Netto-Rentenrechner

Was bleibt von der Rente? Der Realitäts-Check

Die meisten Rentenauskunftsschreiben zeigen nur die Bruttorente. Doch im Ruhestand fallen Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung an. Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel von Ihren verschiedenen Rentenquellen – gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, Rürup, Riester und private Rente – tatsächlich auf Ihrem Konto landet.

Gut zu wissen: Viele Rentner sind überrascht, wie viel von der Bruttorente durch Steuern und Sozialabgaben abgeht. Je nach Rentenhöhe und Zusammensetzung können die Abzüge 20–35 % betragen. Mit dem 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge lassen sich die Abzüge im Alter gezielt optimieren.

Persönliche Angaben

Gesetzliche Rente (Schicht 1 – nachgelagert besteuert)

Basisrente / Rürup (Schicht 1 – nachgelagert besteuert)

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Hinweis: bAV-Renten sind zu 100 % steuerpflichtig und unterliegen zusätzlich der vollen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.

Riester-Rente

Private Rentenversicherung (Schicht 3)

Steuervorteil Schicht 3: Private Renten werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert (z. B. 17 % bei Rentenbeginn mit 67). 83 % bleiben steuerfrei. In der KVdR sind private Renten zudem beitragsfrei.

Kranken- und Pflegeversicherung im Alter

Brutto-Netto-Wasserfall

Ihre Nettorente im Überblick

Detailaufstellung nach Rentenquelle

Quelle Brutto Steuerpfl. ESt-Anteil KV PV Netto

Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente (Wachstumschancengesetz)

Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente und Rürup-Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Die Kohorte wird einmal festgelegt und gilt für die gesamte Rentenbezugsdauer. Seit dem Wachstumschancengesetz 2024 steigt der Besteuerungsanteil langsamer (0,5 % pro Jahr statt 1 %).

RentenbeginnBesteuerungsanteil

So funktioniert die Rentenbesteuerung

Das 3-Schichten-Modell

Die Besteuerung im Alter hängt davon ab, aus welcher „Schicht“ die Rente stammt:

Sozialabgaben im Alter

Neben Steuern fallen im Ruhestand Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Der KV-Beitragssatz beträgt 14,6 % (7,3 % AN-Anteil) plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (hälftig). Die Beitragspflicht hängt vom KV-Status und der Rentenquelle ab.

Weiterführende Informationen

Vereinfachte Modellrechnung basierend auf dem Steuerrecht 2026 (EStG § 32a). Tatsächliche Abzüge können je nach persönlicher Situation abweichen. Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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Rentenplanung mit System

Erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch, wie Sie Ihre Altersvorsorge über alle drei Schichten optimal aufstellen und die Abzüge im Alter minimieren.

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