kostenanteile) zur Verfügung steht. Sie bietet höhere Sicherheit als die Nettobeitragsgarantie, bei der nur der Sparanteil (nach Abzug der Kosten) garantiert wird. Die WWK Protect-Produkte bieten eine Bruttobeitragsgarantie und stellen damit sicher, dass kein Euro der eingezahlten Beiträge verloren geht – ein wichtiges Qualitätsmerkmal für sicherheitsorientierte Kunden.
BU-Rente
Die BU-Rente ist die monatliche Rente, die im Fall der Berufsunfähigkeit an den Versicherten gezahlt wird. Empfohlen wird eine Abdeckung von 70–80 % des Nettoeinkommens, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in der Regel weit darunter liegt. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob die BU als Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder als Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Rentenversicherung abgeschlossen wurde.
C
Cost-Average-Effekt (Durchschnittskosteneffekt)
Der Cost-Average-Effekt entsteht, wenn regelmäßig ein fester Betrag in Fondsanteile investiert wird: Bei niedrigen Kursen werden mehr Anteile gekauft, bei hohen Kursen weniger. Über die Zeit ergibt sich ein günstiger Durchschnittspreis, der unter dem arithmetischen Mittel der Kurse liegt. Dieser Effekt ist ein zentraler Vorteil des monatlichen Sparplans in fondsgebundenen Rentenversicherungen und macht den Einstiegszeitpunkt weniger relevant.
Courtage (Maklercourtage)
Die Courtage ist die Vergütung, die ein Versicherungsmakler vom Versicherungsunternehmen für die erfolgreiche Vermittlung eines Vertrags erhält. Im Gegensatz zur Provision eines Versicherungsvertreters wird die Courtage vom Versicherer an den Makler gezahlt, ohne den Beitrag für den Kunden zu erhöhen. Die Höhe der Courtage ist in den Abschlusskosten des Produkts enthalten und wird in der Effektivkostenquote berücksichtigt.
CSR und ESG
CSR (Corporate Social Responsibility) und ESG (Environmental, Social, Governance) sind Rahmenwerke für nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften und Investieren. ESG-Kriterien bewerten Unternehmen und Fonds nach Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards und gewinnen bei der Kapitalanlage zunehmend an Bedeutung. Die WWK bietet in ihren fondsgebundenen Produkten ESG-konforme Fonds an, die strenge Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und verantwortungsbewusstes Investieren ermöglichen.
D
Deckungskapital
Das Deckungskapital ist das zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines Lebensversicherungsvertrags angesammelte Sparkapital. Es bildet die Grundlage für die Berechnung des Rückkaufswerts bei vorzeitiger Kündigung und für die Ermittlung der beitragsfreien Leistung bei Beitragsfreistellung. Das Deckungskapital wächst über die Vertragslaufzeit durch Beiträge, Zinsen und Überschussbeteiligungen – abzüglich der eingerechneten Kosten.
Deckungsrückstellung
Die Deckungsrückstellung ist eine bilanzielle Rücklage, die Versicherungsunternehmen bilden müssen, um ihre zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern zu erfüllen. Sie wird von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) reguliert und gehört zu den wichtigsten Kennzahlen für die Finanzstärke eines Versicherers. Eine ausreichende Deckungsrückstellung gewährleistet, dass alle zugesagten Leistungen langfristig bedient werden können.
Deckungsstock
Der Deckungsstock ist das Sicherungsvermögen eines Lebensversicherers, das gesetzlich vom übrigen Unternehmensvermögen getrennt ist und ausschließlich den Versicherungsnehmern dient. Er bildet die Basis für die Garantieleistungen in klassischen Lebensversicherungen. Im IntelliProtect®-System der WWK wird das Kapital dynamisch zwischen dem sicheren Deckungsstock und chancenreichen Fonds umgeschichtet, um die Beitragsgarantie sicherzustellen und gleichzeitig Renditechancen zu nutzen.
Deckungssumme
Die Deckungssumme (auch Versicherungssumme) ist der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadensfall zahlt. Bei der Haftpflichtversicherung sollte die Deckungssumme mindestens 10 Millionen Euro für Personenschäden betragen. Bei der Hausratversicherung sollte sie dem Wiederbeschaffungswert des gesamten Hausrats entsprechen. Ist die Deckungssumme zu niedrig, besteht das Risiko der Unterversicherung.
Deckungszusage
Die Deckungszusage ist die verbindliche Bestätigung des Versicherers, dass ein Schadensfall unter den Versicherungsschutz fällt und die Leistung erbracht wird. In der Haftpflichtversicherung beinhaltet die Deckungszusage auch die Übernahme der Abwehrkosten bei unberechtigten Ansprüchen (passiver Rechtsschutz). Wird die Deckungszusage verweigert, kann der Versicherungsnehmer den Rechtsweg beschreiten.
Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit ist eine besondere Form der Berufsunfähigkeit, die speziell für Beamte gilt. Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er seine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann – der rechtliche Maßstab unterscheidet sich von der Berufsunfähigkeit im Sinne des Versicherungsrechts. Für Beamte ist daher eine BU-Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) besonders wichtig, damit auch bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit die Leistung gezahlt wird.
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der häufigste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Dabei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab und führt die Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt ab. Steuerlich gefördert sind Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) – diese sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Direktversicherung ist administrativ einfach und bietet durch den Insolvenzschutz über Protektor hohe Sicherheit.
Drei-Schichten-Modell
Das Drei-Schichten-Modell beschreibt die steuerliche Systematik der Altersvorsorge in Deutschland. Schicht 1 (Basisversorgung): Gesetzliche Rente und BasisRente/Rürup – Beiträge absetzbar, Rente wird besteuert. Schicht 2 (Zusatzversorgung): Riester-Rente und bAV – staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile. Schicht 3 (Kapitalanlageprodukte): Private Rentenversicherungen, Fondspolicen – flexible Auszahlung mit Halbeinkunfteverfahren oder Ertragsanteilsbesteuerung.
DuoRente
Die WWK DuoRente ist ein innovatives Vorsorgekonzept, das eine BasisRente (Schicht 1) mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung (Schicht 3) kombiniert. Das Prinzip: Die Steuerersparnis aus der BasisRente wird direkt in die FondsRente investiert. So bauen Sie mit dem Geld, das sonst an das Finanzamt gegangen wäre, ein zweites Vermögen auf. Bei der Auszahlung der FondsRente profitieren Sie vom Halbeinkunfteverfahren. Die DuoRente vereint die Steuervorteile beider Schichten und maximiert die Gesamtrendite nach Steuern.
Dynamik (Beitragsdynamik)
Die Beitragsdynamik ist eine Anpassungsklausel in Versicherungsverträgen, durch die Beiträge und Leistungen regelmäßig (meist jährlich) um einen festen Prozentsatz steigen. Sie dient dem Inflationsausgleich und stellt sicher, dass der Versicherungsschutz mit der Zeit nicht an Wert verliert. Eine Dynamik von 3 % pro Jahr bedeutet beispielsweise, dass sich die BU-Rente in 24 Jahren verdoppelt. Der Versicherungsnehmer kann der Dynamik in der Regel widersprechen.
E
Effektivkostenquote (EKQ)
Die Effektivkostenquote ist ein standardisiertes Maß für die Gesamtkosten eines Versicherungsprodukts. Sie gibt an, um wie viele Prozentpunkte die jährliche Rendite durch alle Kosten (Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten) geschmälert wird. Eine EKQ von 1,5 % bedeutet: Bei einer Brutto-Rendite von 6 % erhalten Sie effektiv 4,5 %. Die EKQ muss seit 2015 bei Vertragsabschluss ausgewiesen werden und ermöglicht den direkten Kostenvergleich zwischen verschiedenen Anbietern und Produkten.
