Tarifgeneration 25 – Mehr Garantie und Flexibilität
Ab dem 1. Januar 2025 bietet die WWK mit der Tarifgeneration 25 eine neue Variante der privaten Altersvorsorge an. Durch die Erhöhung des Rechnungszinses auf 1,00 % steigt der garantierte Rentenfaktor gegenüber der bisherigen Tarifserie. Darüber hinaus stehen jetzt ETFs im Fondsspektrum zur Verfügung, sodass Sie kostengünstige Indexfonds und thematische ETFs nutzen können.
Rentenphase Invest: Mehr Fondsanteil und CashPlan
In der Rentenphase Invest der FV25 kann zukünftig ein noch höherer Anteil Ihres Rentenkapitals in Fonds investiert bleiben. Voraussetzung ist lediglich eine lebenslange monatliche Rente von mindestens 25 Euro. Zu Rentenbeginn können Sie optional den neuen CashPlan einschließen, der während der Rentenphase automatische monatliche Auszahlungen aus der Fondsanlage auslöst. So profitieren Sie weiterhin von den Renditechancen der Kapitalmärkte, bleiben aber flexibel in der Auszahlung.
Zusatzbausteine und Garantien
Die Premium FondsRente 2.0 (FV25) lässt sich individuell gestalten: Sie können die WWK Berufsunfähigkeits‑Zusatzversicherung (BUZ25), die Erwerbsunfähigkeits‑Zusatzversicherung (EUZ22) oder die Grundfähigkeits‑Zusatzversicherung (GFZ22) einschließen. Anders als in staatlich geförderten Produkten ist hier keine Beitragsgarantie vorgeschrieben, sodass Sie von einem hohen Fondsanteil profitieren können. Wenn Sie mehr Sicherheit wünschen, bietet das Schwesterprodukt FVG25 eine frei wählbare Beitragsgarantie von 50 % bis 100 %.
Beispiel: Höherer Rentenfaktor durch 1 % Rechnungszins
Der gesetzliche Höchstrechnungszins wurde zum 1. Januar 2025 von 0,25 % auf 1,0 % angehoben. Laut einer Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) führt dieser Sprung zu höheren Garantieleistungen und bis zu rund 12 % höheren Rentenfaktoren in der Rentenversicherung. Rentenfaktoren bestimmen, wie viel lebenslange Rente Sie pro 10.000 € angespartem Kapital garantiert erhalten. Ein Rentenfaktor von 30 bedeutet beispielsweise 30 € Monatsrente pro 10.000 € Kapital.
Durch die Erhöhung des Rechnungszinses können Versicherte in der Tarifgeneration 25 also mit deutlich höheren Mindestleistungen rechnen. Ein vereinfachtes Beispiel: Hätte ein Vertrag vor 2025 einen garantierten Rentenfaktor von 30 Euro pro 10.000 Euro Vertragsguthaben geboten, steigt dieser Wert mit dem neuen Höchstrechnungszins im Schnitt um 12 % auf rund 33,60 Euro. Bei einem angesparten Kapital von 100.000 Euro entspricht das einer lebenslangen Garantierente von 336 Euro statt 300 Euro pro Monat – ohne Berücksichtigung von Überschussbeteiligungen. Die tatsächlichen Werte hängen vom jeweiligen Tarif und Ihrer Laufzeit ab; das Beispiel verdeutlicht aber, wie stark sich der höhere Rechnungszins auf die garantierten Leistungen auswirkt.
Zusätzlich zu dieser Garantie profitieren Sie von der freien Fondswahl und der optionalen CashPlan‑Auszahlung. So können Sie sich eine flexible Rente zusammenstellen, die Ihren Bedürfnissen entspricht – mit der Sicherheit eines verbesserten Rentenfaktors dank Tarifgeneration 25.
