Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung
Viele Versicherungsbeiträge lassen sich steuerlich geltend machen – doch nicht alle in gleicher Weise. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zwischen Vorsorgeaufwendungen (Altersvorsorge und Krankenversicherung) und sonstigen Versicherungen. Je nachdem, in welche Kategorie Ihre Versicherung fällt, gelten unterschiedliche Abzugsmöglichkeiten und Höchstbeträge.
Wer seine Steuererklärung sorgfältig ausfüllt, kann mehrere hundert bis tausend Euro sparen. Es lohnt sich daher, alle relevanten Beiträge zusammenzutragen und korrekt einzutragen.
Altersvorsorgebeiträge: Schicht 1 bis 3
Die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge richtet sich nach dem Drei-Schichten-Modell:
- Schicht 1 – Basisversorgung: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur BasisRente (Rürup) sind seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 27.566 Euro für Alleinstehende und 55.132 Euro für Ehepaare. Diese Schicht bietet das höchste Steuersparpotenzial.
- Schicht 2 – Zusatzversorgung: Riester-Beiträge werden über die Anlage AV geltend gemacht. Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt 2.100 Euro. Zusätzlich prüft das Finanzamt automatisch, ob die Zulagenförderung oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist.
- Schicht 3 – Privatvorsorge: Beiträge zu privaten Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen sind steuerlich nicht absetzbar. Dafür profitieren Versicherte bei der Auszahlung von einer günstigen Besteuerung (Halbeinkünfteverfahren oder Ertragsanteilsbesteuerung).
Kranken- und Pflegeversicherung absetzen
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören zu den am häufigsten übersehenen Steuervorteilen. Die Basisbeiträge zur Krankenversicherung und die gesamten Pflegeversicherungsbeiträge sind in voller Höhe absetzbar – ohne Deckelung. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.
Bei der privaten Krankenversicherung werden allerdings nur die Beiträge für die Basisabsicherung berücksichtigt. Komfortleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung zählen nicht dazu. Ihr Versicherer stellt Ihnen eine Aufstellung der abzugsfähigen Beitragsanteile zur Verfügung.
Sonstige Versicherungen: Was noch absetzbar ist
Neben Altersvorsorge und Krankenversicherung können weitere Versicherungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden:
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Beiträge zur BU fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige – allerdings werden diese Grenzen oft bereits durch die Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft.
- Unfallversicherung: Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar, werden aber ebenfalls vom Höchstbetrag begrenzt.
- Haftpflichtversicherung: Die private Haftpflichtversicherung ist absetzbar, ebenso eine Kfz-Haftpflicht (nicht jedoch die Kaskoversicherung).
- Risikolebensversicherung: Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden und mindern das zu versteuernde Einkommen.
Praktische Tipps für die Steuererklärung
Sammeln Sie frühzeitig alle Beitragsbescheinigungen Ihrer Versicherer. Viele Anbieter stellen diese bereits im Januar oder Februar für das Vorjahr zur Verfügung. Prüfen Sie auch, ob Ihr Arbeitgeber Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung oder zur betrieblichen Altersvorsorge leistet, da diese den abzugsfähigen Betrag beeinflussen können.
Nutzen Sie die elektronische Steuererklärung über ELSTER oder eine Steuersoftware. Viele Programme führen Sie Schritt für Schritt durch die Anlage Vorsorgeaufwand und berechnen automatisch die optimale Aufteilung Ihrer Beiträge.
Häufige Fehler vermeiden
Der größte Fehler ist, Versicherungsbeiträge gar nicht erst anzugeben. Auch wenn der Höchstbetrag bei sonstigen Vorsorgeaufwendungen schnell erreicht ist, sollten Sie alle Beiträge eintragen – das Finanzamt prüft automatisch die günstigste Berechnung. Verwechseln Sie außerdem nicht die Beiträge für verschiedene Versicherungsarten und achten Sie darauf, Arbeitgeberzuschüsse korrekt abzuziehen.
Steuerlich absetzbare Vorsorge der WWK: BasisRente (Rürup) und Riester-Rente.