Was ist die 12/62-Regel?
Die 12/62-Regel ist einer der attraktivsten Steuervorteile, die der deutsche Gesetzgeber für Lebens- und Rentenversicherungen vorsieht. Hinter dem Begriff verbirgt sich das sogenannte Halbeinkunfteverfahren gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG. Im Kern bedeutet die Regel: Wenn Sie Ihren Vertrag mindestens 12 Jahre laufen lassen und die Auszahlung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt, müssen Sie nur die Hälfte des Ertrags mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Die andere Hälfte bleibt komplett steuerfrei. Das ist ein enormer Vorteil gegenüber einem klassischen ETF-Depot oder Tagesgeldkonto, bei dem der gesamte Ertrag der Abgeltungsteuer unterliegt.
Die Voraussetzungen im Detail
Damit Sie in den Genuss des Halbeinkünfteverfahrens kommen, müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Mindestlaufzeit 12 Jahre: Der Vertrag muss mindestens 12 Jahre bestanden haben. Entscheidend ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung – nicht die Beitragszahlungsdauer.
- Mindestalter 62 Jahre: Die Kapitalauszahlung darf erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen. Bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, gilt noch die Grenze von 60 Jahren.
Beide Bedingungen müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung erfüllt sein. Fehlt auch nur eine, greift die volle Abgeltungsteuer von 26,375 % (inkl. Solidaritätszuschlag) auf den gesamten Ertrag.
So funktioniert die Besteuerung: Ein Vergleich
Ohne die 12/62-Regel zahlen Sie auf Kapitalerträge die pauschale Abgeltungsteuer von 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf – also effektiv 26,375 % auf den gesamten Gewinn. Hinzu kann noch Kirchensteuer kommen.
Mit der 12/62-Regel wird dagegen nur die Hälfte des Ertrags Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Bei einem persönlichen Steuersatz von beispielsweise 35 % im Ruhestand zahlen Sie effektiv nur 17,5 % auf den Gesamtertrag – statt 26,375 %. Das ist eine Ersparnis von fast einem Drittel.
Rechenbeispiel: 200 EUR monatlich über 30 Jahre
Stellen Sie sich vor, Sie sind 32 Jahre alt und schließen eine fondsgebundene Rentenversicherung ab. Sie zahlen 200 EUR monatlich über 30 Jahre bei einer durchschnittlichen Rendite von 6 % p.a. ein:
- Eingezahlte Beiträge: 200 € × 12 Monate × 30 Jahre = 72.000 €
- Vertragsguthaben nach 30 Jahren (bei 6 % p.a.): ca. 201.900 €
- Ertrag (Gewinn): 201.900 € − 72.000 € = 129.900 €
Variante A – Ohne 12/62-Regel (Abgeltungsteuer):
- Steuer: 129.900 € × 26,375 % = 34.261 €
- Netto-Auszahlung: 167.639 €
Variante B – Mit 12/62-Regel (Halbeinkunfteverfahren, Steuersatz 35 %):
- Zu versteuern: 50 % von 129.900 € = 64.950 €
- Steuer: 64.950 € × 35 % = 22.733 €
- Netto-Auszahlung: 179.167 €
Der Steuervorteil beträgt in diesem Beispiel rund 11.528 €. Das entspricht fast 16 Monatsbeiträgen, die Sie sich allein durch die richtige Produktwahl sparen. Bei höheren Beiträgen oder längeren Laufzeiten steigt der Vorteil entsprechend.
Berechnen Sie Ihren persönlichen Steuervorteil: Mit unserem Steuervorteil-Rechner können Sie in wenigen Sekunden Ihre individuelle Ersparnis durch die 12/62-Regel ermitteln.
Welche Produkte profitieren von der 12/62-Regel?
Nicht jede Geldanlage qualifiziert sich für das Halbeinkunfteverfahren. Begünstigt sind ausschließlich Kapitalversicherungen mit Sparanteil, insbesondere:
- Kapitallebensversicherungen mit Einmal- oder laufender Beitragszahlung
- Fondsgebundene Rentenversicherungen (Schicht 3) mit Kapitalwahlrecht
- Klassische private Rentenversicherungen bei Kapitalabfindung
Die WWK Premium FondsRente 2.0 ist ein ideales Produkt, um von der 12/62-Regel zu profitieren. Sie kombiniert eine breite Fondsauswahl mit niedrigen Effektivkosten und bietet das Kapitalwahlrecht, das Sie für den Steuervorteil benötigen.
Wichtig: BasisRenten (Rürup) und Riester-Verträge sind ausgenommen, da sie eigene steuerliche Regelungen haben. Auch reine ETF-Depots, Tagesgeld- und Festgeldkonten profitieren nicht von der 12/62-Regel.
Strategische Überlegungen
Damit Sie den maximalen Steuervorteil realisieren, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Früh abschließen: Je früher der Vertrag beginnt, desto leichter erfüllen Sie die 12-Jahres-Frist. Wer mit 30 startet, hat die Laufzeit mit 42 bereits erfüllt und kann bis 62 noch 20 weitere Jahre steuerfrei wachsen lassen.
- Flexibilität erhalten: Wählen Sie einen Vertrag mit Kapitalwahlrecht. So können Sie sich später zwischen lebenslanger Rente (Ertragsanteilsbesteuerung) und Kapitalauszahlung (Halbeinkunfteverfahren) entscheiden.
- Steuersatz im Alter planen: Der Vorteil ist umso größer, je niedriger Ihr persönlicher Steuersatz im Ruhestand liegt. Viele Rentner haben einen Grenzsteuersatz von 25–35 %, was den effektiven Steuersatz auf den Ertrag auf nur 12,5–17,5 % drückt.
- Teilauszahlungen vermeiden: Vorzeitige Teilentnahmen können die steuerliche Begünstigung gefährden. Planen Sie die Auszahlung sorgfältig.
- Kombination nutzen: Sie können mehrere Verträge parallel führen und so das Halbeinkunfteverfahren mehrfach nutzen – etwa eine fondsgebundene Rentenversicherung für die Kapitalbildung und eine BasisRente für die Steuerersparnis in der Ansparphase.
Fazit: Die 12/62-Regel ist bares Geld wert
Die 12/62-Regel macht private Lebens- und Rentenversicherungen steuerlich hochattraktiv. Im Vergleich zur Abgeltungsteuer sparen Sie im Regelfall mehrere Tausend Euro – bei größeren Vermögen sogar fünfstellige Beträge. Der Schlüssel liegt in der rechtzeitigen Planung: Wer früh genug abschließt und die beiden Voraussetzungen erfüllt, sichert sich diesen Steuervorteil quasi automatisch.
Wie viel können Sie sparen? Nutzen Sie unseren Steuervorteil-Rechner, um Ihren individuellen Vorteil durch die 12/62-Regel zu berechnen. Oder informieren Sie sich über die WWK Premium FondsRente 2.0 – das ideale Produkt, um den Steuervorteil voll auszuschöpfen.