Kleine Beiträge, großes Kapital
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldgeschenke Ihres Arbeitgebers. Mit unserer Vermögensbildungspolice sparen Sie monatlich kleine Beträge und bauen über die Jahre ein solides Vermögen auf. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit bis zu 40 € im Monat, und Sie profitieren von einer garantierten Kapitalzahlung.
Highlights der Vermögensbildungspolice
- Kontinuierliches Ansparen von kleinen Geldbeträgen, ideal für den langfristigen Vermögensaufbau.
- Arbeitgeberzuschuss von bis zu 40 € monatlich erhöht Ihren Sparbeitrag erheblich.
- Garantierte Kapitalzahlung am Ende der Laufzeit für maximale Planungssicherheit.
- Erwirtschaftete Überschüsse können klassisch verzinslich oder chancenreich am Kapitalmarkt investiert werden.
- 100 % Todesfallschutz von Beginn an – Ihre Hinterbliebenen sind abgesichert.
So funktioniert es
Sie schließen über Ihren Arbeitgeber eine Vermögensbildungspolice ab. Der vereinbarte Sparbeitrag wird direkt von Ihrem Gehalt abgeführt, und Ihr Arbeitgeber zahlt zusätzlich bis zu 40 € pro Monat. Die eingezahlten Beiträge wachsen dank garantierter Verzinsung und optionaler Investmentanlagen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erhalten Sie das garantierte Kapital plus erwirtschaftete Überschüsse.
Rechenbeispiel
Schon kleine Beträge können über die Jahre ein beachtliches Vermögen bilden. Legen Sie beispielsweise 40 € pro Monat über 30 Jahre zu durchschnittlich 6 % Jahresrendite an, ergibt sich nach Ablauf eine Summe von rund 18.118 €. Der Arbeitgeberzuschuss erhöht den Sparbeitrag zusätzlich, sodass Ihr Eigenanteil geringer ausfällt und das Endkapital schneller wächst.
So kommen Sie zu Ihren VL
Die Beantragung ist einfach:
- Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder die Personalabteilung, ob und in welcher Höhe er Vermögenswirksame Leistungen zahlt.
- Wählen Sie die WWK Vermögensbildungspolice als Ihr VL‑Produkt aus und bestimmen Sie die Höhe Ihres monatlichen Sparbeitrags.
- Geben Sie Ihrem Arbeitgeber die Versicherungsnummer und Ihre Bankverbindung an, damit die Beiträge direkt an uns überwiesen werden.
Ob Ihnen zusätzlich staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie zustehen, prüfen wir gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung.
Beratung & Service
Gerne prüfen wir für Sie, ob und in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber VL zahlt und wie Sie die Vermögensbildungspolice optimal nutzen. Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch.
Staatliche Förderungen nutzen
Neben dem Arbeitgeberzuschuss unterstützt auch der Staat das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine sogenannte Arbeitnehmersparzulage – für Fonds‑VL beträgt sie 20 % auf den geförderten Sparbetrag, für Bausparverträge 9 %. Voraussetzung ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet (bei Fonds zum Beispiel 40.000 € für Ledige und 80.000 € für Verheiratete). Wird Ihr VL‑Sparen staatlich gefördert, erhöht sich Ihr Kapitaleinsatz nochmals ohne eigenen Mehraufwand.
Für wen eignen sich Vermögenswirksame Leistungen?
VL‑Verträge sind ideal für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die regelmäßige kleine Beträge sparen möchten und dabei von Arbeitgeberleistungen profitieren. Auch Auszubildende und Berufseinsteigerinnen können bereits von geringen Beiträgen und der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Sprechen Sie uns an, wir prüfen gern, ob Ihr Arbeitgeber VL zahlt und welche Anlageform – Fonds, Bausparvertrag oder Lebensversicherung – zu Ihren Zielen passt.
Häufig gestellte Fragen
Wie funktionieren Vermögenswirksame Leistungen?
Ihr Arbeitgeber zahlt einen monatlichen Zuschuss von bis zu 40 Euro direkt in einen VL‑Vertrag ein. Sie können den Betrag durch eigene Beiträge aufstocken. Das Geld wird über die Vertragslaufzeit angespart und am Ende als Kapital ausgezahlt.
Zahlt jeder Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur, wenn es im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag geregelt ist. Viele Arbeitgeber zahlen jedoch freiwillig. Fragen Sie Ihre Personalabteilung, ob und in welcher Höhe VL gewährt werden.
Bekomme ich zusätzlich eine staatliche Förderung?
Unter bestimmten Einkommensgrenzen erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage. Für Fonds‑VL beträgt sie 20 % auf den geförderten Sparbetrag, für Bausparverträge 9 %. Die Einkommensgrenze liegt bei Fonds‑VL bei 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) zu versteuerndem Jahreseinkommen.
Was passiert mit meinem VL‑Vertrag bei einem Jobwechsel?
Der VL‑Vertrag bleibt bestehen. Ihr neuer Arbeitgeber kann die Zahlungen fortsetzen oder Sie führen den Vertrag mit eigenen Beiträgen weiter. Alternativ kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden, bis die Laufzeit endet.