Steuervorteil-Rechner: 12/62-Regel

Steuervorteil der 12/62-Regel berechnen

Die sogenannte 12/62-Regel ist einer der größten Steuervorteile für Kapitallebensversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen in Deutschland. Wenn Ihr Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und die Auszahlung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt, wird nur die Hälfte des Ertrags mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (Halbeinkünfteverfahren) – statt der vollen Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer.

Gut zu wissen: Der Steuervorteil der 12/62-Regel kann bei langen Laufzeiten und guter Rendite mehrere zehntausend Euro betragen. Je höher der Ertrag, desto größer die Ersparnis gegenüber der Abgeltungsteuer.

Vertragsdaten

Steuerdaten

26,375 % (25 % + 5,5 % Soli)

Ihre Ergebnisse

Endkapital (prognostiziert)
Gesamteinzahlung
Ertrag (Gewinn)
Steuer OHNE 12/62 (Abgeltungsteuer)
Steuer MIT 12/62 (Halbeinkünfte)
Steuervorteil
Nettoauszahlung MIT 12/62
Effektiver Steuersatz auf Ertrag
12/62-Regel erfüllt

Vergleich: Abgeltungsteuer vs. Halbeinkünfteverfahren

Vergleich: Lebensversicherung (12/62) vs. ETF-Sparplan

Ein ETF-Sparplan unterliegt der vollen Abgeltungsteuer auf Kursgewinne. Zum Vergleich berechnen wir den gleichen Sparplan bei identischer Rendite – einmal mit dem Steuervorteil der 12/62-Regel (Lebensversicherung) und einmal mit voller Abgeltungsteuer (ETF).

Hinweis: Beim ETF-Sparplan wird vereinfacht die Abgeltungsteuer auf den gesamten Ertrag am Ende berechnet. In der Praxis greift bei ETFs die Vorabpauschale und ggf. die Teilfreistellung von 30 % (Aktienfonds). Die Berechnung dient der Veranschaulichung.

Was ist die 12/62-Regel?

Die 12/62-Regel beschreibt eine steuerliche Sonderregelung für Kapitallebensversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen (Schicht 3 der Altersvorsorge). Sie besagt:

  1. Mindestlaufzeit 12 Jahre: Der Versicherungsvertrag muss mindestens 12 Jahre bestanden haben.
  2. Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr: Die Kapitalauszahlung darf erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen.

Sind beide Bedingungen erfüllt, greift das sogenannte Halbeinkünfteverfahren: Nur 50 % des Ertrags (Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen) werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Die andere Hälfte bleibt steuerfrei.

Warum ist das so attraktiv?

Für wen lohnt sich die 12/62-Regel besonders?

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Erfahren Sie, wie Sie mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung von der 12/62-Regel profitieren und Tausende Euro Steuern sparen.

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Vereinfachte Modellrechnung zur Veranschaulichung. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Diese Berechnung ersetzt keine Steuerberatung. Rendite-Annahmen sind nicht garantiert. Bitte konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre persönliche steuerliche Situation.

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