Vermögenswirksame Leistungen: Geschenktes Geld vom Arbeitgeber

Gestapelte Münzen symbolisieren den Vermögensaufbau durch vermögenswirksame Leistungen

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Vermögenswirksame Leistungen – kurz VL oder VWL – sind eine freiwillige Geldleistung des Arbeitgebers, die direkt vom Bruttolohn in einen Sparvertrag fließt. Je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag zahlt der Arbeitgeber bis zu 40 Euro pro Monat (480 Euro im Jahr) zusätzlich zum Gehalt. Doch selbst wenn der Arbeitgeber weniger oder gar nichts zahlt, können Sie VL aus Ihrem eigenen Gehalt einzahlen – und erhalten trotzdem die staatliche Arbeitnehmersparzulage.

VL sind im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt und gelten als eine der einfachsten Möglichkeiten, ohne Aufwand Vermögen aufzubauen.

Wer hat Anspruch auf VL?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen – ob Vollzeit, Teilzeit, Minijobber, Auszubildende oder Beamte. Entscheidend ist nicht Ihr Einkommen, sondern Ihr Arbeitsvertrag oder der geltende Tarifvertrag. In vielen Branchen ist der Arbeitgeberzuschuss tariflich festgelegt:

Wichtig: Auch wenn Ihr Arbeitgeber keinen Zuschuss zahlt, können Sie VL aus Ihrem Nettogehalt einzahlen und die staatliche Förderung mitnehmen.

Die Anlageformen: Bausparvertrag vs. Aktienfonds-Sparplan

Bausparvertrag: Der Klassiker unter den VL-Anlagen. Sie erhalten die Arbeitnehmersparzulage von 9 % auf maximal 470 EUR/Jahr (= 42,30 EUR Zulage). Die Verzinsung ist mit aktuell 0,1–0,25 % allerdings minimal. Ein Bausparvertrag lohnt sich vor allem, wenn Sie eine Immobilie planen.

Aktienfonds-Sparplan: Die renditestarke Alternative. Hier erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage von 20 % auf maximal 400 EUR/Jahr (= 80 EUR Zulage). Dazu kommen die deutlich höheren Renditechancen am Aktienmarkt. Historisch haben breit gestreute Aktienfonds durchschnittlich 6–8 % pro Jahr erwirtschaftet.

Unsere Empfehlung: Wer langfristig denkt und keine Immobilie plant, fährt mit einem Aktienfonds-Sparplan in der Regel deutlich besser. Bei der WWK können Sie VL in ausgezeichnete Fondsprodukte investieren. Mehr erfahren Sie auf unserer VL-Produktseite.

Arbeitnehmersparzulage: Einkommensgrenzen und Fördersätze

Die staatliche Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet:

Beachten Sie: Das zu versteuernde Einkommen liegt durch Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge oft deutlich unter dem Bruttoeinkommen. Viele Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 45.000–50.000 EUR liegen unter der Grenze.

Die 7-Jahres-Frist: Geduld wird belohnt

VL-Verträge unterliegen einer gesetzlichen Sperrfrist: 6 Jahre Einzahlung + 1 Jahr Ruhezeit = 7 Jahre. Erst danach können Sie das Geld frei verwenden, ohne die Arbeitnehmersparzulage zurückzahlen zu müssen. Das klingt lang, hat aber einen enormen Vorteil: Sie werden quasi zum Sparen „gezwungen" und bauen diszipliniert Vermögen auf.

Nach Ablauf der 7 Jahre können Sie sofort einen neuen VL-Vertrag starten – so bauen Sie Schicht für Schicht Ihr Vermögen auf.

Warum verschenken Millionen Arbeitnehmer bares Geld?

Laut Schätzungen nutzen rund 7 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland ihre VL-Ansprüche nicht. Das bedeutet: Sie verzichten auf bis zu 480 Euro Arbeitgeberzuschuss und 80 Euro staatliche Zulage – pro Jahr! Über die 7-Jahres-Laufzeit eines VL-Vertrags ergibt sich so ein verschenkter Betrag von bis zu 3.920 Euro (Arbeitgeber + Staat).

Die Gründe sind meist Unwissenheit oder Bequemlichkeit. Dabei dauert die Einrichtung eines VL-Vertrags nur wenige Minuten.

In 4 Schritten zum VL-Vertrag

  1. Arbeitsvertrag prüfen: Schauen Sie in Ihrem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag nach, wie viel Ihr Arbeitgeber zu VL beiträgt.
  2. Anlageform wählen: Entscheiden Sie sich für einen Aktienfonds-Sparplan (renditeorientiert) oder Bausparvertrag (immobilienorientiert).
  3. Vertrag abschließen: Schließen Sie einen VL-fähigen Vertrag ab – wir beraten Sie gerne bei der Auswahl des passenden Produkts.
  4. Arbeitgeber informieren: Geben Sie die Vertragsdaten an Ihre Personalabteilung weiter. Die Überweisung erfolgt dann automatisch mit der Gehaltsabrechnung.

Jetzt VL-Vorteil berechnen

Wie viel Vermögen können Sie mit VL aufbauen? Unser VL-Rechner zeigt Ihnen in Sekunden, was aus Ihren vermögenswirksamen Leistungen werden kann – inklusive Arbeitgeberzuschuss und staatlicher Förderung.

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