Was ist die Geringverdienerförderung?
Die Geringverdienerförderung nach §100 Einkommensteuergesetz (EStG) wurde 2018 eingeführt, um die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Geringverdiener attraktiver zu machen. Das Prinzip ist bestechend einfach: Zahlt ein Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Beitrag zur bAV für einen geringverdienenden Mitarbeiter, erhält er 30 % dieses Beitrags direkt als Steuergutschrift zurück.
Der Förderbetrag wird unmittelbar von der abzuführenden Lohnsteuer abgezogen – der Arbeitgeber spart also bares Geld, während der Arbeitnehmer eine betriebliche Rente aufbaut. Eine Win-win-Situation, die in der Praxis viel zu selten genutzt wird.
Voraussetzungen im Detail
Damit die Geringverdienerförderung greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Einkommensgrenze: Der Arbeitnehmer darf ein laufendes Bruttoeinkommen von maximal 2.575 Euro pro Monat haben (entspricht 30.900 EUR/Jahr). Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden nicht eingerechnet.
- Zusätzlichkeit: Der Arbeitgeberbeitrag muss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Eine Gehaltsumwandlung durch den Arbeitnehmer allein reicht nicht aus.
- Förderfähige Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.
- Mindest- und Höchstbeitrag: Der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag muss mindestens 240 Euro und darf maximal 960 Euro pro Jahr betragen.
30 % Förderbetrag: So funktioniert die Steuerersparnis
Der Staat erstattet dem Arbeitgeber 30 % des zusätzlichen bAV-Beitrags als direkte Verrechnung mit der Lohnsteuer. Das bedeutet konkret:
- Bei 240 EUR/Jahr (Mindestbeitrag): Erstattung = 72 EUR
- Bei 480 EUR/Jahr (40 EUR/Monat): Erstattung = 144 EUR
- Bei 960 EUR/Jahr (Höchstbeitrag): Erstattung = 288 EUR
Die Verrechnung erfolgt direkt bei der Lohnsteueranmeldung – der Arbeitgeber muss keinen separaten Antrag stellen. Die Erstattung erfolgt also sofort und unkompliziert.
Vorteile für Arbeitgeber
Die Geringverdienerförderung ist für Arbeitgeber aus mehreren Gründen hochattraktiv:
- Direkte Steuerersparnis: 30 % des Beitrags kommen zurück. Bei einem Beitrag von 80 EUR/Monat zahlt der Arbeitgeber effektiv nur 56 EUR.
- Sozialversicherungsfreiheit: Die Beiträge sind bis zu 4 % der BBG sozialversicherungsfrei – der Arbeitgeber spart ca. 20 % Sozialabgaben zusätzlich.
- Mitarbeiterbindung: Eine arbeitgeberfinanzierte bAV erhöht die Loyalität gerade bei Mitarbeitern im Niedriglohnbereich.
- Betriebsausgabenabzug: Die vollen Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar – über die 30 %-Erstattung hinaus.
Vorteile für Arbeitnehmer
Für den geringverdienenden Arbeitnehmer ist die Förderung ein echtes Geschenk:
- Kostenlose Altersvorsorge: Der Arbeitgeber finanziert die bAV vollständig – kein eigener Beitrag nötig.
- Kein Nettoverzicht: Da der Beitrag zusätzlich zum Gehalt fließt, bleibt das Nettogehalt unverändert.
- Lebenslange Rente: Im Alter erhält der Arbeitnehmer eine garantierte Betriebsrente.
- Unverfallbarkeit: Die Anwartschaft ist sofort unverfallbar – auch bei Arbeitgeberwechsel bleibt das Kapital erhalten.
Praxisbeispiel: Pflegekraft mit 2.400 EUR brutto
Frau Müller arbeitet als Pflegekraft und verdient 2.400 Euro brutto im Monat. Ihr Arbeitgeber entscheidet sich, monatlich 80 Euro zusätzlich in eine Direktversicherung bei der WWK einzuzahlen.
- Jährlicher Beitrag: 12 x 80 EUR = 960 EUR
- 30 % Förderung: 960 EUR x 30 % = 288 EUR Steuererstattung
- Sozialversicherungsersparnis: ca. 960 EUR x 20 % = 192 EUR
- Effektive Kosten für den Arbeitgeber: 960 - 288 - 192 = nur 480 EUR/Jahr (= 40 EUR/Monat)
Der Arbeitgeber zahlt also effektiv nur 40 EUR/Monat, während Frau Müller volle 80 EUR/Monat für ihre Altersvorsorge erhält. Bei einer angenommenen Rendite von 5 % und 30 Jahren Laufzeit ergibt das ein Kapital von rund 66.000 Euro.
Kombination mit Entgeltumwandlung
Die Geringverdienerförderung kann mit der klassischen Entgeltumwandlung kombiniert werden. Der Arbeitgeber zahlt zum Beispiel 80 EUR/Monat zusätzlich (förderfähig nach §100) und der Arbeitnehmer wandelt freiwillig weitere 50 EUR/Monat aus dem Bruttogehalt um. So ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 130 EUR/Monat – und der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von 15 % auf die Entgeltumwandlung kommt noch obendrauf.
Erfahren Sie mehr über die betriebliche Altersvorsorge bei der WWK auf unserer bAV-Produktseite.
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