Was ändert sich ab dem 01.01.2027?
Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG zum 01.01.2027 deutlich aufzuwerten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Förderfähiger Höchstbeitrag: Erhöhung von 80 Euro auf 100 Euro pro Monat (von 960 auf 1.200 Euro/Jahr).
- Maximale Förderung: Steigerung von 288 auf 360 Euro pro Jahr (30 % von 1.200 Euro).
- Mindestbeitrag: Bleibt bei 240 Euro pro Jahr (20 Euro/Monat).
- Einkommensgrenze: Weiterhin maximal 2.575 Euro brutto pro Monat.
Vergleich: Bisherige vs. neue Förderung
Die folgende Gegenüberstellung zeigt, wie sich die Erhöhung konkret auswirkt:
- Bis 31.12.2026: Maximal 80 Euro/Monat → 960 Euro/Jahr → Förderung 288 Euro/Jahr → Effektive Kosten 672 Euro/Jahr
- Ab 01.01.2027: Maximal 100 Euro/Monat → 1.200 Euro/Jahr → Förderung 360 Euro/Jahr → Effektive Kosten 840 Euro/Jahr
Pro Mitarbeiter steigt die jährliche staatliche Förderung um 72 Euro. Bei 50 geförderten Mitarbeitern sind das 3.600 Euro mehr staatlicher Zuschuss pro Jahr.
Auswirkung auf die Rente: 25 % mehr Beitrag, überproportional mehr Rente
Die Erhöhung von 80 auf 100 Euro pro Monat klingt zunächst nach „nur“ 25 % mehr Beitrag. Durch den Zinseszinseffekt fällt die Steigerung beim Endkapital jedoch deutlich höher aus – insbesondere bei langen Laufzeiten.
- 80 Euro/Monat über 30 Jahre (6 % Rendite): ca. 96.000 Euro Endkapital
- 100 Euro/Monat über 30 Jahre (6 % Rendite): ca. 120.000 Euro Endkapital
- Differenz: rund 24.000 Euro mehr – das entspricht einer Steigerung der Zusatzrente um ca. 70 bis 80 Euro pro Monat.
Bestehende Verträge anpassen
Arbeitgeber, die bereits die Geringverdienerförderung nutzen, sollten bestehende Versorgungsordnungen und Gruppenverträge rechtzeitig überprüfen. In den meisten Fällen ist eine Erhöhung des Monatsbeitrags von 80 auf 100 Euro möglich, ohne den Vertrag neu abschließen zu müssen. Die WWK unterstützt bei der Vertragsanpassung.
Wichtig: Die Erhöhung sollte nicht erst am 01.01.2027 erfolgen, sondern rechtzeitig vorbereitet werden. Dazu gehört:
- Überprüfung der Versorgungsordnung und Anpassung der Beitragshöhe
- Information der Lohnbuchhaltung bzw. des Steuerberaters
- Kommunikation an die Mitarbeiter über den erhöhten Arbeitgeberbeitrag
Neue Verträge: Jetzt schon mit Blick auf 2027 planen
Arbeitgeber, die noch keine Geringverdienerförderung nutzen, sollten den Start nicht auf 2027 verschieben. Wer jetzt mit 80 Euro pro Monat beginnt, kann ab Januar 2027 auf 100 Euro erhöhen. Die Mitarbeiter profitieren sofort, und der Arbeitgeber baut bereits jetzt Mitarbeiterbindung auf.
Außerdem gilt: Je früher die bAV eingerichtet wird, desto länger läuft der Vertrag und desto größer ist der Zinseszinseffekt bis zum Renteneintritt.
Timeline für Arbeitgeber
- Sofort: Prüfen, welche Mitarbeiter förderfähig sind (Bruttolohn ≤ 2.575 Euro/Monat)
- Q2/Q3 2026: Versorgungsordnung erstellen oder aktualisieren, Gruppenvertrag mit der WWK einrichten
- Q4 2026: Mitarbeiterkommunikation vorbereiten, Lohnbuchhaltung informieren
- 01.01.2027: Beitragserhöhung auf 100 Euro pro Monat umsetzen
- Ab 2027 laufend: Förderung automatisch über Lohnsteueranmeldung verrechnen
Fazit: Die Erhöhung nutzen und Altersarmut vorbeugen
Die Anhebung des förderfähigen Beitrags auf 100 Euro pro Monat ist ein wichtiger Schritt gegen Altersarmut bei Geringverdienern. Arbeitgeber, die rechtzeitig planen und handeln, profitieren von höherer Förderung, stärkerer Mitarbeiterbindung und einem klaren Wettbewerbsvorteil.
Informieren Sie sich jetzt über die bAV für Geringverdiener oder lassen Sie sich zu den bAV-Lösungen der WWK beraten.