Fondspolice-Kostenanalyse

RiY-Rechner: Was kostet Ihre Fondspolice wirklich?

Die Reduction in Yield (RiY) zeigt, um wie viele Prozentpunkte pro Jahr die Kosten einer fondsgebundenen Rentenversicherung Ihre Rendite reduzieren. Geben Sie die Kostenparameter Ihrer Fondspolice ein und vergleichen Sie das Ergebnis mit einem ETF-Sparplan. So sehen Sie transparent, welche Kosten tatsächlich anfallen und wie sich verschiedene Kostenkomponenten auf Ihr Endkapital auswirken.

Vertragsdaten

Fondspolice-Kosten (detailliert)

Wird über 5 Jahre verteilt (Zillmerung)

ETF-Vergleich

Ergebnisse im Überblick

Vergleich: Fondspolice vs. ETF-Sparplan

Kostenaufschlüsselung

Kostenkomponente Auswirkung (EUR) Anteil

Was ist die Reduction in Yield (RiY)?

Die Reduction in Yield (deutsch: Renditeminderung) ist eine standardisierte Kennzahl aus dem EU-Basisinformationsblatt (PRIIP-KID). Sie gibt an, um wie viele Prozentpunkte pro Jahr die Gesamtkosten eines Versicherungsprodukts die Anlagerendite reduzieren.

Beispiel: Erwirtschaftet der Fonds innerhalb Ihrer Police brutto 7 % p.a. und die RiY beträgt 2 %, dann erhalten Sie als Anleger effektiv nur 5 % p.a. Die restlichen 2 Prozentpunkte fließen in Abschlusskosten, laufende Verwaltungskosten, Fondskosten und Stückkosten.

Je niedriger die RiY, desto mehr Rendite kommt bei Ihnen an. Durch den Zinseszins-Effekt kann selbst ein scheinbar kleiner Unterschied von 0,5 % RiY über 30 Jahre zu einem fünfstelligen Unterschied im Endkapital führen.

Gut zu wissen: Die WWK Premium FondsRente hat mit einer RiY von ca. 0,8 % eine der niedrigsten Kostenquoten am Markt. Dadurch kommt deutlich mehr Rendite bei Ihnen an als bei vielen Wettbewerbern mit einer RiY von 1,5 % bis 2,5 %. Vergleichen Sie selbst – geben Sie oben die Werte aus Ihrem Produktinformationsblatt ein.

Weiterführende Informationen

Vereinfachte Modellrechnung. Tatsächliche Kosten entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt (PRIIP-KID) Ihres Anbieters. Der 12/62-Steuervorteil setzt voraus, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt. Grenzsteuersatz pauschal 35 % angenommen. Keine Steuer- oder Anlageberatung.

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