Ertragsanteilsbesteuerung vs. ETF-Depot: Warum die private Rentenversicherung steuerlich gewinnt

Börsencharts und Steuervergleich zwischen Rentenversicherung und ETF-Depot

Das Grundproblem: Steuern in der Auszahlungsphase

Beim Vermögensaufbau für den Ruhestand ist nicht nur die Rendite vor Steuern entscheidend, sondern vor allem die Rendite nach Steuern. Hier unterscheiden sich die fondsgebundene Rentenversicherung und das klassische ETF-Depot fundamental. Während die Rentenversicherung bei Verrentung die günstige Ertragsanteilsbesteuerung genießt, unterliegt das ETF-Depot der vollen Abgeltungssteuer. Dieser Unterschied kann über Jahrzehnte hinweg Zehntausende Euro ausmachen.

Was ist die Ertragsanteilsbesteuerung?

Bei einer privaten Rentenversicherung in Schicht 3 wird die monatliche Rente nicht vollständig besteuert. Stattdessen wird nur der sogenannte Ertragsanteil der Einkommensteuer unterworfen. Der Ertragsanteil ist ein pauschaler Prozentsatz, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt:

Beispiel: Bei einer monatlichen Rente von 500 Euro und Rentenbeginn mit 67 Jahren sind nur 17 % – also 85 Euro – steuerpflichtiges Einkommen. Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 % beträgt die Steuerbelastung nur 21,25 Euro pro Monat. Die effektive Steuerquote auf die gesamte Rente liegt damit bei nur 4,25 %.

Wie wird ein ETF-Depot besteuert?

Beim ETF-Depot greifen mehrere Steuerregeln, die in Summe deutlich höher ausfallen:

Steuerfreies Fondsumschichten innerhalb der Versicherung

Ein häufig übersehener Vorteil der fondsgebundenen Rentenversicherung: Fondswechsel innerhalb des Versicherungsmantels sind steuerfrei. Wer sein Portfolio umschichtet – zum Beispiel vor dem Ruhestand von Aktienfonds in defensivere Mischfonds – löst keine Steuerpflicht aus.

Im ETF-Depot hingegen ist jede Umschichtung ein steuerpflichtiger Verkauf. Wer nach 25 Jahren mit hohen Buchgewinnen sein Portfolio umstrukturiert, muss auf die gesamten Kursgewinne Abgeltungssteuer zahlen – und verliert damit einen erheblichen Teil seines Kapitals.

Keine Vorabpauschale im Versicherungsmantel

Während das ETF-Depot jährlich mit der Vorabpauschale belastet wird, fällt diese innerhalb einer Rentenversicherung nicht an. Das gesamte Fondsguthaben wächst steuerfrei – der Zinseszinseffekt entfaltet seine volle Kraft. Über 30 Jahre summiert sich dieser Vorteil zu einem erheblichen Kapitalmehrwert.

Halbeinkünfteverfahren bei Kapitalauszahlung

Auch bei einmaliger Kapitalauszahlung statt Verrentung bietet die Rentenversicherung Steuervorteile. Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt, gilt das Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte des Ertrags (Auszahlung minus eingezahlte Beiträge) wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert – nicht mit der pauschalen Abgeltungssteuer.

Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % im Ruhestand ergibt sich eine effektive Steuer von nur 15 % auf den Ertrag – statt 26,375 % beim ETF-Depot (nach Teilfreistellung ca. 18,46 %).

Rechenbeispiel: 200 Euro/Monat über 30 Jahre bei 6 % Rendite

Wir vergleichen zwei Szenarien: Einzahlung von 200 Euro pro Monat über 30 Jahre mit einer durchschnittlichen Rendite von 6 % p.a. Gesamteinzahlung: 72.000 Euro.

Szenario A: Fondsgebundene Rentenversicherung

Szenario B: ETF-Depot (Welt-Aktien-ETF, thesaurierend)

Ergebnis des Vergleichs

Lebenslange Rente: Der unterschätzte Vorteil

Ein ETF-Depot hat einen fundamentalen Nachteil: Es ist endlich. Wer seinen Entnahmeplan auf 25 Jahre anlegt und 90 oder 95 wird, steht am Ende ohne Kapital da. Die private Rentenversicherung hingegen zahlt lebenslang – egal wie alt der Versicherte wird. Dieses sogenannte Langlebigkeitsrisiko wird vollständig vom Versicherer getragen.

Gerade in Zeiten steigender Lebenserwartung ist die lebenslange Rente ein unschätzbarer Vorteil, den kein ETF-Entnahmeplan bieten kann.

Wann ist das ETF-Depot dennoch sinnvoll?

Das ETF-Depot hat seine Berechtigung – etwa für flexible Vermögensbildung, kurzfristigere Anlageziele oder als Ergänzung zur Rentenversicherung. Für die gezielte Altersvorsorge mit Rentenphase ist die fondsgebundene Rentenversicherung in Schicht 3 jedoch in den meisten Fällen steuerlich überlegen.

Fazit: Die Rentenversicherung gewinnt den Steuervergleich

Die Kombination aus Ertragsanteilsbesteuerung, steuerfreiem Fondsumschichten, Wegfall der Vorabpauschale und Halbeinkünfteverfahren macht die fondsgebundene Rentenversicherung in Schicht 3 steuerlich klar überlegen – zumindest für langfristige Altersvorsorge mit Verrentung. Wer nach Steuern rechnet, kommt an diesem Ergebnis nicht vorbei.

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