bAV Geringverdienerförderung nach § 100 EStG

Staatlich geförderte Betriebsrente für Geringverdiener

Die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG ist eines der attraktivsten Instrumente der betrieblichen Altersversorgung – und wird in der Praxis noch viel zu selten genutzt. Der Staat beteiligt sich mit einem direkten Zuschuss von 30 % an den Beiträgen, die der Arbeitgeber für seine Geringverdiener in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlt. Dieser Zuschuss wird dem Arbeitgeber unmittelbar über die Lohnsteueranmeldung erstattet – schnell, unbürokratisch und planbar.

Die WWK bietet dafür speziell gezillmerte bAV-Tarife an, die die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten Vertragsjahre konzentrieren. Dadurch steht in den Folgejahren ein höherer Anteil des Beitrags für die Kapitalanlage zur Verfügung, was langfristig zu einer deutlich höheren Rentenleistung führt.

Gesetzliche Grundlage: § 100 EStG im Detail

Die Geringverdienerförderung wurde 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführt und richtet sich an Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von maximal 2.575 Euro (Stand 2026). Ab dem 01.01.2027 wird die Einkommensgrenze voraussichtlich weiter angepasst.

Aktuelle Regelung (bis 31.12.2026)

Neue Regelung ab 01.01.2027

Wichtige Voraussetzungen

Gezillmerte Tarife der WWK: Optimale Kostenstruktur

Bei einem gezillmerten Tarif werden die Abschluss- und Vertriebskosten zu Vertragsbeginn aus den ersten Beiträgen entnommen (Zillmerung). In den Folgejahren fließt dadurch ein wesentlich höherer Anteil des Beitrags direkt in die Kapitalanlage. Für die Geringverdienerförderung ist diese Tarifgestaltung besonders vorteilhaft, da:

Vergleich: Gezillmert vs. ungezillmert

Bei einem ungezillmerten Tarif werden die Kosten gleichmäßig über die gesamte Laufzeit verteilt. Das klingt zunächst fair, führt aber dazu, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein konstanter Kostenabzug die Rendite belastet. Der gezillmerte Tarif dagegen hat nach der anfänglichen Kostenphase eine deutlich höhere Sparquote, was sich dank des Zinseszinseffekts über die Jahre überproportional auswirkt.

Beispiel bei 80 Euro Monatsbeitrag und 30 Jahren Laufzeit:

Nutzen Sie unseren Zinseszins-Rechner, um den Effekt unterschiedlicher Kostenstrukturen selbst zu berechnen.

Rechenbeispiele: So günstig ist die Geringverdienerförderung

Beispiel 1: Reinigungskraft, 1.800 € brutto/Monat (aktuelle Regelung)

Beispiel 2: Verkäuferin in Teilzeit, 1.400 € brutto/Monat (ab 2027)

Beispiel 3: Kapitalaufbau über 25 Jahre bei 80 €/Monat

Berechnen Sie Ihr individuelles Ergebnis mit dem WWK Zinseszins-Rechner.

Vorteile für Arbeitgeber

Vorteile für Arbeitnehmer

Für welche Arbeitnehmer ist die Förderung geeignet?

Die Geringverdienerförderung richtet sich an alle Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn bis 2.575 Euro. Das betrifft eine große Zahl von Beschäftigten in Deutschland:

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderungen

Die Geringverdienerförderung lässt sich intelligent mit weiteren Vorsorgebausteinen kombinieren:

Steuerliche Behandlung der Leistungen im Rentenalter

Die Rentenleistungen aus der Geringverdienerförderung unterliegen der nachgelagerten Besteuerung – sie werden im Alter als sonstige Einkünfte voll versteuert. Für Geringverdiener ist das in der Regel vorteilhaft, da:

Es fällt für gesetzlich Krankenversicherte ein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Betriebsrente an. Allerdings gilt seit 2020 ein Freibetrag von 176,75 Euro monatlich (2026), unterhalb dessen keine Beiträge anfallen.

