Geringverdienerförderung 2027: Erhöhung auf 100 Euro – was sich ändert

Steuer- und Gesetzesdokumente zur Geringverdienerförderung 2027

Was ändert sich ab dem 01.01.2027?

Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG zum 01.01.2027 deutlich aufzuwerten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Vergleich: Bisherige vs. neue Förderung

Die folgende Gegenüberstellung zeigt, wie sich die Erhöhung konkret auswirkt:

Pro Mitarbeiter steigt die jährliche staatliche Förderung um 72 Euro. Bei 50 geförderten Mitarbeitern sind das 3.600 Euro mehr staatlicher Zuschuss pro Jahr.

Auswirkung auf die Rente: 25 % mehr Beitrag, überproportional mehr Rente

Die Erhöhung von 80 auf 100 Euro pro Monat klingt zunächst nach „nur“ 25 % mehr Beitrag. Durch den Zinseszinseffekt fällt die Steigerung beim Endkapital jedoch deutlich höher aus – insbesondere bei langen Laufzeiten.

Bestehende Verträge anpassen

Arbeitgeber, die bereits die Geringverdienerförderung nutzen, sollten bestehende Versorgungsordnungen und Gruppenverträge rechtzeitig überprüfen. In den meisten Fällen ist eine Erhöhung des Monatsbeitrags von 80 auf 100 Euro möglich, ohne den Vertrag neu abschließen zu müssen. Die WWK unterstützt bei der Vertragsanpassung.

Wichtig: Die Erhöhung sollte nicht erst am 01.01.2027 erfolgen, sondern rechtzeitig vorbereitet werden. Dazu gehört:

Neue Verträge: Jetzt schon mit Blick auf 2027 planen

Arbeitgeber, die noch keine Geringverdienerförderung nutzen, sollten den Start nicht auf 2027 verschieben. Wer jetzt mit 80 Euro pro Monat beginnt, kann ab Januar 2027 auf 100 Euro erhöhen. Die Mitarbeiter profitieren sofort, und der Arbeitgeber baut bereits jetzt Mitarbeiterbindung auf.

Außerdem gilt: Je früher die bAV eingerichtet wird, desto länger läuft der Vertrag und desto größer ist der Zinseszinseffekt bis zum Renteneintritt.

Timeline für Arbeitgeber

Fazit: Die Erhöhung nutzen und Altersarmut vorbeugen

Die Anhebung des förderfähigen Beitrags auf 100 Euro pro Monat ist ein wichtiger Schritt gegen Altersarmut bei Geringverdienern. Arbeitgeber, die rechtzeitig planen und handeln, profitieren von höherer Förderung, stärkerer Mitarbeiterbindung und einem klaren Wettbewerbsvorteil.

Informieren Sie sich jetzt über die bAV für Geringverdiener oder lassen Sie sich zu den bAV-Lösungen der WWK beraten.

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