Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Der einfache Weg zu mehr Rente

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentraler Baustein der Altersvorsorge. Sie ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine zusätzliche Rente umzuwandeln. Der Arbeitgeber beteiligt sich in der Regel mit 15 % an dieser sogenannten Entgeltumwandlung und überweist den Gesamtbeitrag an die WWK. So finanzieren Sie bequem aus Ihrem Bruttoeinkommen Ihre Altersversorgung, sparen Steuern und Sozialabgaben und profitieren von staatlicher Förderung.

Beispielrechnung & Tipps

Wie günstig eine Direktversicherung sein kann, zeigt ein Beispiel: Wenn Sie monatlich 100 € Ihres Gehalts in eine bAV umwandeln und Ihr Arbeitgeber – wie gesetzlich vorgesehen – 15 % Zuschuss beisteuert, ergibt das einen Sparbeitrag von 115 €. Aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis verringert sich Ihr Nettogehalt dabei nur um rund 55 €. Sie sparen also mehr als die Hälfte Ihres Sparbeitrags über den Fiskus ein.

Um die vollen steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, sollten Sie den jährlichen Höchstbeitrag nach § 3 Nr. 63 EStG nutzen. Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 7.728 € p. a. bzw. 644 € pro Monat) sind steuerfrei; bis zu 4 % (3.864 € p. a./322 € pro Monat) bleiben zudem sozialversicherungsfrei. Beiträge darüber hinaus sind möglich, unterliegen dann aber der Besteuerung und können bei Rentenbezug steuerlich besonders günstig behandelt werden.

Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie zu den verschiedenen Durchführungswegen und prüfen, welche Variante – Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Direktzusage oder Pensionskasse – am besten zu Ihrer beruflichen Situation passt.

Vorteile für Arbeitnehmer

Durchführungswege

Die WWK bietet passende Lösungen für jede Unternehmensgröße und Branche. Je nach Bedarf stehen verschiedene Durchführungswege zur Verfügung:

Behandlung von Beiträgen und Leistungen

Gemäß § 3 Nr. 63 EStG sind Beiträge zur Direktversicherung, Pensionskasse oder zum Pensionsfonds bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei – im Jahr 2025 also bis zu 7.728 € jährlich bzw. 644 € monatlich. Sozi- alversicherungsfrei bleiben Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (3.864 € jährlich bzw. 322 € monatlich).

Die Leistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung und es besteht Kranken‑ und Pflegeversicherungspflicht für gesetzlich Krankenversicherte. Dank des steuerfreien Aufbaus profitieren Sie jedoch in der Regel von einem niedrigeren Steuersatz im Rentenalter.

Vorteile für Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber profitieren von der betrieblichen Altersversorgung. Sie sind gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 % auf den umgewandelten Entgeltbetrag zu leisten, wenn sie durch die Gehaltsumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Darüber hinaus stärken sie mit einer attraktiven Betriebsrente ihre Arbeitgebermarke, binden qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen und senken Fluktuationskosten. Die Versorgungslösungen der WWK lassen sich einfach in bestehende HR‑Prozesse integrieren und sorgen für geringe Verwaltungsaufwände.

Beispielrechnung zur Entgeltumwandlung

Wer monatlich 100 € in eine Direktversicherung einzahlt und von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 % erhält, spart effektiv mehr als 115 € pro Monat an. Durch Steuer‑ und Sozialversicherungsersparnisse reduziert sich der Nettoaufwand im Beispiel oft auf weniger als die Hälfte des Bruttobeitrags.

Ein weiteres Beispiel zeigt den Effekt bei höherem Einkommen: Ein Mitarbeitender mit 3.500 € Brutto­gehalt wandelt 200 € pro Monat in eine bAV um. Durch die Steuer- und Sozial­versicherungs­er­sparnis sinkt sein Netto­gehalt jedoch nur um etwa 110 – 130 €. Der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeber­zuschuss von 15 % erhöht den Spar­betrag um weitere 30 € – somit fließen insgesamt 230 € in die Alters­vorsorge.

Ihre genaue Ersparnis hängt von Ihrem Einkommen, Ihrer Steuerklasse und dem Beitragssatz ab – wir erstellen Ihnen gerne eine individuelle Berechnung.

Beratung & Service

Egal ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbstständige – unser Team erarbeitet mit Ihnen die optimale bAV‑Lösung. Wir informieren Sie über Zuschüsse des Arbeitgebers, Steuer‑ und Sozialversicherungsersparnis sowie die verschiedenen Durchführungswege. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Neu: Für Mitarbeiter mit Bruttogehalt bis 2.575 € bieten wir speziell gezillmerte bAV-Tarife mit 30 % Geringverdienerförderung nach § 100 EStG. Ab 2027 sogar auf bis zu 100 € monatlich.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Was ist Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil Ihres Bruttogehalts direkt in eine Betriebsrente umgewandelt. Da der Beitrag vor Steuern und Sozialabgaben abgezogen wird, reduziert sich Ihr Nettoaufwand auf oft weniger als die Hälfte des Sparbetrags.
Muss mein Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen?
Ja, seit 2019 ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 % auf den umgewandelten Entgeltbetrag als Zuschuss zu zahlen, wenn er durch die Gehaltsumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Der Vertrag kann in der Regel zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Die WWK unterstützt Sie bei der Übertragung. Alternativ können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen und später fortführen.
Wie viel kann ich steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen?
Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze sind steuerfrei (2025: 7.728 € jährlich). Sozialversicherungsfrei bleiben Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 3.864 € jährlich).