Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben im Überblick
In Deutschland können viele Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen zwei Kategorien: Beiträge zur Altersvorsorge (Altersvorsorgeaufwendungen) und sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung.
Altersvorsorgeaufwendungen umfassen insbesondere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur BasisRente (Rürup-Rente). Sonstige Vorsorgeaufwendungen beinhalten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Personenversicherungen. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach Kategorie erheblich, weshalb es wichtig ist, die jeweiligen Regeln zu kennen.
Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge
Das deutsche Altersvorsorgessystem gliedert sich in drei Schichten, die jeweils unterschiedlich besteuert werden:
- Schicht 1 (Basisversorgung): Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung und die BasisRente (Rürup-Rente). Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 Prozent abzugsfähig, bis zum jährlichen Höchstbetrag von derzeit 27.566 Euro für Alleinstehende und 55.132 Euro für Verheiratete. Im Gegenzug werden die späteren Rentenzahlungen nachgelagert besteuert.
- Schicht 2 (Zusatzversorgung): Die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge fallen in diese Kategorie. Bei der Riester-Rente profitieren Sie entweder von staatlichen Zulagen oder vom Sonderausgabenabzug, je nachdem was günstiger ist. Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt 2.100 Euro pro Jahr.
- Schicht 3 (Kapitalanlageprodukte): Private Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen gehören zur dritten Schicht. Die Beiträge sind in der Ansparphase nicht steuerlich absetzbar, dafür wird in der Auszahlungsphase nur der Ertragsanteil besteuert.
BasisRente: Maximale Steuerersparnis in Schicht 1
Die BasisRente (Rürup-Rente) ist steuerlich besonders attraktiv, insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte. Da die Beiträge vollständig als Sonderausgaben abzugsfähig sind, können Sie Ihre Steuerlast erheblich senken.
Ein Rechenbeispiel: Ein Alleinstehender mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent, der jährlich 10.000 Euro in eine BasisRente einzahlt, spart rund 4.200 Euro Einkommensteuer pro Jahr. Über die gesamte Vertragslaufzeit summiert sich dieser Steuervorteil zu einem beträchtlichen Betrag, der die effektive Rendite der Anlage deutlich steigert.
Wichtig zu wissen: Die BasisRente kann nicht gekündigt, beliehen oder vererbt werden (mit Ausnahme von Hinterbliebenenschutz). Sie dient ausschließlich der lebenslangen Altersvorsorge und wird frühestens ab dem 62. Lebensjahr als monatliche Rente ausgezahlt.
Riester-Rente: Zulagen und Steuervorteile kombinieren
Die Riester-Rente bietet ein doppeltes Fördermodell: Neben den staatlichen Zulagen (175 Euro Grundzulage plus 300 Euro je Kind) können die Beiträge bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug vorteilhafter sind.
Besonders Familien mit Kindern und Besserverdiener profitieren von diesem Modell. Wer den Eigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (mindestens 60 Euro pro Jahr) leistet, erhält die volle staatliche Förderung.
Praktische Tipps für Ihre Steuererklärung
Um die steuerlichen Vorteile Ihrer Versicherungsbeiträge optimal zu nutzen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Bescheinigungen sammeln: Ihr Versicherer stellt Ihnen jährlich eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge aus. Bewahren Sie diese sorgfältig auf.
- Anlage Vorsorgeaufwand nutzen: Tragen Sie Ihre Altersvorsorgebeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Steuererklärung ein. BasisRente-Beiträge gehören in die Zeilen für Altersvorsorgeaufwendungen.
- Anlage AV für Riester: Riester-Beiträge werden in der Anlage AV eingetragen. Vergessen Sie nicht, den Antrag auf Zulagenberechtigung rechtzeitig bei Ihrer Zulagenstelle zu stellen.
- Höchstbeträge beachten: Prüfen Sie, ob Sie die jährlichen Höchstbeträge bereits ausschöpfen oder ob zusätzliche Einzahlungen steuerlich sinnvoll wären.
- Beratung nutzen: Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann Ihnen helfen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und individuelle Optimierungen vorzunehmen.
Mehr zu den steuerlich geförderten Produkten: BasisRente (Rürup) und Riester-Rente der WWK.