Eigenanteil (Pflege)
Der Eigenanteil ist der Betrag, den Pflegebedürftige selbst für ihre Pflege aufbringen müssen, weil die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt. In einem Pflegeheim beträgt der Eigenanteil durchschnittlich 2.000–2.500 € pro Monat (inkl. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten). Dieser Betrag muss aus dem eigenen Einkommen, Vermögen oder einer privaten Pflegezusatzversicherung finanziert werden.
Einmalanlage
Die Einmalanlage bezeichnet eine einmalige Kapitaleinzahlung in eine Rentenversicherung, im Gegensatz zu regelmäßigen monatlichen Beiträgen. Der Mindestbetrag liegt typischerweise bei 10.000 €. Bei Auszahlung nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit und ab dem 62. Lebensjahr profitiert die Einmalanlage vom Halbeinkunfteverfahren – nur die Hälfte der Erträge wird besteuert. Das macht die Einmalanlage in eine Fondspolice steuerlich attraktiver als ein Direktinvestment in Fonds.
Einmalentnahme
Die Einmalentnahme ist eine einmalige Teilauszahlung aus einer bestehenden Rentenversicherung während der Ansparphase. Sie reduziert das vorhandene Vertragsguthaben und damit die spätere Ablaufleistung oder Rente. Bei WWK-Produkten ist eine Einmalentnahme unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bietet Flexibilität bei unerwartetem Kapitalbedarf, ohne den gesamten Vertrag kündigen zu müssen.
Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung schützt vor Schäden durch Naturereignisse: Überschwemmung, Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Diese Gefahren sind in der Standard- Gebäudeversicherung und Hausratversicherung normalerweise nicht enthalten und müssen als Zusatzbaustein eingeschlossen werden. Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse durch den Klimawandel wird der Elementarschutz immer wichtiger. In einigen Bundesländern wird eine Pflichtversicherung diskutiert.
Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Bruttogehalts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Der umgewandelte Betrag wird direkt vom Arbeitgeber in die bAV eingezahlt – vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung. Dadurch ist der Netto-Aufwand deutlich geringer als der Bruttobeitrag: Von 100 € brutto zahlen Sie netto oft nur 50–60 €. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss seit 2019 mindestens 15 % Zuschuss leisten.
Erlebensfall
Der Erlebensfall bezeichnet das Ereignis, dass die versicherte Person den im Vertrag vereinbarten Ablauftermin erlebt – also das Gegenteil des Todesfalls. In einer Rentenversicherung löst der Erlebensfall die Ablaufleistung aus: Der Versicherte kann dann zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung (Kapitalwahlrecht) und einer lebenslangen Leibrente wählen. Die steuerliche Behandlung hängt von der gewählten Auszahlungsform und der Schichtzugehörigkeit des Produkts ab.
Ertragsanteilsbesteuerung
Die Ertragsanteilsbesteuerung ist ein steuerliches Verfahren für Leibrenten aus der 3. Schicht. Nur ein bestimmter Prozentsatz der monatlichen Rente – der sogenannte Ertragsanteil – ist steuerpflichtig. Der Rest gilt als Rückzahlung des eigenen Kapitals und bleibt steuerfrei. Der Ertragsanteil hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab und ist in §22 EStG festgelegt. Beispiele: Bei Rentenbeginn mit 67 beträgt der Ertragsanteil 17 %, mit 63 sind es 20 %. Das bedeutet: Von 1.000 € Rente sind bei Beginn mit 67 nur 170 € steuerpflichtig.
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Rente für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Bei teilweiser Erwerbsminderung (weniger als 6 Stunden/Tag arbeitsfähig) gibt es die halbe, bei voller Erwerbsminderung (weniger als 3 Stunden/Tag) die volle Rente. Die Beträge sind jedoch sehr niedrig – die volle Erwerbsminderungsrente beträgt im Durchschnitt nur rund 950 € monatlich. Eine private Arbeitskraftabsicherung ist daher dringend zu empfehlen.
ESG-Fonds
ESG-Fonds sind Investmentfonds, die bei der Titelauswahl Umwelt- (Environmental), Sozial- (Social) und Unternehmensführungs-Kriterien (Governance) berücksichtigen. Sie schließen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Kohle, Waffen oder Kinderarbeit aus und bevorzugen nachhaltig wirtschaftende Firmen. ESG-Fonds gewinnen für verantwortungsbewusste Anleger zunehmend an Bedeutung. Die WWK bietet in allen fondsgebundenen Produkten eine breite Auswahl an ESG-konformen Fonds.
ETF (Exchange Traded Fund)
Ein ETF ist ein börsengehandelter Indexfonds, der die Wertentwicklung eines bestimmten Index (z. B. MSCI World, DAX, S&P 500) nachbildet. ETFs zeichnen sich durch niedrige Kosten (typisch 0,1–0,5 % p.a.) und breite Diversifikation aus. Innerhalb von Versicherungsprodukten der WWK können ETFs als Anlagebausteine gewählt werden, was die Kostenstruktur des Gesamtprodukts verbessert. Die Premium FondsRente 2.0 bietet eine besonders breite ETF-Auswahl.
F
Fälligkeitsleistung (Ablaufleistung)
Die Fälligkeitsleistung (auch Ablaufleistung) ist der Gesamtbetrag, der bei Vertragsende einer Lebens- oder Rentenversicherung zur Auszahlung kommt. Sie setzt sich aus dem garantierten Kapital, der Überschussbeteiligung und – bei fondsgebundenen Produkten – der Fondsperformance zusammen. Die voraussichtliche Fälligkeitsleistung wird jährlich in der Standmitteilung ausgewiesen und gibt dem Versicherungsnehmer einen Überblick über die Entwicklung seines Vertrags.
Familienversicherung (GKV)
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert werden, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Familienversicherung ist ein wesentlicher Vorteil der GKV gegenüber der privaten Krankenversicherung, in der jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag benötigt. Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, wenn sie sich in Ausbildung befinden.
Fonds (Investmentfonds)
Ein Investmentfonds ist ein von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltetes Sammelvermögen, in das viele Anleger gemeinsam investieren. Zu den gängigen Fondsarten zählen Aktienfonds, Rentenfonds (Anleihefonds), Mischfonds und ETFs. Fonds bieten den Vorteil der Diversifikation und professionellen Verwaltung. Innerhalb der WWK-Produkte stehen über 100 Fonds verschiedener Anlageklassen und Regionen zur Auswahl, die individuell kombiniert werden können.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Lebensversicherung, bei der die Beiträge in Investmentfonds oder ETFs angelegt werden. Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung gibt es keinen festen Garantiezins, dafür höhere Renditechancen. Die WWK bietet mit dem IntelliProtect®-System eine innovative Lösung, die Renditechancen mit einer wählbaren Beitragsgarantie (50–100 %) kombiniert. Bei Auszahlung profitieren Versicherte vom Halbeinkunfteverfahren (Einmalauszahlung) oder der Ertragsanteilsbesteuerung (Verrentung).
Fondspolice
Fondspolice ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung. Sie kombiniert den steuerlichen Versicherungsmantel mit einer Fondsanlage und vereint so die Renditechancen der Kapitalmärkte mit den Steuervorteilen einer Versicherung. Bei Auszahlung nach 12 Jahren Laufzeit und ab dem 62. Lebensjahr greift das Halbeinkunfteverfahren, bei Verrentung die günstige Ertragsanteilsbesteuerung.
Förderberechtigung (Riester)
Die Förderberechtigung bestimmt, wer Anspruch auf die staatlichen Zulagen und Steuervorteile der Riester-Rente hat. Unmittelbar förderberechtigt sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und Kindererziehende. Mittelbar förderberechtigt sind Ehepartner unmittelbar Berechtigter – sie erhalten die volle Zulage auch bei einem Mindesteigenbeitrag von nur 60 € pro Jahr. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht sind in der Regel nicht förderberechtigt und nutzen stattdessen die BasisRente.
