Das Grundproblem: Steuern in der Auszahlungsphase
Beim Vermögensaufbau für den Ruhestand ist nicht nur die Rendite vor Steuern entscheidend, sondern vor allem die Rendite nach Steuern. Hier unterscheiden sich die fondsgebundene Rentenversicherung und das klassische ETF-Depot fundamental. Während die Rentenversicherung bei Verrentung die günstige Ertragsanteilsbesteuerung genießt, unterliegt das ETF-Depot der vollen Abgeltungssteuer. Dieser Unterschied kann über Jahrzehnte hinweg Zehntausende Euro ausmachen.
Was ist die Ertragsanteilsbesteuerung?
Bei einer privaten Rentenversicherung in Schicht 3 wird die monatliche Rente nicht vollständig besteuert. Stattdessen wird nur der sogenannte Ertragsanteil der Einkommensteuer unterworfen. Der Ertragsanteil ist ein pauschaler Prozentsatz, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt:
- Rentenbeginn mit 62 Jahren: Ertragsanteil 21 %
- Rentenbeginn mit 65 Jahren: Ertragsanteil 18 %
- Rentenbeginn mit 67 Jahren: Ertragsanteil 17 %
- Rentenbeginn mit 70 Jahren: Ertragsanteil 15 %
Beispiel: Bei einer monatlichen Rente von 500 Euro und Rentenbeginn mit 67 Jahren sind nur 17 % – also 85 Euro – steuerpflichtiges Einkommen. Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 % beträgt die Steuerbelastung nur 21,25 Euro pro Monat. Die effektive Steuerquote auf die gesamte Rente liegt damit bei nur 4,25 %.
Wie wird ein ETF-Depot besteuert?
Beim ETF-Depot greifen mehrere Steuerregeln, die in Summe deutlich höher ausfallen:
- Abgeltungssteuer: Auf sämtliche realisierten Kursgewinne und Dividenden fallen 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag an – insgesamt 26,375 % (zzgl. ggf. Kirchensteuer).
- Vorabpauschale: Seit 2018 wird jährlich eine Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds erhoben, die den Basiszins multipliziert mit 70 % des Fondsvolumens besteuert – auch ohne Verkäufe. Das schmälert den Zinseszinseffekt.
- Teilfreistellung: Bei Aktienfonds (Aktienquote ≥ 51 %) sind 30 % der Erträge steuerfrei. Das reduziert die effektive Steuer auf ca. 18,46 % der Erträge.
- Steuerpflicht beim Verkauf: Bei jedem Verkauf (Entnahme für den Lebensunterhalt im Ruhestand) wird die Differenz zwischen Verkaufskurs und Kaufkurs besteuert – auf den gesamten Gewinn.
Steuerfreies Fondsumschichten innerhalb der Versicherung
Ein häufig übersehener Vorteil der fondsgebundenen Rentenversicherung: Fondswechsel innerhalb des Versicherungsmantels sind steuerfrei. Wer sein Portfolio umschichtet – zum Beispiel vor dem Ruhestand von Aktienfonds in defensivere Mischfonds – löst keine Steuerpflicht aus.
Im ETF-Depot hingegen ist jede Umschichtung ein steuerpflichtiger Verkauf. Wer nach 25 Jahren mit hohen Buchgewinnen sein Portfolio umstrukturiert, muss auf die gesamten Kursgewinne Abgeltungssteuer zahlen – und verliert damit einen erheblichen Teil seines Kapitals.
Keine Vorabpauschale im Versicherungsmantel
Während das ETF-Depot jährlich mit der Vorabpauschale belastet wird, fällt diese innerhalb einer Rentenversicherung nicht an. Das gesamte Fondsguthaben wächst steuerfrei – der Zinseszinseffekt entfaltet seine volle Kraft. Über 30 Jahre summiert sich dieser Vorteil zu einem erheblichen Kapitalmehrwert.
Halbeinkünfteverfahren bei Kapitalauszahlung
Auch bei einmaliger Kapitalauszahlung statt Verrentung bietet die Rentenversicherung Steuervorteile. Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt, gilt das Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte des Ertrags (Auszahlung minus eingezahlte Beiträge) wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert – nicht mit der pauschalen Abgeltungssteuer.
Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % im Ruhestand ergibt sich eine effektive Steuer von nur 15 % auf den Ertrag – statt 26,375 % beim ETF-Depot (nach Teilfreistellung ca. 18,46 %).
Rechenbeispiel: 200 Euro/Monat über 30 Jahre bei 6 % Rendite
Wir vergleichen zwei Szenarien: Einzahlung von 200 Euro pro Monat über 30 Jahre mit einer durchschnittlichen Rendite von 6 % p.a. Gesamteinzahlung: 72.000 Euro.
Szenario A: Fondsgebundene Rentenversicherung
- Bruttoguthaben nach 30 Jahren: ca. 195.000 Euro (nach Versicherungskosten, gezillmerter Tarif)
- Während der Laufzeit: Keine Vorabpauschale, keine Steuern bei Fondswechsel
- Verrentung ab 67 (Ertragsanteil 17 %): Monatliche Rente ca. 600 Euro, davon steuerpflichtig 102 Euro. Bei 25 % Grenzsteuersatz: Steuer 25,50 Euro/Monat. Nettorente: ca. 575 Euro
- Alternativ Kapitalauszahlung (Halbeinkünfte): Ertrag 123.000 Euro, davon steuerpflichtig 61.500 Euro. Bei 25 % Steuersatz: 15.375 Euro Steuer. Netto: ca. 179.625 Euro
Szenario B: ETF-Depot (Welt-Aktien-ETF, thesaurierend)
- Bruttoguthaben nach 30 Jahren: ca. 201.000 Euro (keine Versicherungskosten, aber Vorabpauschale-Belastung jährlich)
- Effektives Guthaben nach Vorabpauschale (30 Jahre): ca. 196.000 Euro
- Entnahmeplan ab 67 (600 Euro/Monat, 25 Jahre): Jede Entnahme enthält anteilig Gewinn. Durchschnittliche Steuer je Entnahme (nach Teilfreistellung): ca. 75 bis 100 Euro/Monat. Netto: ca. 500 bis 525 Euro
- Alternativ Komplett-Verkauf: Ertrag ca. 124.000 Euro, nach Teilfreistellung (30 %): steuerpflichtiger Gewinn 86.800 Euro. Abgeltungssteuer (26,375 %): ca. 22.894 Euro. Netto: ca. 173.106 Euro
Ergebnis des Vergleichs
- Lebenslange Rente: Die Rentenversicherung liefert ca. 50 bis 75 Euro mehr netto pro Monat – über Jahrzehnte hinweg ein Unterschied von Zehntausenden Euro.
- Kapitalauszahlung: Die Rentenversicherung liefert ca. 6.500 Euro mehr netto – trotz leicht höherer Produktkosten.
Lebenslange Rente: Der unterschätzte Vorteil
Ein ETF-Depot hat einen fundamentalen Nachteil: Es ist endlich. Wer seinen Entnahmeplan auf 25 Jahre anlegt und 90 oder 95 wird, steht am Ende ohne Kapital da. Die private Rentenversicherung hingegen zahlt lebenslang – egal wie alt der Versicherte wird. Dieses sogenannte Langlebigkeitsrisiko wird vollständig vom Versicherer getragen.
Gerade in Zeiten steigender Lebenserwartung ist die lebenslange Rente ein unschätzbarer Vorteil, den kein ETF-Entnahmeplan bieten kann.
Wann ist das ETF-Depot dennoch sinnvoll?
Das ETF-Depot hat seine Berechtigung – etwa für flexible Vermögensbildung, kurzfristigere Anlageziele oder als Ergänzung zur Rentenversicherung. Für die gezielte Altersvorsorge mit Rentenphase ist die fondsgebundene Rentenversicherung in Schicht 3 jedoch in den meisten Fällen steuerlich überlegen.
Fazit: Die Rentenversicherung gewinnt den Steuervergleich
Die Kombination aus Ertragsanteilsbesteuerung, steuerfreiem Fondsumschichten, Wegfall der Vorabpauschale und Halbeinkünfteverfahren macht die fondsgebundene Rentenversicherung in Schicht 3 steuerlich klar überlegen – zumindest für langfristige Altersvorsorge mit Verrentung. Wer nach Steuern rechnet, kommt an diesem Ergebnis nicht vorbei.
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