Steuerlich geförderte Vorsorge für Selbstständige und Gutverdiener
Die BasisRente – häufig auch als Rürup‑Rente bezeichnet – ist die ideale Altersvorsorge für Selbstständige, Freiberufler und alle, die ihre steuerliche Belastung im Erwerbsleben reduzieren möchten. Beiträge und zusätzliche Einzahlungen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Flexible Zuzahlungen ermöglichen es, den Steuervorteil jedes Jahr optimal auszuschöpfen.
Bei der BasisRente gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Die Leistungen im Rentenalter sind – abhängig vom Beginn des Leistungsbezugs – ganz oder teilweise steuerpflichtig. Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ist als während des Erwerbslebens, kann sich die steuerliche Förderung auf lange Sicht besonders lohnen.
Sicherheit & Rahmenbedingungen
Die BasisRente invest 2.0 ist eine fondsgebundene Rentenversicherung. Anders als bei klassischen Garantieprodukten wird bei dieser Variante das angesparte Kapital nicht in Form einer einmaligen Auszahlung zur Verfügung gestellt, sondern Sie erhalten eine lebenslange Rente. Die Höhe der späteren Monatsrente wird schon bei Vertragsbeginn über den sogenannten Rentenfaktor garantiert. Dieser legt fest, welchen monatlichen Rentenbetrag Sie je 10.000 € Vertragsguthaben erhalten und gibt Ihnen Sicherheit bei der Planung Ihrer Altersvorsorge.
Ihre Einzahlungen sind im Falle einer Insolvenz des Versicherers gesetzlich besonders geschützt: Die WWK ist Mitglied des Sicherungsfonds Protektor Lebensversicherungs‑AG. Damit sind die Anwartschaften der Versicherten durch den gesetzlichen Sicherungsfonds abgesichert, wie es § 315 VAG vorsieht. Sollten Sie den Vertrag vorzeitig kündigen, wird – anders als bei klassischen Rentenversicherungen – kein Kapital ausgezahlt; die BasisRente ist ausdrücklich auf die lebenslange Rentenzahlung ausgerichtet und bietet dadurch langfristige Versorgungssicherheit.
WWK BasisRente invest 2.0
Unsere Variante invest 2.0 verbindet maximale Steuervorteile mit der Chance auf überdurchschnittliche Renditen. Die wichtigsten Merkmale:
- Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge und flexible Zuzahlungsmöglichkeiten, um die Förderung optimal auszunutzen.
- Starke Performancechancen durch ein Anlageuniversum aus über 100 Fonds, Themenbaskets und ETFs – darunter Megatrends, Edelmetalle, nachhaltige Anlagen und kostengünstige Indexfonds.
- Hohe Flexibilität: Die Fondsauswahl kann auch in der Rentenphase frei angepasst werden.
Damit eignet sich invest 2.0 für Anleger, die eine dynamische Vermögensbildung mit steuerlichen Vorteilen verbinden möchten.
WWK BasisRente invest protect
Mit invest protect erhalten Sie steuerliche Absetzbarkeit und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit. Das innovative Wertsicherungssystem WWK IntelliProtect® 2.0 garantiert zum Rentenbeginn 50 % – 100 % der entrichteten Beiträge und passt Ihre Kapitalanlage täglich an die aktuelle Marktsituation an.
- Wählbare Bruttobeitragsgarantie von 50 % bis 100 % und tägliche Anpassung an Börsenbewegungen.
- Kursgewinn‑Absicherung und optionales Kapitalmanagement für die letzten Vertragsjahre sorgen für zusätzlichen Schutz.
- Breite Auswahl an Investmentfonds und kostengünstigen Anlagelösungen.
invest protect ist ideal für sicherheitsbewusste Kunden, die von Investmentchancen profitieren möchten, ohne auf Garantien zu verzichten.
Beratung & Service
Sie möchten wissen, welche Variante der BasisRente zu Ihrer Lebenssituation passt? Unser Team berät Sie persönlich und hilft Ihnen, Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Für wen ist die BasisRente geeignet?
Die BasisRente richtet sich insbesondere an Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte, die nicht (mehr) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Aber auch Arbeitnehmer profitieren von dem Sonderausgabenabzug, wenn sie ihr Einkommen im Spitzensteuersatz optimieren möchten. Da das angesparte Kapital bis zum Renteneintritt nicht beliehen oder veräußert werden kann, eignet sich die BasisRente vor allem für den langfristigen Vermögensaufbau und als Ergänzung zu gesetzlicher und betrieblicher Vorsorge.