G
Garantierter Rentenfaktor
Der garantierte Rentenfaktor legt bei Vertragsabschluss fest, wie viel monatliche Rente pro 10.000 € angespartem Kapital mindestens gezahlt wird. Er kann vom Versicherer nachträglich nicht gesenkt werden und ist damit ein wichtiges Qualitätskriterium beim Vergleich von Rentenversicherungen. Ein höherer garantierter Rentenfaktor bedeutet mehr Planungssicherheit für den Ruhestand. Achten Sie beim Vergleich auch darauf, welche Kosten bereits im Rentenfaktor berücksichtigt sind.
Garantiezins (Höchstrechnungszins)
Der Garantiezins ist der Zinssatz, den Lebensversicherungen maximal für die Berechnung der garantierten Leistung verwenden dürfen. Er wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Für Neuverträge lag er 2024 bei 0,25 %, für 2025 bei 1,0 %. Der Garantiezins betrifft nur den Sparanteil des Beitrags (nach Abzug der Kosten) und gibt die Mindestrendite an. Tatsächlich erzielen viele Produkte höhere Renditen durch Überschussbeteiligungen und Fondsanlagen.
Gebäudeversicherung (Wohngebäude)
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst (Mauerwerk, Dach, Fenster, fest eingebaute Installationen) vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sie ist für Immobilienbesitzer unverzichtbar und wird in der Regel auch von der finanzierenden Bank verlangt. Achtung: Elementarschäden (Hochwasser, Überschwemmung) sind im Standard nicht enthalten und müssen separat eingeschlossen werden.
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Die gesetzliche Rentenversicherung ist das umlagefinanzierte Pflichtrentensystem für Arbeitnehmer in Deutschland. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,6 % des Bruttogehalts und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Das Rentenniveau sinkt prognostiziert auf ca. 43 % bis 2040 – die entstehende Versorgungslücke muss durch betriebliche und private Altersvorsorge geschlossen werden. Aktuelle Renteninformationen erhalten Sie jährlich per Post von der Deutschen Rentenversicherung.
Gesundheitsprüfung (Risikoprüfung)
Die Gesundheitsprüfung ist ein fester Bestandteil des Antragsverfahrens für Personen- und Lebensversicherungen. Der Antragsteller muss Fragen zu Vorerkrankungen, Behandlungen, Medikamenten und Krankenhausaufenthalten wahrheitsgemäß beantworten. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Anfechtung des Vertrags führen. Je jünger und gesünder der Antragsteller, desto einfacher die Prüfung – ein Grund, BU- und Risikolebensversicherungen möglichst früh abzuschließen.
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt – also so handelt, wie es die meisten Menschen in derselben Situation nicht tun würden (z. B. eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lassen). Viele moderne Versicherungstarife in der Hausrat-, Gebäude- und Kfz-Versicherung verzichten inzwischen auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit. Dieser Verzicht ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal bei der Tarifauswahl.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte bestimmte körperliche oder geistige Grundfähigkeiten verliert – etwa Sehen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Greifen oder Autofahren. Im Gegensatz zur BU-Versicherung sind die Leistungsauslöser klar definiert und transparent – es gibt keinen Interpretationsspielraum. Die Grundfähigkeitsversicherung ist oft deutlich günstiger als eine BU und eignet sich besonders für körperlich Tätige, bei denen BU-Tarife sehr teuer sind.
Gruppenunfallversicherung
Die Gruppenunfallversicherung ist eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Unfallversicherung, die alle Mitarbeiter eines Unternehmens rund um die Uhr absichert – auch in der Freizeit. Für den Arbeitgeber sind die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und stellen einen attraktiven Benefit für die Mitarbeiterbindung dar. Die Gruppenunfallversicherung ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung, die nur bei Arbeitsunfällen und auf dem Arbeitsweg leistet.
H
Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht)
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Schadenersatzansprüche, die Dritte gegen Sie geltend machen – und prüft gleichzeitig, ob die Ansprüche überhaupt berechtigt sind (passiver Rechtsschutz). Sie gilt als die wichtigste Versicherung überhaupt, da selbst ein kleines Missgeschick (z. B. ein Personenschaden beim Radfahren) zu Millionenforderungen führen kann. Empfohlene Deckungssumme: mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Halbeinkunfteverfahren (Halbeinkünfteverfahren)
Das Halbeinkunfteverfahren ist eine steuerliche Begünstigung für Kapitalauszahlungen aus Rentenversicherungen der 3. Schicht. Wenn zwei Bedingungen erfüllt sind – Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre und Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr – wird nur die Hälfte der Erträge (Auszahlung minus eingezahlte Beiträge) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Im Vergleich zur Abgeltungssteuer von 26,375 % auf den vollen Ertrag ist das ein erheblicher Steuervorteil, besonders bei längeren Laufzeiten und hohen Erträgen.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt die gesamte bewegliche Einrichtung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses: Möbel, Elektronik, Kleidung, Wertgegenstände, Fahrräder und mehr. Versicherte Gefahren sind typischerweise Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des gesamten Hausrats entsprechen. Als Faustformel gilt: 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei Wertvoll- und Sammlerstücken kann eine höhere Summe nötig sein.
Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente ist eine Rente, die nach dem Tod des Versicherten an die hinterbliebenen Angehörigen (Witwe/Witwer, Waisen) aus der gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung gezahlt wird. Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente 25 % (zeitlich begrenzt). Da die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung oft nicht ausreicht, bietet eine private Risikolebensversicherung einen wichtigen zusätzlichen Schutz für Familien und Partner.
I
Indexpolice
Eine Indexpolice ist eine Rentenversicherung, deren Erträge an die Wertentwicklung eines Börsenindex (z. B. Euro Stoxx 50 oder MSCI World) gekoppelt sind, wobei das eingezahlte Kapital garantiert bleibt. Die Rendite ist nach oben durch einen Cap oder eine Partizipationsrate begrenzt, dafür besteht kein Verlustrisiko. Indexpolice eignen sich für sicherheitsorientierte Kunden, die höhere Renditen als klassische Policen wünschen, aber das Risiko fondsgebundener Produkte scheuen.
Inflation
Inflation bezeichnet den allgemeinen Anstieg des Preisniveaus, der die Kaufkraft des Geldes verringert. Bei einer jährlichen Inflationsrate von 2 % sind 1.000 € heute in 20 Jahren nur noch ca. 670 € wert. Für die Altersvorsorge bedeutet das: Sparformen, die unterhalb der Inflation verzinsen (z. B. Sparbuch), führen zu realem Vermögensverlust. Renditestarke Anlageformen wie fondsgebundene Rentenversicherungen sind daher für den langfristigen Kaufkrafterhalt unverzichtbar.
Insolvenzschutz
Der Insolvenzschutz schützt Vorsorgeguthaben vor dem Zugriff von Gläubigern im Falle einer persönlichen Insolvenz. BasisRente und Riester-Rente sind vollständig vor Pfändung geschützt. In der betrieblichen Altersversorgung sichert der Pensionssicherungsverein (PSVaG) die Ansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers ab. Private Rentenversicherungen der 3. Schicht genießen nur eingeschränkten Pfändungsschutz – dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Wahl der Vorsorgeschicht.
