Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen

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Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben im Überblick

In Deutschland können viele Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen zwei Kategorien: Beiträge zur Altersvorsorge (Altersvorsorgeaufwendungen) und sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung.

Altersvorsorgeaufwendungen umfassen insbesondere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur BasisRente (Rürup-Rente). Sonstige Vorsorgeaufwendungen beinhalten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Personenversicherungen. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach Kategorie erheblich, weshalb es wichtig ist, die jeweiligen Regeln zu kennen.

Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Das deutsche Altersvorsorgessystem gliedert sich in drei Schichten, die jeweils unterschiedlich besteuert werden:

BasisRente: Maximale Steuerersparnis in Schicht 1

Die BasisRente (Rürup-Rente) ist steuerlich besonders attraktiv, insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte. Da die Beiträge vollständig als Sonderausgaben abzugsfähig sind, können Sie Ihre Steuerlast erheblich senken.

Ein Rechenbeispiel: Ein Alleinstehender mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent, der jährlich 10.000 Euro in eine BasisRente einzahlt, spart rund 4.200 Euro Einkommensteuer pro Jahr. Über die gesamte Vertragslaufzeit summiert sich dieser Steuervorteil zu einem beträchtlichen Betrag, der die effektive Rendite der Anlage deutlich steigert.

Wichtig zu wissen: Die BasisRente kann nicht gekündigt, beliehen oder vererbt werden (mit Ausnahme von Hinterbliebenenschutz). Sie dient ausschließlich der lebenslangen Altersvorsorge und wird frühestens ab dem 62. Lebensjahr als monatliche Rente ausgezahlt.

Riester-Rente: Zulagen und Steuervorteile kombinieren

Die Riester-Rente bietet ein doppeltes Fördermodell: Neben den staatlichen Zulagen (175 Euro Grundzulage plus 300 Euro je Kind) können die Beiträge bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug vorteilhafter sind.

Besonders Familien mit Kindern und Besserverdiener profitieren von diesem Modell. Wer den Eigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (mindestens 60 Euro pro Jahr) leistet, erhält die volle staatliche Förderung.

Praktische Tipps für Ihre Steuererklärung

Um die steuerlichen Vorteile Ihrer Versicherungsbeiträge optimal zu nutzen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Mehr zu den steuerlich geförderten Produkten: BasisRente (Rürup) und Riester-Rente der WWK.

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