Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge die zweite wichtige Säule der Altersabsicherung in Deutschland. Dabei baut der Arbeitnehmer über seinen Betrieb eine zusätzliche Rente auf – häufig mit erheblichen steuerlichen Vorteilen und Zuschüssen vom Arbeitgeber.
Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zu leisten, sofern sie durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Viele Arbeitgeber gehen darüber hinaus und bieten attraktive Zuschussmodelle an.
Die Entgeltumwandlung: So funktioniert es
Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts, der stattdessen direkt in einen bAV-Vertrag fließt. Der große Vorteil: Der umgewandelte Betrag ist bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Dadurch ist die tatsächliche Nettobelastung deutlich geringer als der Sparbetrag.
Ein Beispiel: Bei einer monatlichen Umwandlung von 200 Euro brutto reduziert sich das Nettogehalt je nach Steuerklasse nur um etwa 100 bis 120 Euro. Zusammen mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss fließen somit mindestens 230 Euro monatlich in die Altersvorsorge. Wie sich diese Beiträge über die Jahre summieren, können Sie mit unserem Zinseszins-Rechner berechnen.
Durchführungswege der bAV
In Deutschland stehen fünf verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung:
- Direktversicherung: Der am häufigsten genutzte Weg. Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Einfach in der Verwaltung und übertragbar bei Arbeitgeberwechsel.
- Pensionskasse: Ähnlich der Direktversicherung, jedoch über eine eigenständige Versorgungseinrichtung organisiert.
- Pensionsfonds: Bietet mehr Flexibilität bei der Kapitalanlage und damit höhere Renditechancen.
- Unterstützungskasse: Besonders für Besserverdiener interessant, da es keine Begrenzung der steuerfreien Beiträge gibt.
- Direktzusage: Der Arbeitgeber verpflichtet sich unmittelbar zur Zahlung einer Betriebsrente – häufig bei Führungskräften eingesetzt.
Vorteile für Arbeitgeber
Auch für Unternehmen lohnt sich die bAV: Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge auf die umgewandelten Gehaltsbestandteile, stärken die Mitarbeiterbindung und positionieren sich als attraktiver Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte. Zudem sind die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Eine gut aufgestellte bAV ist heute ein wichtiger Baustein im Employer Branding und kann den entscheidenden Unterschied bei der Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter ausmachen.
bAV-Lösungen der WWK
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