IntelliProtect® 2.0
IntelliProtect® 2.0 ist das patentierte Sicherungssystem der WWK für fondsgebundene Versicherungen. Es passt die Aufteilung zwischen chancenreichen Fonds und sicherem Deckungsstock an jedem Bankarbeitstag automatisch an die aktuelle Marktsituation an. Ziel ist es, die Beitragsgarantie (wählbar 50–100 %) zum Vertragsende sicherzustellen und gleichzeitig maximale Renditechancen zu nutzen. Bei steigenden Märkten wird mehr in Fonds investiert, bei fallenden Märkten wird automatisch umgeschichtet. Das System ist in der BasisRente, Riester-Rente und der Premium FondsRente integriert.
Invalidität
Invalidität bezeichnet eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall. In der Unfallversicherung wird der Grad der Invalidität anhand der sogenannten Gliedertaße bestimmt (z. B. Verlust eines Daumens = 20 %, eines Arms = 70 %). Die Versicherungsleistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme. Bei einer Progression (z. B. 225 % oder 350 %) steigt die Leistung überproportional mit dem Invaliditätsgrad.
Investmentfonds
Investmentfonds ist der Sammelbegriff für alle Fondsarten – siehe Fonds (Investmentfonds). Sie sind durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) reguliert und unterliegen der Aufsicht durch die BaFin. Als Sondervermögen sind Fondsanteile bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft geschützt. Investmentfonds sind die zentralen Anlagebausteine in fondsgebundenen Versicherungsprodukten und ermöglichen eine breite Streuung des Anlagekapitals.
J
Jahresbruttoeinkommen
Das Jahresbruttoeinkommen ist das gesamte Einkommen eines Jahres vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Es ist eine zentrale Kenngröße für viele Versicherungs- und Vorsorgeberechnungen: Die empfohlene BU-Rente orientiert sich an 70–80 % des Nettoeinkommens, die bAV-Fördergrenze liegt bei 4 % der BBG, und der Riester-Eigenbeitrag beträgt 4 % des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen. Im WWK Produktfinder wird das Jahresbruttoeinkommen für personalisierte Empfehlungen genutzt.
K
Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist eine klassische Lebensversicherung, die Todesfallschutz mit einem Sparvorgang kombiniert. Das angesparte Kapital wird mit einem Garantiezins verzinst und zusätzlich an den Überschüssen des Versicherers beteiligt. Aufgrund des historisch niedrigen Garantiezinses verliert die klassische Kapitallebensversicherung zunehmend an Bedeutung und wird durch fondsgebundene Produkte mit höheren Renditechancen ergänzt oder ersetzt.
Kapitalwahlrecht
Das Kapitalwahlrecht gibt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bei Fälligkeit des Vertrags zwischen einer lebenslangen Rente und einer Einmalauszahlung des Kapitals zu wählen. Bei Rentenversicherungen der 3. Schicht ist dieses Wahlrecht steuerlich relevant: Die Einmalauszahlung wird ggf. nach dem Halbeinkunfteverfahren besteuert, die Rente nach der Ertragsanteilsbesteuerung. Welche Variante günstiger ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung schützt das eigene Fahrzeug vor Schäden. Die Teilkasko deckt Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Brand, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Tieren. Die Vollkasko umfasst zusätzlich selbst verschuldete Unfälle sowie Vandalismus. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Typklasse des Fahrzeugs, Regionalklasse des Wohnorts und Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) des Fahrers.
Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung besteht aus der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung und der freiwilligen Kaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursachen. Die Beiträge werden durch Typklasse, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse sowie individuelle Faktoren wie Fahrleistung und Alter des Fahrers bestimmt. Jährliche Wechselmöglichkeit zum 30. November mit einmonatigem Kündigungsrecht.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche sowie einiger anderer Religionsgemeinschaften zahlen. Sie beträgt je nach Bundesland 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (restliche Bundesländer) der Einkommensteuer. Bei Kapitalerträgen wird die Kirchensteuer zusätzlich zur Abgeltungssteuer erhoben, was den effektiven Steuersatz auf ca. 27,8–28,6 % erhöht.
Kontenklärung (Rentenversicherung)
Die Kontenklärung ist ein Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung, bei dem alle versicherungsrelevanten Zeiten (Ausbildung, Berufstätigkeit, Kindererziehung, Wehrdienst etc.) vollständig erfasst und dokumentiert werden. Eine frühzeitige Kontenklärung – idealerweise ab 30 Jahren – stellt sicher, dass keine Beitragszeiten fehlen und die spätere Rente korrekt berechnet wird. Fehlende Zeiten können nachträglich anerkannt werden.
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld ist eine Versicherungsleistung, die den Einkommensverlust bei längerer Krankheit ausgleicht. Der Arbeitgeber zahlt in den ersten 6 Wochen die Entgeltfortzahlung, danach leistet die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld (maximal 90 % des Nettolohns, gedeckelt). Eine private Krankentagegeldversicherung schließt die verbleibende Lücke zum tatsächlichen Nettoeinkommen. Besonders für Selbstständige, die keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, ist das Krankentagegeld unverzichtbar.
Kündigungsrecht
Das Kündigungsrecht regelt, unter welchen Bedingungen ein Versicherungsvertrag beendet werden kann. Bei Lebens- und Rentenversicherungen kann der Versicherungsnehmer jederzeit mit einmonatiger Frist zum Monatsende kündigen – allerdings ist eine frühzeitige Kündigung wegen der Abschlusskosten oft mit finanziellen Nachteilen verbunden. Bei Sachversicherungen gilt in der Regel eine drei-monatige Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres. Alternativ zur Kündigung bieten WWK-Produkte flexible Möglichkeiten wie Beitragsfreistellung.
L
Langlebigkeitsrisiko
Das Langlebigkeitsrisiko beschreibt die finanzielle Gefahr, dass die eigenen Ersparnisse nicht bis zum Lebensende reichen. Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt bei 84 Jahren (Frauen) bzw. 79 Jahren (Männer), doch viele Menschen werden deutlich älter als 90. Die Leibrente ist das einzige Finanzprodukt, das dieses Risiko vollständig eliminiert, da sie lebenslang gezahlt wird – unabhängig davon, wie alt der Versicherte wird.
Laufzeit
Die Laufzeit bezeichnet die Vertragsdauer vom Abschluss bis zur Fälligkeit (Ablauf) eines Versicherungsvertrags. Eine längere Laufzeit verstärkt den Zinseszinseffekt, bedeutet aber auch eine längere Kapitalbindung. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich eine Laufzeit bis zum Alter 67 (Regelaltersgrenze). Bei Rentenversicherungen ist die Laufzeit flexibel wählbar und sollte zur persönlichen Lebensplanung passen.
Lebensphasenmodell
Das Lebensphasenmodell beschreibt eine flexible Vertragsgestaltung, die sich an veränderte Lebenssituationen anpassen lässt – etwa bei Heirat, Geburt eines Kindes, Karrierewechsel oder Immobilienkauf. Typische Anpassungsmöglichkeiten umfassen: Beitragsänderung, Zuzahlung, Entnahme und Beitragsfreistellung. Diese Flexibilität ist Standard in den Vorsorgeprodukten der WWK und stellt sicher, dass der Vertrag ein Leben lang zum Versicherten passt.
Lebensversicherung
Lebensversicherung ist der Oberbegriff für alle Versicherungsprodukte, deren Leistung an das menschliche Leben geknüpft ist – entweder an den Erlebensfall (Erreichen des Vertragsendes) oder den Todesfall. Zu den wichtigsten Formen zählen die Risikolebensversicherung (reiner Todesfallschutz), die Kapitallebensversicherung (Sparvorgang + Todesfallschutz), die Rentenversicherung und fondsgebundene Produkte.
