Was bleibt von der Rente? Der Realitäts-Check
Die meisten Rentenauskunftsschreiben zeigen nur die Bruttorente. Doch im Ruhestand fallen Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung an. Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel von Ihren verschiedenen Rentenquellen – gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, Rürup, Riester und private Rente – tatsächlich auf Ihrem Konto landet.
Persönliche Angaben
Gesetzliche Rente (Schicht 1 – nachgelagert besteuert)
Basisrente / Rürup (Schicht 1 – nachgelagert besteuert)
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Riester-Rente
Private Rentenversicherung (Schicht 3)
Kranken- und Pflegeversicherung im Alter
Brutto-Netto-Wasserfall
Ihre Nettorente im Überblick
Detailaufstellung nach Rentenquelle
| Quelle | Brutto | Steuerpfl. | ESt-Anteil | KV | PV | Netto |
|---|
Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente (Wachstumschancengesetz)
Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente und Rürup-Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Die Kohorte wird einmal festgelegt und gilt für die gesamte Rentenbezugsdauer. Seit dem Wachstumschancengesetz 2024 steigt der Besteuerungsanteil langsamer (0,5 % pro Jahr statt 1 %).
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil |
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So funktioniert die Rentenbesteuerung
Das 3-Schichten-Modell
Die Besteuerung im Alter hängt davon ab, aus welcher „Schicht“ die Rente stammt:
- Schicht 1 (Basisversorgung): Gesetzliche Rente und Rürup-Rente – nachgelagert besteuert. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Ab der Kohorte 2058 sind 100 % steuerpflichtig.
- Schicht 2 (Zusatzversorgung): bAV und Riester-Rente – zu 100 % steuerpflichtig, da Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder gefördert waren.
- Schicht 3 (Privatvorsorge): Private Rentenversicherung – nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig (z. B. 17 % bei Rentenbeginn mit 67). In der KVdR zudem beitragsfrei.
Sozialabgaben im Alter
Neben Steuern fallen im Ruhestand Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Der KV-Beitragssatz beträgt 14,6 % (7,3 % AN-Anteil) plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (hälftig). Die Beitragspflicht hängt vom KV-Status und der Rentenquelle ab.
Weiterführende Informationen
Vereinfachte Modellrechnung basierend auf dem Steuerrecht 2026 (EStG § 32a). Tatsächliche Abzüge können je nach persönlicher Situation abweichen. Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Steuerberatung.