Die Beiträge können über die Laufzeit flexibel gestaltet werden: Sie dürfen die Höhe Ihrer regelmäßigen Einzahlungen anpassen, Sonderzahlungen leisten oder temporär aussetzen. Jedes Jahr wird vom Gesetzgeber ein Höchstbetrag festgelegt, bis zu dem Ihre Beiträge steuerlich absetzbar sind; übersteigt Ihre Einzahlung diesen Rahmen, fließt der Mehrbetrag als ungeförderter Beitrag in den Vertrag ein. Unser Team unterstützt Sie dabei, die optimale Strategie zu finden und die aktuellen Höchstbeiträge auszuschöpfen.
Steuerliche Details & Auszahlung
Die steuerlichen Vorteile der BasisRente basieren auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Während der Ansparphase senken Sie mit Ihren Beiträgen unmittelbar Ihre Steuerlast, später werden die Leistungen versteuert. Da viele Menschen im Ruhestand einen geringeren Steuersatz zahlen als während des Erwerbslebens, wirkt dieser Effekt doppelt positiv. Die spätere Rente wird lebenslang ausgezahlt und sichert so Ihre Grundversorgung im Alter.
Beiträge vollständig absetzbar
Beiträge zur BasisRente können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für 2026 liegt der absetzbare Höchstbetrag für Ledige bei 30.826 Euro (Paare: 61.652 Euro). Ab 2023 sind 100 % der Einzahlungen bis zu dieser Grenze abzugsfähig. Zahlen Sie mehr ein, wird der überschüssige Betrag als ungeförderter Beitrag geführt. Durch den Sonderausgabenabzug reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen; bei einem Grenzsteuersatz von 42 % führt eine Einzahlung von 5.000 Euro zu einer Steuerersparnis von rund 2.100 Euro. Dies macht die BasisRente besonders attraktiv für Gutverdiener und Selbstständige.
Besteuerung der Rente im Alter
Bei Rentenbeginn wird der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rürup‑Rente festgelegt und gilt lebenslang. Geht eine Person 2026 in Rente, sind 84 % der Rentenzahlungen steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil (16 %) bleibt dauerhaft steuerfrei. Bis zum Jahr 2058 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz schrittweise auf 100 %. Je später Sie in Rente gehen, desto höher liegt die Steuerpflicht. Die Höhe der Steuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz im Ruhestand; dieser ist in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens.
Beispiel zur Steuerwirkung
Angenommen, Sie zahlen 10.000 Euro pro Jahr in die BasisRente ein und unterliegen einem Grenzsteuersatz von 40 %. Da der komplette Betrag bis zum Höchstbetrag abzugsfähig ist, sparen Sie sofort 4.000 Euro Einkommensteuer. Erhalten Sie später eine monatliche Rente von 1.000 Euro und gehen 2026 in Rente, müssen Sie davon 84 % (= 840 Euro) als Einkommen versteuern. Bei einem Ruhestandssteuersatz von 25 % wären in diesem Beispiel 210 Euro Steuer zu zahlen; 790 Euro bleiben netto zur Verfügung. Dieses Beispiel zeigt die doppelte Wirkung der BasisRente: hohe Steuerersparnis während der Ansparphase und eine moderate Besteuerung im Alter.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel kann ich 2026 steuerlich absetzen?
Für 2026 liegt der absetzbare Höchstbetrag bei 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für Verheiratete. Seit 2023 sind 100 % der Beiträge bis zu dieser Grenze als Sonderausgaben abzugsfähig.
Wer kann eine BasisRente abschließen?
Grundsätzlich kann jeder eine BasisRente abschließen – Selbstständige, Freiberufler und Angestellte. Besonders lohnt sie sich für Personen mit hohem Steuersatz, da der Sonderausgabenabzug die Steuerlast spürbar senkt.
Kann ich mir das Kapital auf einmal auszahlen lassen?
Nein. Die BasisRente ist gesetzlich auf eine lebenslange Rentenzahlung ausgerichtet. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Dadurch bietet sie eine zuverlässige monatliche Versorgung im Alter.
Wie wird die BasisRente im Alter besteuert?
Es gilt die nachgelagerte Besteuerung. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 % der Rente versteuern; 16 % bleiben dauerhaft steuerfrei. Bis 2058 steigt der steuerpflichtige Anteil schrittweise auf 100 %. Da der Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist, profitieren Sie insgesamt.
Ist das Guthaben einer BasisRente insolvenzgeschützt?
Ja. Das angesparte Kapital einer BasisRente ist während der Ansparphase grundsätzlich vor Pfändung und Zugriff durch Gläubiger geschützt. Zusätzlich ist die WWK Mitglied des Sicherungsfonds Protektor Lebensversicherungs‑AG, der die Ansprüche der Versicherten absichert.