Leibrente
Eine Leibrente ist eine regelmäßige Zahlung, die bis zum Lebensende des Empfängers geleistet wird. Sie ist das Grundprinzip der Rentenversicherung: Sie zahlen Beiträge, und erhalten dafür eine lebenslange monatliche Rente – egal, wie alt Sie werden. Der große Vorteil gegenüber einer Einmalauszahlung: Die Leibrente eliminiert das Langlebigkeitsrisiko. Die Höhe der Leibrente wird durch den Rentenfaktor bestimmt.
Leistungsausschluss
Ein Leistungsausschluss definiert bestimmte Risiken oder Umstände, bei denen die Versicherung nicht leistet. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind typische Ausschlüsse: Kriegsereignisse, vorsätzliche Selbstschädigung und gelegentlich bestimmte Vorerkrankungen. In der Sachversicherung sind Vorsatz und Kernenergie standardmäßig ausgeschlossen. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen (AVB) immer sorgfältig auf Leistungsausschlüsse, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
Liquiditätsreserve (Notgroschen)
Die Liquiditätsreserve ist ein finanzieller Puffer für unvorhergesehene Ausgaben (Autoreparatur, Waschmaschine, Zahnarztrechnung). Experten empfehlen, 3–6 Nettomon-atsgehälter als Notgroschen auf einem Tagesgeldkonto vorzuhalten, bevor man mit langfristiger Altersvorsorge beginnt. Ohne ausreichende Liquiditätsreserve besteht das Risiko, Vorsorgeverträge vorzeitig kündigen zu müssen – was oft mit Verlusten verbunden ist.
M
Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko durch mehrere Versicherungspolicen gleichzeitig abgedeckt ist. Im Schadensfall zahlt nicht jeder Versicherer die volle Summe – stattdessen greift die Quotenregelung, bei der jeder Versicherer nur seinen anteiligen Beitrag leistet. Prüfen Sie daher vor Abschluss einer neuen Police immer Ihre bestehenden Verträge, um unnötige Doppelversicherungen und doppelte Beitragszahlungen zu vermeiden.
Mindestbeitrag
Der Mindestbeitrag ist die vom Versicherer festgelegte Mindestprämie, die für den Abschluss eines Versicherungsvertrags erforderlich ist. Die Höhe variiert je nach Produkt: Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung liegt der Mindestbeitrag typischerweise bei 25–50 € pro Monat. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hängt er von der gewünschten BU-Rente ab.
Mischfonds
Mischfonds sind Investmentfonds, die Aktien und Anleihen in einem einzigen Portfolio kombinieren. Die Aufteilung kann fest vorgegeben sein (z. B. 50/50) oder flexibel vom Fondsmanagement angepasst werden. Steuerlich gilt eine Teilfreistellung von 15 %. Mischfonds bieten einen guten Mittelweg zwischen Renditechance und Risikobegrenzung und eignen sich als Baustein innerhalb einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
N
Nachgelagerte Besteuerung
Die nachgelagerte Besteuerung ist ein Steuerprinzip, bei dem die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei bleiben, die späteren Auszahlungen jedoch voll versteuert werden. Dieses Prinzip gilt für die BasisRente (Schicht 1) und die betriebliche Altersversorgung (Schicht 2). Der Vorteil: Der persönliche Steuersatz liegt im Ruhestand in der Regel deutlich niedriger als während des Berufslebens, sodass unter dem Strich eine erhebliche Steuerersparnis entsteht.
Nachversicherungsgarantie
Die Nachversicherungsgarantie ist eine Klausel in der BU-Versicherung, die es dem Versicherten erlaubt, die BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen (Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf, Gehaltserhöhung) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Das ist ein äußerst wertvolles Feature: Wenn sich nach dem ursprünglichen Abschluss Vorerkrankungen entwickeln, könnten Sie ohne Nachversicherungsgarantie keinen erhöhten Schutz mehr erhalten. Die WWK bietet eine großzügige Nachversicherungsgarantie.
Naturalleistung
Eine Naturalleistung ist eine Versicherungsleistung, die nicht in Geld, sondern als Sachleistung oder Dienstleistung erbracht wird. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte Naturalleistungen. In der PKV gilt dagegen das Kostenerstattungsprinzip: Der Versicherte zahlt zunächst selbst und reicht die Rechnung ein. In der Kfz-Versicherung bieten einige Tarife Werkstattbindung als Naturalleistung an.
Nettopolice (Honorartarif)
Eine Nettopolice ist ein Versicherungsprodukt ohne eingerechnete Abschlussprovision (Provision). Stattdessen zahlt der Kunde ein separates Honorar an den Berater. Die Effektivkostenquote einer Nettopolice ist daher niedriger als bei herkömmlichen Tarifen, jedoch kommt das Beratungshonorar noch hinzu. Ob eine Nettopolice insgesamt günstiger ist, hängt von der Höhe des Honorars und der Vertragslaufzeit ab.
O
Obliegenheiten
Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Vorvertragliche Obliegenheiten umfassen die wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen im Antrag (vorvertragliche Anzeigepflicht). Während der Vertragslaufzeit zählen dazu Sicherheitsmaßnahmen, pünktliche Beitragszahlung und die unverzügliche Schadenmeldung. Verstöße gegen Obliegenheiten können zur Leistungskürzung oder zum Leistungsausschluss führen.
Optionsrecht
Das Optionsrecht ist ein vertraglich vereinbartes Recht, das es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, zwischen Versicherungsprodukten zu wechseln oder zusätzliche Absicherungen einzuschließen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. So kann beispielsweise eine Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden. Besonders für junge Menschen ist das Optionsrecht wertvoll, da es die künftige Versicherbarkeit sichert, auch wenn später Vorerkrankungen auftreten.
P
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist ein rechtlich selbstständiges Versicherungsunternehmen, das von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen wird. Pensionskassen unterliegen der Aufsicht der BaFin und bieten den Arbeitnehmern garantierte Leistungen. Beiträge werden im Rahmen der Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt.
Pflegegrad
Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade (1–5), die die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beschreiben. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems in sechs Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad unterschiedlich hohe Leistungen – die aber in keinem Fall die tatsächlichen Kosten vollständig abdecken.
PflegeRente
Die PflegeRente ist eine private Pflegezusatzversicherung, die im Pflegefall eine monatliche Rente zahlt. Sie schließt die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten (dem Eigenanteil). Die Höhe der Rente wird bei Vertragsabschluss festgelegt und steigt typischerweise mit dem Pflegegrad. Im Pflegefall wird der Versicherungsnehmer von der Beitragszahlung befreit. Die WWK PflegeRente leistet ab Pflegegrad 2.
Policendarlehen
Ein Policendarlehen ist ein Darlehen, das gegen den Rückkaufswert einer Lebensversicherung aufgenommen wird. Die Police dient dabei als Sicherheit. Die Zinssätze liegen in der Regel unter denen herkömmlicher Verbraucherkredite. Ein Policendarlehen ist eine sinnvolle Alternative zur Kündigung des Vertrags, wenn vorübergehend Liquidität benötigt wird, da der Versicherungsschutz und die Beitragsfreistellung erhalten bleiben.
Prämie (Versicherungsbeitrag)
Die Prämie ist die regelmäßige Zahlung, die der Versicherungsnehmer an den Versicherer leistet, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Sie setzt sich aus dem Risikobeitrag (deckt das versicherte Risiko), dem Sparanteil (Kapitalaufbau bei Lebensversicherungen) und den Kosten (Verwaltung und Abschlusskosten/Provision) zusammen. Man unterscheidet den Nettobeitrag (reiner Risiko- und Sparanteil) vom Bruttobeitrag (inklusive aller Kosten).
Prävention (Gesundheitsvorsorge)
Prävention bezeichnet Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten und Unfällen. Viele Versicherer – auch im Bereich PKV und Unfallversicherung – fördern Präventionsangebote wie Vorsorgeuntersuchungen, Fitnesskurse oder Zahnprophylaxe durch Bonusprogramme oder Leistungszuschüsse. In der BU-Versicherung kann ein gesunder Lebensstil die Risikoprüfung positiv beeinflussen und zu günstigeren Beiträgen führen.