Umsetzung im Unternehmen: So einfach geht's

  1. Bestandsaufnahme: Identifizieren Sie die Mitarbeiter mit einem Bruttoarbeitslohn bis 2.575 Euro/Monat. Unser Team unterstützt Sie dabei.
  2. Versorgungsordnung: Die WWK erstellt eine rechtssichere Versorgungsordnung, die die Geringverdienerförderung als arbeitgeberfinanzierte Leistung regelt.
  3. Vertragsabschluss: Für jeden förderfähigen Mitarbeiter wird ein gezillmerter bAV-Vertrag eingerichtet. Keine individuelle Gesundheitsprüfung erforderlich.
  4. Beitragszahlung: Der Arbeitgeber überweist den monatlichen Beitrag (20 – 80 €, ab 2027 bis 100 €) an die WWK.
  5. Förderung verrechnen: 30 % des Beitrags werden in der nächsten Lohnsteueranmeldung als Abzug geltend gemacht. Keine separate Antragstellung nötig.
  6. Laufende Verwaltung: Die WWK übernimmt Vertragsführung, Reporting und Kommunikation mit den Versicherten.

WWK Tarifdetails

Häufige Fragen zur Geringverdienerförderung

Was genau ist die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG?
Die Geringverdienerförderung ist ein staatlicher Zuschuss von 30 % auf arbeitgeberfinanzierte Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn bis 2.575 Euro. Der Zuschuss wird direkt über die Lohnsteueranmeldung verrechnet.
Wie funktioniert die Verrechnung über die Lohnsteueranmeldung?
Der Arbeitgeber zieht den Förderbetrag (30 % des bAV-Beitrags) einfach von der abzuführenden Lohnsteuer aller Mitarbeiter ab. Es ist kein gesonderter Antrag beim Finanzamt nötig. Reicht die abzuführende Lohnsteuer nicht aus, wird der Restbetrag im Folgemonat verrechnet.
Kann die Geringverdienerförderung mit der Entgeltumwandlung kombiniert werden?
Ja, das ist ausdrücklich möglich und gewünscht. Der arbeitgeberfinanzierte Förderbeitrag und die arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung ergänzen sich. Der Arbeitnehmer kann zusätzlich eigene Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei umwandeln. Beide Beiträge können in denselben Vertrag fließen.
Was passiert, wenn das Gehalt über die Grenze von 2.575 € steigt?
Wenn der Arbeitslohn die Fördergrenze überschreitet, entfällt die 30 %-Förderung für diesen Mitarbeiter. Der Arbeitgeber kann den Beitrag aber weiterhin als Betriebsausgabe absetzen und als freiwillige Arbeitgeberleistung fortführen. Der Vertrag läuft in jedem Fall weiter.
Warum bietet die WWK gezillmerte Tarife an?
Bei gezillmerten Tarifen werden die Abschlusskosten zu Beginn der Vertragslaufzeit entnommen. Danach fließt ein höherer Anteil des Beitrags in die Kapitalanlage. Bei den typischen langen Laufzeiten der Geringverdienerförderung (20 – 40 Jahre) führt das nachweislich zu einer höheren Ablaufleistung als bei ungezillmerten Tarifen.
Wie wird die Betriebsrente im Alter besteuert?
Die Rentenleistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Für die meisten Geringverdiener ist der persönliche Steuersatz im Alter sehr niedrig, da die Betriebsrente zusammen mit der gesetzlichen Rente oft unter dem Grundfreibetrag liegt. Es fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, allerdings gilt ein Freibetrag von 176,75 Euro monatlich.
Wird die Betriebsrente auf die Grundsicherung angerechnet?
Es gibt einen Freibetrag: Betriebsrenten bleiben bis zu 251 Euro monatlich anrechnungsfrei bei der Grundsicherung im Alter. Das bedeutet, dass insbesondere Geringverdiener tatsächlich von der Betriebsrente profitieren und nicht befürchten müssen, dass die Leistung im Alter komplett auf Sozialleistungen angerechnet wird.
Was ändert sich ab 2027?
Ab dem 01.01.2027 steigt der maximal förderfähige Arbeitgeberbeitrag von 80 auf 100 Euro monatlich (von 960 auf 1.200 Euro jährlich). Die maximale Förderung steigt damit von 288 auf 360 Euro pro Jahr und Mitarbeiter. Bestehende Verträge können einfach auf den höheren Beitrag angepasst werden.

Beratung & nächste Schritte

Die Einführung einer Geringverdienerförderung in Ihrem Unternehmen ist unkompliziert. Wir beraten Sie zu:

Informieren Sie sich auch über unsere weiteren Firmen- und Gewerbelösungen und nutzen Sie den Zinseszins-Rechner, um das Wachstumspotenzial der Geringverdienerförderung zu berechnen.

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