Steuervorteil der 12/62-Regel berechnen
Die sogenannte 12/62-Regel ist einer der größten Steuervorteile für Kapitallebensversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen in Deutschland. Wenn Ihr Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und die Auszahlung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt, wird nur die Hälfte des Ertrags mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (Halbeinkünfteverfahren) – statt der vollen Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer.
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Vergleich: Abgeltungsteuer vs. Halbeinkünfteverfahren
Vergleich: Lebensversicherung (12/62) vs. ETF-Sparplan
Ein ETF-Sparplan unterliegt der vollen Abgeltungsteuer auf Kursgewinne. Zum Vergleich berechnen wir den gleichen Sparplan bei identischer Rendite – einmal mit dem Steuervorteil der 12/62-Regel (Lebensversicherung) und einmal mit voller Abgeltungsteuer (ETF).
Hinweis: Beim ETF-Sparplan wird vereinfacht die Abgeltungsteuer auf den gesamten Ertrag am Ende berechnet. In der Praxis greift bei ETFs die Vorabpauschale und ggf. die Teilfreistellung von 30 % (Aktienfonds). Die Berechnung dient der Veranschaulichung.
Was ist die 12/62-Regel?
Die 12/62-Regel beschreibt eine steuerliche Sonderregelung für Kapitallebensversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen (Schicht 3 der Altersvorsorge). Sie besagt:
- Mindestlaufzeit 12 Jahre: Der Versicherungsvertrag muss mindestens 12 Jahre bestanden haben.
- Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr: Die Kapitalauszahlung darf erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen.
Sind beide Bedingungen erfüllt, greift das sogenannte Halbeinkünfteverfahren: Nur 50 % des Ertrags (Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen) werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Die andere Hälfte bleibt steuerfrei.
Warum ist das so attraktiv?
- Keine Abgeltungsteuer: Während bei Aktien, ETFs oder Tagesgeld die volle Abgeltungsteuer (25 % + Soli + ggf. KiSt) auf den Ertrag fällig wird, gilt hier ein deutlich günstigerer Satz.
- Steueraufschub: Während der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge an – der volle Zinseszinseffekt wirkt.
- Geringerer effektiver Steuersatz: Selbst bei einem Grenzsteuersatz von 42 % beträgt der effektive Steuersatz auf den Ertrag nur ca. 21 % – deutlich weniger als die Abgeltungsteuer.
- Flexibilität: Die Regelung gilt für einmalige Kapitalauszahlungen. Alternativ kann auch eine lebenslange Rente mit günstigerer Ertragsanteilsbesteuerung gewählt werden.
Für wen lohnt sich die 12/62-Regel besonders?
- Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz – die Halbierung des steuerpflichtigen Ertrags wirkt hier besonders stark
- Langfristige Sparer mit 20+ Jahren Anlagehorizont
- Personen, die eine fondsgebundene Police mit günstigen Effektivkosten wählen
- Sparer, die den Zinseszinseffekt ohne jährliche Steuerbelastung nutzen wollen
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Vereinfachte Modellrechnung zur Veranschaulichung. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Diese Berechnung ersetzt keine Steuerberatung. Rendite-Annahmen sind nicht garantiert. Bitte konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre persönliche steuerliche Situation.