Private Krankenversicherung (PKV)
Die private Krankenversicherung ist eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Selbstständige, Beamte und Angestellte, deren Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet (2024: 69.300 €). Anders als in der GKV richten sich die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter. Wer früh und gesund eintritt, profitiert von günstigen Konditionen.
Progression (Unfallversicherung)
Die Progression ist ein Multiplikator in der Unfallversicherung, der die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional steigert. Beispiel bei 225 % Progression: Bei 25 % Invalidität erhalten Sie 25 % der Versicherungssumme (normal), bei 50 % Invalidität bereits 75 % und bei 100 % Invalidität 225 % der Versicherungssumme. Die Progression ist sinnvoll, weil schwere Invalidität überproportional hohe Kosten verursacht (Umbau, Pflege, Assistenz).
Q
Quotenregelung
Die Quotenregelung bestimmt, wie Versicherungsleistungen aufgeteilt werden, wenn eine Mehrfachversicherung besteht. Jeder Versicherer zahlt anteilig gemäß seinem Deckungsanteil. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff auch das Prinzip der Überschussverteilung in Versicherungsunternehmen, die als VVaG organisiert sind – wie die WWK, bei der die Versicherungsnehmer als Mitglieder direkt an den Überschüssen beteiligt werden.
R
Rebalancing
Rebalancing bezeichnet die regelmäßige Anpassung der Portfolioaufteilung zurück auf die ursprünglich festgelegte Zielgewichtung. Wenn beispielsweise Aktien überdurchschnittlich steigen und der Aktienanteil von 60 % auf 70 % wächst, werden Aktien verkauft und Anleihen gekauft, um die 60/40-Aufteilung wiederherzustellen. Das IntelliProtect®-System der WWK führt dieses Rebalancing automatisch an jedem Bankarbeitstag durch.
Rechnungsgrundlagen
Rechnungsgrundlagen sind die versicherungsmathematischen Annahmen, auf deren Basis Prämien und garantierte Leistungen kalkuliert werden. Sie umfassen drei Komponenten: die Sterbetafel (Lebenserwartung), den Rechnungszins (Garantiezins) und die kalkulierten Kosten. Die Rechnungsgrundlagen werden bei Vertragsabschluss festgelegt und dürfen nachträglich nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers verändert werden.
Rendite
Die Rendite beschreibt den Ertrag einer Geldanlage oder eines Versicherungsprodukts, typischerweise als jährlicher Prozentsatz ausgedrückt. Man unterscheidet Brutto-Rendite (vor Kosten), Netto-Rendite (nach Kosten, vor Steuern) und Nachsteuer-Rendite (nach allen Abzügen). Für den aussagekräftigen Vergleich verschiedener Vorsorgeprodukte empfiehlt sich die Effektivkostenquote, die alle Kostenfaktoren berücksichtigt.
Rentenfaktor
Der Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente Sie pro 10.000 € angespartem Kapital erhalten. Beispiel: Bei einem Rentenfaktor von 25 ergibt ein Kapital von 100.000 € eine monatliche Rente von 250 €. Der garantierte Rentenfaktor wird bei Vertragsabschluss festgelegt und kann nicht nachträglich gesenkt werden. Je höher der Rentenfaktor, desto mehr Rente erhalten Sie für Ihr Kapital. Der Rentenfaktor hängt vom Garantiezins und den kalkulierten Lebenserwartungs- annahmen ab.
Rentenlücke (Versorgungslücke)
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der voraussichtlichen Gesamtrente (gesetzliche + betriebliche + private Rente). Für viele Deutsche beträgt die Rentenlücke 30–40 % des letzten Nettoeinkommens. Beispiel: Bei 3.000 € Nettoeinkommen und 1.800 € Gesamtrente beträgt die monatliche Lücke 1.200 €. Um diese Lücke durch eine fondsgebundene Rentenversicherung zu schließen, müsste ein 30-Jähriger bei 6 % Rendite rund 250 € pro Monat sparen.
Rentenversicherung (privat)
Die private Rentenversicherung ist ein Vorsorgeprodukt, bei dem Sie während der Ansparphase Beiträge einzahlen und nach Vertragsende eine lebenslange Leibrente oder eine Einmalauszahlung erhalten. Sie gehört zur 3. Schicht der Altersvorsorge und bietet steuerliche Vorteile bei der Auszahlung. Die WWK bietet verschiedene Varianten: Die Premium FondsRente 2.0, die DuoRente und die Kindervorsorge-Produkte.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge der 2. Schicht. Förderberechtigte (Arbeitnehmer, Beamte, Kindererziehende) erhalten Zulagen: 175 € Grundzulage pro Person und 300 € pro Kind pro Jahr. Zusätzlich können Beiträge bis 2.100 € als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das Riester-Vermögen ist Hartz-IV-geschützt und insolvenzfest. Die WWK bietet mit der Premium FörderRente protect eine fondsgebundene Variante mit 100 % Beitragsgarantie zum Rentenbeginn.
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen – steuerfrei. Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung wird kein Sparkapital aufgebaut, was die Beiträge sehr niedrig hält. Besonders wichtig ist sie für Familien, Immobilienbesitzer mit laufendem Kredit und Alleinverdiener-Haushalte. Empfohlene Versicherungssumme: mindestens das 5-fache des Jahres-Nettoeinkommens plus offene Kreditraten.
→ WWK Risikolebensversicherung | Artikel: Was kostet eine Risikoleben?
Rückkaufswert
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer auszahlt, wenn eine Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird. In den ersten Vertragsjahren liegt der Rückkaufswert häufig unter der Summe der eingezahlten Beiträge, da die Abschlusskosten vorrangig verrechnet werden. Mit zunehmender Laufzeit steigt der Rückkaufswert an. Bevor Sie einen Vertrag kündigen, sollten Sie eine Beitragsfreistellung als Alternative prüfen.
S
Sachversicherung
Sachversicherungen decken Schäden an materiellen Gütern (Sachen) ab – im Gegensatz zu Personenversicherungen. Zu den wichtigsten Sachversicherungen zählen die Hausratversicherung, die Gebäudeversicherung, die Kfz-Versicherung und die Haftpflichtversicherung. Sachversicherungen werden in der Regel jährlich verlängert.
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Die Schadenfreiheitsklasse ist ein Rabattsystem in der Kfz-Versicherung, das schadensfreie Jahre mit niedrigeren Beiträgen belohnt. Für jedes unfallfreie Jahr steigt die SF-Klasse um eine Stufe, was den Beitrag senkt. Bei einem Schaden wird die SF-Klasse zurückgestuft, was den Beitrag erhöht. Die SF-Klassen reichen typischerweise von SF 0 (Neueinstieg) über SF 1/2 bis hin zu SF 50 und mehr. Ein Rabattschutz kann die Rückstufung nach dem ersten Schaden verhindern.
Schlussüberschuss (Schlussüberschussanteil)
Der Schlussüberschuss ist ein Bonus, der bei Ablauf einer Lebens- oder Rentenversicherung zusätzlich zur regulären Überschussbeteiligung gutgeschrieben wird. Er ist nicht garantiert, fließt aber in die prognostizierte Ablaufleistung ein und kann einen erheblichen Anteil der Gesamtleistung ausmachen. Der Schlussüberschuss belohnt Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag bis zum Ende durchhalten, und geht bei vorzeitiger Kündigung verloren.
