Was ist die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG?
Die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG ist ein staatlicher Zuschuss, der Arbeitgeber finanziell entlastet, wenn sie für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) leisten. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Verbreitung der bAV gerade bei denjenigen zu steigern, die sie am dringendsten benötigen: Geringverdiener, Teilzeitkräfte und Mindestlohnempfänger.
Der Staat erstattet dem Arbeitgeber 30 % des zusätzlichen bAV-Beitrags direkt über die Lohnsteueranmeldung. Das bedeutet: Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag, erhält aber fast ein Drittel sofort zurück. Die verbleibenden 70 % sind darüber hinaus als Betriebsausgaben voll steuerlich absetzbar.
Wer ist förderfähig? Die Einkommensgrenze
Anspruch auf den Zuschuss besteht, wenn der Arbeitnehmer einen laufenden Arbeitslohn von maximal 2.575 Euro brutto pro Monat (Stichtag: erster Lohnabrechnungszeitraum im Kalenderjahr) bezieht. Das entspricht einem Jahresbrutto von rund 30.900 Euro. Beschäftigte in Teilzeit, im Minijob oder mit Mindestlohn fallen in aller Regel unter diese Grenze.
Entscheidend ist der laufende Arbeitslohn – Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bleiben unberücksichtigt. Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) können gefördert werden, sofern der Arbeitgeber die Pauschalsteuer abführt.
Wie funktioniert der 30-%-Zuschuss?
Der Arbeitgeber zahlt einen zusätzlichen, rein arbeitgeberfinanzierten Beitrag in eine bAV-Direktversicherung für Geringverdiener. Von diesem Beitrag erstattet der Staat 30 % direkt im Rahmen der monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteueranmeldung. Es handelt sich also nicht um einen Antrag beim Finanzamt, sondern um eine direkte Verrechnung – das macht die Förderung besonders unkompliziert.
- Förderfähiger Beitrag (aktuell): Mindestens 240 Euro und höchstens 960 Euro pro Jahr (20 bis 80 Euro pro Monat).
- Maximale Förderung: 30 % von 960 Euro = 288 Euro pro Jahr (24 Euro pro Monat).
- Effektive Arbeitgeberkosten: Bei 80 Euro Monatsbeitrag zahlt der Arbeitgeber effektiv nur 56 Euro – vor Berücksichtigung des Betriebsausgabenabzugs.
Ab 2027: Erhöhung auf 100 Euro pro Monat
Ab dem 01.01.2027 wird der förderfähige Höchstbeitrag von 80 auf 100 Euro pro Monat (1.200 Euro/Jahr) angehoben. Die maximale Förderung steigt damit von 288 auf 360 Euro pro Jahr. Arbeitgeber sollten bestehende Verträge rechtzeitig anpassen und neue Verträge bereits jetzt mit Blick auf die Erhöhung planen.
Rein arbeitgeberfinanziert – keine Entgeltumwandlung
Wichtig: Die Geringverdienerförderung gilt nur für zusätzliche, rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge. Der Arbeitgeber muss den Beitrag über das ohnehin geschuldete Arbeitsentgelt hinaus leisten. Eine Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung durch den Arbeitnehmer) ist für die Förderung nicht anrechenbar.
Arbeitgeber können die Geringverdienerförderung jedoch mit einer zusätzlichen Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer kombinieren. So entsteht ein attraktives Gesamtpaket: Der Arbeitgeber trägt den geförderten Basisbeitrag, der Arbeitnehmer kann darüber hinaus freiwillig eigene Beiträge einzahlen.
Verrechnung über die Lohnsteueranmeldung
Die technische Abwicklung ist denkbar einfach: Der Arbeitgeber gibt den Förderbetrag in der Lohnsteueranmeldung an und verrechnet ihn mit der abzuführenden Lohnsteuer. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich, kein zusätzliches Formular und kein separates Bewilligungsverfahren. Die Erstattung erfolgt automatisch im laufenden Lohnsteuerverfahren.
Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Renten aus einer geförderten bAV werden bei der Grundsicherung im Alter teilweise anrechnungsfrei gestellt. Aktuell sind bis zu 251 Euro pro Monat aus bAV-Renten anrechnungsfrei. Das bedeutet: Selbst wenn ein Geringverdiener später auf Grundsicherung angewiesen ist, profitiert er zusätzlich von seiner Betriebsrente – sie wird nicht vollständig verrechnet.
Fazit: Maximale Wirkung bei minimalem Aufwand
Die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG ist eines der effizientesten Förderinstrumente im deutschen Vorsorgesystem. Arbeitgeber erhalten 30 % direkt zurück, sparen Sozialversicherungsbeiträge und können den Restbetrag als Betriebsausgabe absetzen. Für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen ist es häufig der einzige Weg zu einer spürbaren zusätzlichen Altersvorsorge.
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