Die Rentenlücke bei Teilzeitkräften und Mindestlöhnern
Wer in Teilzeit arbeitet oder den Mindestlohn bezieht, erwirbt nur geringe Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Beschäftigter mit 2.000 Euro brutto pro Monat erhält nach 40 Beitragsjahren eine gesetzliche Rente von nur rund 800 bis 900 Euro – weit unter dem, was für einen angemessenen Lebensstandard im Alter nötig wäre.
Bei Teilzeitkräften mit 20 Wochenstunden halbiert sich dieser Betrag nochmals. Die Konsequenz: Ohne zusätzliche Vorsorge droht vielen Beschäftigten Altersarmut – und das trotz jahrzehntelanger Berufstätigkeit.
Warum private Vorsorge allein nicht reicht
Theoretisch könnten Geringverdiener privat vorsorgen. In der Praxis bleibt nach Miete, Lebensmitteln und Alltagskosten jedoch kaum finanzieller Spielraum. Genau hier setzt die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG an: Der Arbeitgeber finanziert die bAV, der Staat fördert 30 % – und der Arbeitnehmer muss keinen Cent aus dem eigenen Nettoeinkommen aufwenden.
Die Geringverdienerförderung als Lösung
Die Geringverdienerförderung wurde genau für diese Zielgruppe geschaffen. Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von maximal 2.575 Euro pro Monat profitieren von einer rein arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber erhält 30 % des Beitrags vom Staat zurück und kann den Restbetrag als Betriebsausgabe absetzen.
Rechenbeispiel 1: Kassiererin in Teilzeit
Frau Müller arbeitet als Kassiererin im Einzelhandel, 25 Stunden pro Woche, Bruttolohn 1.800 Euro pro Monat. Sie ist 32 Jahre alt, Renteneintritt mit 67.
- Arbeitgeberbeitrag: 80 Euro pro Monat
- Staatlicher Zuschuss (30 %): 24 Euro pro Monat
- Effektive Kosten für den Arbeitgeber: 56 Euro pro Monat (vor Betriebsausgabenabzug)
- Laufzeit: 35 Jahre bis Renteneintritt
- Angenommene Rendite: 6 % p.a. (fondsgebunden)
- Prognostiziertes Kapital bei Renteneintritt: ca. 113.000 Euro
- Monatliche Zusatzrente (lebenslang): ca. 350 bis 400 Euro
Frau Müller erhält also eine spürbare Zusatzrente – ohne eigene Einzahlung.
Rechenbeispiel 2: Lagerhelfer mit Mindestlohn
Herr Yilmaz arbeitet als Lagerhelfer in der Logistik, 40 Stunden pro Woche, Mindestlohn 12,82 Euro (Brutto ca. 2.222 Euro/Monat). Er ist 27 Jahre alt.
- Arbeitgeberbeitrag: 80 Euro pro Monat
- Laufzeit: 40 Jahre bis Renteneintritt
- Prognostiziertes Kapital: ca. 157.000 Euro
- Monatliche Zusatzrente: ca. 450 bis 500 Euro
Für Herrn Yilmaz bedeutet die Betriebsrente den Unterschied zwischen Altersarmut und einem würdevollen Ruhestand.
Freibetrag bei der Grundsicherung: 251 Euro anrechnungsfrei
Selbst wenn ein Geringverdiener im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, profitiert er von der Betriebsrente. Denn Renten aus einer geförderten bAV sind bis zu 251 Euro pro Monat anrechnungsfrei. Das bedeutet: Diese 251 Euro stehen dem Rentner zusätzlich zur Grundsicherung zur Verfügung – ohne Kürzung.
Ohne diesen Freibetrag würde die Betriebsrente vollständig auf die Grundsicherung angerechnet – der Vorsorgeeffekt wäre null. Der Freibetrag stellt sicher, dass sich die bAV auch für Geringverdiener lohnt, die später möglicherweise ergänzend Grundsicherung beziehen.
Aufruf an Arbeitgeber: Handeln Sie jetzt
Arbeitgeber tragen eine besondere Verantwortung für die Altersvorsorge ihrer Beschäftigten mit niedrigem Einkommen. Die Geringverdienerförderung macht es wirtschaftlich attraktiv, diese Verantwortung wahrzunehmen. Die effektiven Kosten sind gering, der administrative Aufwand minimal und die Wirkung auf Mitarbeiterbindung und Employer Branding enorm.
- Identifizieren Sie die förderfähigen Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen.
- Richten Sie eine arbeitgeberfinanzierte bAV ein – die WWK unterstützt Sie bei jedem Schritt.
- Kommunizieren Sie den Mehrwert aktiv an Ihre Belegschaft.
Berechnen Sie die Rentenlücke Ihrer Mitarbeiter mit unserem bAV-Rechner und informieren Sie sich über die bAV für Geringverdiener sowie die betriebliche Altersversorgung der WWK.