Selbstbeteiligung (Selbstbehalt)
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst trägt, bevor die Versicherung den Rest übernimmt. In der Kaskoversicherung liegen übliche Selbstbehalte bei 150–500 €, ähnlich bei Hausrat und Rechtsschutz. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Beiträge, da der Versicherer erst bei größeren Schäden zahlen muss.
Sofortrente
Die Sofortrente ist eine Rentenversicherung, die unmittelbar gegen Zahlung eines Einmalbeitrags (Einmalanlage) beginnt – ohne Ansparphase. Sie eignet sich ideal, um vorhandenes Kapital (z. B. aus Erbschaft, Immobilienverkauf oder Abfindung) in ein lebenslanges Einkommen umzuwandeln. Die Auszahlungen unterliegen der Ertragsanteilsbesteuerung, bei der nur ein geringer Anteil steuerpflichtig ist.
Sonderausgaben
Sonderausgaben sind bestimmte Aufwendungen, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Für die Altersvorsorge besonders relevant sind die Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur BasisRente können vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden (bis 27.566 € für Alleinstehende). Auch Riester-Beiträge bis 2.100 € und Beiträge zu bestimmten Versicherungen (Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-, BU-Versicherung) sind als Sonderausgaben absetzbar – allerdings im Rahmen eines Höchstbetrags.
Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag)
Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge. Er beträgt 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für Ehepaare. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei. Um den Pauschbetrag zu nutzen, müssen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen. Bei Kapitalerträgen innerhalb einer Versicherung (z. B. Rentenversicherung) wird der Sparerpauschbetrag nicht direkt angewendet – hier gelten die speziellen Besteuerungsregeln der jeweiligen Schicht.
Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist eine kleine Lebensversicherung mit einer typischen Versicherungssumme von 5.000–15.000 €, die speziell zur Abdeckung der Bestattungskosten dient. Viele Tarife verzichten auf eine Gesundheitsprüfung, sodass auch Personen mit Vorerkrankungen Zugang erhalten. Die Auszahlung geht an den Begünstigten und steht damit sofort für die Bestattungskosten zur Verfügung.
Sterbetafel
Die Sterbetafel ist eine statistische Tabelle, die die Lebenserwartung nach Alter und Geschlecht abbildet. Sie bildet die Grundlage für die Kalkulation von Leibrenten und BU-Beiträgen. Versicherer verwenden konservative Sterbetafeln, die eine höhere Lebenserwartung unterstellen als allgemeine Bevölkerungstafeln – dadurch fallen garantierte Renten niedriger aus, um die Finanzierbarkeit lebenslanger Zahlungen sicherzustellen.
T
Teilfreistellung
Die Teilfreistellung wurde 2018 mit der Investmentsteuerreform eingeführt und stellt einen Teil der Erträge aus Investmentfonds steuerfrei. Bei Aktienfonds (mindestens 51 % Aktienanteil) beträgt die Teilfreistellung 30 %, bei Mischfonds 15 % und bei Immobilienfonds 60 %. Die Teilfreistellung gilt sowohl für Kursgewinne als auch für Ausschüttungen. Bei Fonds innerhalb einer Versicherung wird die Teilfreistellung in der Regel bei der Gesamtbesteuerung des Versicherungsprodukts berücksichtigt.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch äußere Einflüsse ab: Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Brand, Wildunfall und Marderbiss. Sie ist eine günstige Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht und empfiehlt sich für Fahrzeuge mittleren Alters. Für Neuwagen und hochwertige Fahrzeuge ist die Vollkasko sinnvoller, da sie zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus abdeckt.
TER (Total Expense Ratio)
Die TER (Gesamtkostenquote) gibt die jährlichen Gesamtkosten eines Investmentfonds an, einschließlich Verwaltungsgebühren, Administrationskosten und weiterer Aufwendungen. Bei aktiv verwalteten Aktienfonds liegt die TER typischerweise bei 1,0–2,0 %, bei ETFs bei nur 0,05–0,50 %. Eine niedrigere TER bedeutet, dass mehr Rendite beim Anleger verbleibt.
Tierhalter-Haftpflicht
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist für Hundehalter (in den meisten Bundesländern) und Pferdehalter eine Pflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, die das Tier Dritten zufügt – etwa Personenschäden durch Anspringen oder Sachschäden durch Huftritte. Diese Versicherung ist nicht in der Privathaftpflicht enthalten und muss separat abgeschlossen werden.
Todesfallschutz (Todesfallleistung)
Der Todesfallschutz bezeichnet den Betrag, der an den Begünstigten ausgezahlt wird, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Bei der Risikolebensversicherung entspricht die Leistung der vereinbarten Versicherungssumme. Bei einer Rentenversicherung wird in der Regel das vorhandene Vertragsguthaben ausgezahlt. In der BU-Versicherung ist häufig eine Beitragsrückgewähr vereinbart.
U
Überschussbeteiligung
Die Überschussbeteiligung ist der Anteil an den Gewinnen des Versicherers, der an die Versicherungsnehmer weitergegeben wird. Die Überschüsse stammen aus drei Quellen: Kapitalanlage oberhalb des Garantiezinses, günstigerer Risikoverlauf als kalkuliert (weniger Schadenfälle) und niedrigere Kosten als veranschlagt. In einem VVaG wie der WWK profitieren die Versicherungsnehmer als Mitglieder direkt und unmittelbar von diesen Überschüssen.
Umschichtung (Fondswechsel/Switch)
Eine Umschichtung bezeichnet den Wechsel der Fondsanlage innerhalb einer fondsgebundenen Versicherung. Der entscheidende Vorteil gegenüber einem direkten Fondsinvestment: Umschichtungen innerhalb des Versicherungsmantels lösen keine Abgeltungssteuer aus – realisierte Kursgewinne bleiben steuerfrei. Dieses Steuerprivileg ist einer der Hauptvorteile von Fondspolicen gegenüber Fondsdepots.
Unfallversicherung (privat)
Die private Unfallversicherung schützt 24 Stunden am Tag und weltweit vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie zahlt bei dauerhafter Invalidität eine einmalige Kapitalleistung oder eine lebenslange Unfallrente. Zusätzliche Bausteine: Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, kosmetische Operationen. Wichtig: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei Arbeitsunfällen und auf dem Arbeitsweg – über 70 % aller Unfälle sind Freizeitunfälle!
Unisex-Tarife
Seit Dezember 2012 müssen alle neuen Versicherungsverträge in der EU geschlechtsneutrale Tarife verwenden. Zuvor zahlten Frauen höhere Beiträge für Rentenversicherungen (höhere Lebenserwartung), Männer hingegen mehr für BU- und Risikolebensversicherungen. Die Unisex-Regelung sorgt für gleiche Beiträge für beide Geschlechter bei identischem Leistungsumfang.
Unterversicherung
Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Im Schadensfall wird die Leistung dann proportional gekürzt. Beispiel: Wenn Ihr Hausrat 80.000 € wert ist, Sie aber nur 40.000 € versichert haben (50 % Unterversicherung), erhalten Sie bei einem Schaden von 10.000 € nur 5.000 €. Tipp: Wählen Sie einen Tarif mit Unterversicherungsverzicht – dann wird immer der volle Schaden ersetzt.
V
Versicherungsbedingungen (AVB)
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die vertraglichen Regelungen einer Versicherungspolice. Sie enthalten Definitionen, den Umfang des Versicherungsschutzes, Ausschlüsse, Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie das Verfahren bei Schadensmeldung. Die AVB sollten vor Vertragsunterschrift sorgfältig gelesen werden und unterliegen den Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt und die Beiträge zahlt. Er ist nicht zwingend identisch mit der versicherten Person (z. B. wenn ein Elternteil das Kind versichert) oder dem Begünstigten, der im Leistungsfall die Auszahlung erhält. Der Versicherungsnehmer hat alle vertraglichen Rechte und Pflichten, einschließlich Kündigungsrecht und Kapitalwahlrecht.