Steuerliche Behandlung – Schicht 3
Als private Altersvorsorge gehört die FV25 zur dritten Schicht. Die Beiträge sind nicht steuerlich abzugsfähig, dafür werden die Leistungen in der Auszahlungsphase besonders günstig besteuert. Bei lebenslangen Renten wird nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert. Dieser hängt vom Alter beim Rentenbeginn ab: Wer mit 67 Jahren startet, versteuert nur 17 % seiner Rente – 83 % bleiben steuerfrei. Entscheiden Sie sich für eine Kapitalauszahlung und sind mindestens 62 Jahre alt (60 Jahre bei Altverträgen) und läuft Ihr Vertrag seit mindestens zwölf Jahren, müssen nur 50 % Ihrer Erträge versteuert werden. Für fondsgebundene Policen reduziert ein zusätzlicher Teilfreibetrag die steuerpflichtige Quote nochmals.
Vererbung und Erbschaftssteuer
Ein weiterer Vorteil der FV25 ist die flexible Gestaltung der Bezugsrechte. Legen Sie einen Begünstigten im Vertrag fest, wird das angesparte Vermögen im Todesfall direkt an diese Person ausgezahlt und fällt in der Regel nicht in den Nachlass. Die Leistung ist somit innerhalb der Freibeträge von der Erbschaftsteuer befreit. Mithilfe sogenannter Überkreuz‑Verträge – bei denen Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind – können Eheleute die Steuerfreiheit sichern, da die Auszahlung dann nicht in den Nachlass fällt.
Für wen eignet sich die FV25?
Die Premium FondsRente 2.0 richtet sich an Anlegerinnen und Anleger, die hohe Renditechancen mit größtmöglicher Flexibilität kombinieren möchten. Durch die offene Fondsarchitektur, die optionale CashPlan‑Auszahlung und die Möglichkeit, biometrische Risiken abzusichern, eignet sich der Tarif für Erwerbstätige, die ihre private Vorsorge eigenständig gestalten und steueroptimiert auszahlen lassen wollen.
Beratung & Angebot
Sie möchten wissen, wie Sie den Tarif FV25 optimal nutzen können? Unser Team berät Sie gerne persönlich und erstellt Ihnen ein unverbindliches Angebot. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Halbeinkünfteverfahren bei der FV25?
Wenn Sie sich bei Auszahlung für eine Kapitalabfindung entscheiden und Ihr Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist sowie Sie mindestens 62 Jahre alt sind, müssen nur 50 % der Erträge versteuert werden. Bei fondsgebundenen Policen kann ein zusätzlicher Teilfreibetrag die Steuerlast weiter senken.
Kann ich meine Fonds während der Laufzeit wechseln?
Ja. Bei der Premium FondsRente 2.0 können Sie Ihre Fondsauswahl jederzeit kostenlos ändern (Shift & Switch). Das Anlageuniversum umfasst über 100 Fonds, Themenbaskets und ETFs.
Was ist der CashPlan in der Rentenphase?
Der CashPlan ermöglicht Ihnen in der Rentenphase automatische monatliche Entnahmen aus der Fondsanlage. So profitieren Sie weiter von den Kapitalmärkten und erhalten gleichzeitig regelmäßige Auszahlungen. Voraussetzung ist eine lebenslange Mindestrente von 25 Euro.
Welche Zusatzbausteine kann ich einschließen?
Sie können die FV25 mit einer Berufsunfähigkeits‑Zusatzversicherung (BUZ25), einer Erwerbsunfähigkeits‑Zusatzversicherung (EUZ22) oder einer Grundfähigkeits‑Zusatzversicherung (GFZ22) ergänzen. So sichern Sie Ihre Arbeitskraft innerhalb desselben Vertrags ab.
Was bringt der höhere Rechnungszins ab 2025?
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Höchstrechnungszins 1,0 % statt zuvor 0,25 %. Das führt laut GDV zu bis zu rund 12 % höheren garantierten Rentenfaktoren. Sie erhalten also pro 10.000 Euro angespartem Kapital eine höhere garantierte Monatsrente.