Geringverdienerförderungs-Rechner

Geringverdienerförderung nach §100 EStG: Förderbetrag berechnen

Arbeitgeber, die für Geringverdiener (Bruttogehalt bis 2.575 €/Monat) zusätzliche bAV-Beiträge leisten, erhalten einen direkten Steuerfreibetrag von 30 % des Beitrags (zwischen 240 und 960 €/Jahr) als Verrechnung mit der Lohnsteuer. Passen Sie die Eingaben an und sehen Sie live, wie hoch die Förderung für Ihr Unternehmen ausfällt.

Voraussetzungen §100 EStG (Stand 2026):
  • Das monatliche Bruttogehalt des Arbeitnehmers darf 2.575 € nicht übersteigen.
  • Der Arbeitgeber muss zusätzliche bAV-Beiträge leisten (keine Entgeltumwandlung).
  • Förderfähig sind AG-Beiträge zwischen 240 und 960 €/Jahr (20–80 €/Monat).
  • Der Förderbetrag beträgt 30 % des förderfähigen Beitrags und wird direkt mit der abzuführenden Lohnsteuer verrechnet.
  • Der Beitrag ist zusätzlich als Betriebsausgabe absetzbar.

Mitarbeiter-Angaben

AG-bAV-Beitrag

Hinweis: Förderfähig sind AG-Beiträge zwischen 240 €/Jahr (20 €/Monat) und 960 €/Jahr (80 €/Monat) je Mitarbeiter.

Steuerliche Angaben des Arbeitgebers

Hinweis: Der kombinierte Steuersatz (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer + Soli) liegt in der Regel zwischen 25 und 33 %. Dieser Wert bestimmt die zusätzliche Ersparnis durch den Betriebsausgabenabzug.

Ergebnis: Förderung nach §100 EStG

Weiterführende Informationen

Erfahren Sie mehr über die betriebliche Altersvorsorge und berechnen Sie den Nettovorteil für Ihre Mitarbeiter:

Vereinfachte Modellrechnung auf Basis der Werte 2026. Tatsächliche Förderbeträge können je nach individueller Situation abweichen. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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