Versicherungspflichtgrenze (JAEG)
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist die Einkommensgrenze, ab der Angestellte von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Sie liegt 2024 bei 69.300 € brutto pro Jahr und muss mindestens ein Jahr lang überschritten werden. Beamte und Selbstständige sind nicht an diese Grenze gebunden und können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers (bis zu 40 €/Monat), die in einen VL-Vertrag fließen. Nicht alle Arbeitgeber zahlen VL – prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. VL-Verträge laufen 7 Jahre (6 Jahre Einzahlung + 1 Jahr Ruhezeit). Zusätzlich kann eine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt werden. Die WWK bietet eine fondsgebundene VL-Police (Vermögensbildungspolice) mit attraktiven Renditechancen.
Vorauszahlungsrabatt
Der Vorauszahlungsrabatt ist ein Preisnachlass, den Versicherer gewähren, wenn die Prämie jährlich statt monatlich gezahlt wird. Der Rabatt beträgt typischerweise 3–5 % der Jahresprämie und reduziert die Gesamtkosten spürbar. Besonders bei höheren Beiträgen lohnt sich die jährliche Zahlweise, sofern die Liquidität es erlaubt.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem eine Vertrauensperson bevollmächtigt wird, Entscheidungen zu treffen, falls der Vollmachtgeber dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Sie ist kein Versicherungsprodukt, steht aber in engem Zusammenhang mit der Pflegevorsorge: Wer pflegebedürftig wird, braucht jemanden, der finanzielle und medizinische Entscheidungen treffen kann. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer.
VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit)
Ein VVaG ist eine besondere Rechtsform für Versicherungsunternehmen, bei der die Versicherungsnehmer gleichzeitig Mitglieder und somit Miteigentümer des Unternehmens sind. Im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft gibt es keine Aktionäre, die Rendite fordern. Erwirtschaftete Überschüsse fließen direkt an die Versicherten zurück. Die WWK ist als VVaG organisiert und handelt ausschließlich im Interesse ihrer Mitglieder – ein wichtiges Qualitätsmerkmal, das für langfristiges, kundenorientiertes Handeln steht.
W
Waisenrente
Die Waisenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Kinder eines verstorbenen Versicherten. Die Halbwaisenrente (ein Elternteil verstorben) beträgt 10 % der Rente des Verstorbenen, die Vollwaisenrente (beide Elternteile verstorben) 20 %. Sie wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, bei Ausbildung oder Studium bis maximal zum 27. Lebensjahr. Ergänzend empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung für Familien.
Wartezeit
Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem bestimmte Leistungen noch nicht oder nur eingeschränkt gezahlt werden. In der BU-Versicherung gibt es in der Regel keine Wartezeit – der Schutz gilt ab dem ersten Tag. Bei der PflegeRente kann eine Wartezeit bestehen, die WWK verzichtet jedoch darauf. Bei der Risikolebensversicherung gibt es eine dreijährige Selbstmordklausel, keine allgemeine Wartezeit.
Wertentwicklung
Die Wertentwicklung beschreibt die Performance eines Investments oder Versicherungsprodukts über einen bestimmten Zeitraum. In der jährlichen Standmitteilung wird sie mit drei Szenarien dargestellt (niedrig/mittel/hoch), um die Bandbreite möglicher Ergebnisse aufzuzeigen. Wichtig: Historische Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Für eine fundierte Einschätzung sollte die Rendite nach Kosten und Steuern betrachtet werden.
Wertsicherung
Wertsicherung bezeichnet Mechanismen zum Schutz des aufgebauten Kapitals in fondsgebundenen Produkten. Das IntelliProtect® 2.0 der WWK ist ein proprietäres Wertsicherungssystem, das die Fondsaufteilung täglich an die Marktsituation anpasst und so die gewählte Beitragsgarantie sicherstellt, ohne auf Renditechancen zu verzichten.
Witwenrente/Witwerrente
Die Witwenrente (bzw. Witwerrente) ist eine Hinterbliebenenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung für den überlebenden Ehegatten. Die große Witwenrente (ab 47 Jahre oder mit Kind) beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen. Die kleine Witwenrente (jünger, ohne Kind) beträgt nur 25 % und wird maximal zwei Jahre lang gezahlt. Eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet. Ergänzend bietet eine Risikolebensversicherung zusätzlichen Schutz.
X
Xetra
Xetra ist die elektronische Handelsplattform der Deutschen Börse in Frankfurt. Die meisten ETFs und viele Investmentfonds, die in WWK-Produkten als Anlagebausteine genutzt werden, werden über Xetra gehandelt. Die Xetra-Kurse dienen als Referenz für die tägliche Fondspreisermittlung und damit auch für die Wertberechnung fondsgebundener Versicherungspolicen.
Y
Yield (Rendite)
Yield ist der englische Fachbegriff für Rendite und wird häufig in internationalen Finanzmärkten verwendet. Yield to Maturity (YTM) bezeichnet die Gesamtrendite einer Anleihe bis zur Fälligkeit, Dividend Yield die Dividendenrendite bei Aktien. Im deutschen Versicherungskontext sind die Begriffe Rendite und Effektivkostenquote die gebräuchlichen Kennzahlen.
Z
Zahlbeitrag
Der Zahlbeitrag ist die tatsächlich vom Versicherungsnehmer gezahlte Prämie nach Abzug der Überschussanteile vom Tarifbeitrag. Er kann daher niedriger sein als der vertraglich vereinbarte Bruttobeitrag. Wichtig: Wenn die Überschüsse des Versicherers sinken, kann der Zahlbeitrag steigen – bis maximal zum vereinbarten Tarifbeitrag. Bei der Vertragsprüfung sollte daher immer auch der garantierte Bruttobeitrag beachtet werden.
Zinseszinseffekt
Der Zinseszinseffekt beschreibt das exponentielle Wachstum von Kapital, wenn erzielte Erträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) reinvestiert werden und in der Folge selbst wieder Erträge erwirtschaften. Albert Einstein soll ihn als „achtes Weltwunder“ bezeichnet haben. Praktisches Beispiel: 100 € monatlich bei 6 % Rendite ergeben nach 10 Jahren 16.388 €, nach 20 Jahren 46.204 €, nach 30 Jahren 100.452 € und nach 40 Jahren 199.149 €. Die Einzahlungen verdoppeln sich von 24.000 € auf 48.000 €, aber das Kapital vervierfacht sich – das ist die Kraft des Zinseszinseffekts.
→ Zinseszinseffekt selbst berechnen | Artikel: Frühstart Altersvorsorge
Zulagenrente
Zulagenrente ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Riester-Rente, benannt nach den staatlichen Zulagen (175 € Grundzulage + 300 € pro Kind). Besonders attraktiv ist die Zulagenrente für Familien mit mehreren Kindern und Geringverdiener, da die Zulagen im Verhältnis zum Eigenbeitrag besonders hoch ausfallen. Bereits mit dem Mindestbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens wird die volle Förderung erreicht.
Zuzahlungen (Sonderzahlungen)
Zuzahlungen sind zusätzliche Einzahlungen in einen bestehenden Versicherungsvertrag über den regulären Beitrag hinaus. Sie sind besonders bei der BasisRente beliebt, da sie vollständig steuerlich absetzbar sind – ideal, um am Jahresende noch die Steuerlast zu senken. Auch bei der Premium FondsRente und der bAV sind Zuzahlungen möglich und können den langfristigen Vermögensaufbau erheblich beschleunigen.
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Unser Lexikon erklärt die wichtigsten Begriffe – aber manche Fragen lassen sich am besten im persönlichen Gespräch klären. Unsere Berater nehmen sich gerne Zeit für Sie.