Die Riester-Rente steht seit Jahren in der Kritik – zu teuer, zu kompliziert, zu wenig Rendite. Doch trotz aller Diskussionen bleibt sie für bestimmte Personengruppen eine der lohnendsten Formen der Altersvorsorge. Dank staatlicher Zulagen und steuerlicher Absetzbarkeit kann die Förderquote bei manchen Sparern über 50 % betragen. Wir erklären, wie die Riester-Förderung 2026 funktioniert, wie Sie Ihren optimalen Eigenbeitrag berechnen und für wen sich Riester wirklich rechnet.
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Grundlagen der Riester-Förderung
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die 2002 eingeführt wurde. Die Förderung besteht aus zwei Säulen: den Zulagen und dem Sonderausgabenabzug. Beide zusammen machen Riester besonders für Familien und Geringverdiener attraktiv.
Förderberechtigt sind:
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- Beamte, Richter und Soldaten
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
- Erziehende während der Kindererziehungszeiten
- Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten (mittelbar förderberechtigt – Mindestbeitrag 60 EUR/Jahr)
Nicht förderberechtigt sind grundsätzlich Selbständige ohne Pflichtbeiträge zur GRV. Für diese Gruppe ist die Basisrente (Rürup) die passende Alternative.
Die Riester-Zulagen 2026 im Detail
Die staatlichen Zulagen werden direkt auf Ihren Riester-Vertrag eingezahlt und setzen sich wie folgt zusammen:
- Grundzulage: 175 EUR pro Jahr für jeden förderberechtigten Sparer
- Kinderzulage: 300 EUR pro Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind (geboren ab 2008). Für vor 2008 geborene Kinder beträgt die Zulage 185 EUR.
- Berufseinsteigerbonus: 200 EUR einmalig für unter 25-Jährige, die erstmals einen Riester-Vertrag abschließen
Beispiel Familie Meier: Mutter (35, angestellt) und Vater (37, angestellt) mit zwei Kindern (geboren 2015 und 2019). Die Familie erhält jährlich: 175 EUR (Grundzulage Mutter) + 175 EUR (Grundzulage Vater) + 300 EUR + 300 EUR (Kinderzulagen) = 950 EUR staatliche Förderung pro Jahr. Die Kinderzulagen fließen dabei in der Regel auf den Vertrag der Mutter.
Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Mindestbeitrag von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos eingezahlt werden – abzüglich der Zulagen. Der Sockelbeitrag beträgt mindestens 60 EUR pro Jahr.
Eigenbeitrag berechnen: Die 4-Prozent-Regel
Die Berechnung des optimalen Eigenbeitrags ist einfach. Die Formel lautet:
Eigenbeitrag = 4 % des Vorjahresbruttos − Zulagen
Beispiel für Frau Meier (40.000 EUR Vorjahresbrutto, 2 Kinder auf ihrem Vertrag):
- 4 % von 40.000 EUR = 1.600 EUR Gesamtbeitrag
- Abzüglich Grundzulage: −175 EUR
- Abzüglich 2 Kinderzulagen: −600 EUR
- Eigenbeitrag: 825 EUR pro Jahr = 68,75 EUR pro Monat
Für diese 825 EUR Eigenleistung erhält sie 775 EUR Zulagen – eine Förderquote von fast 94 % auf den Eigenbeitrag. Kein anderes Vorsorgeprodukt bietet eine vergleichbare Rendite allein durch staatliche Förderung.
Der Höchstbetrag (Eigenbeitrag plus Zulagen zusammen) ist auf 2.100 EUR pro Jahr begrenzt. Mehr als diesen Betrag können Sie nicht steuerlich geltend machen. Bei Ehepaaren gilt dieser Betrag pro Person.
Sonderausgabenabzug: Doppelter Vorteil durch die Günstigerprüfung
Neben den Zulagen profitieren viele Riester-Sparer zusätzlich vom Sonderausgabenabzug. Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), ob der Steuerabzug oder die Zulagen vorteilhafter sind:
- Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulagen, erhalten Sie die Differenz als zusätzliche Steuererstattung.
- Sind die Zulagen höher, behalten Sie einfach die Zulagen.
Beispiel Gutverdiener: Herr Schmidt (ledig, keine Kinder, 65.000 EUR brutto) zahlt den Höchstbeitrag von 2.100 EUR. Sein Grenzsteuersatz liegt bei 42 %.
- Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug: 2.100 × 42 % = 882 EUR
- Abzüglich Grundzulage: −175 EUR
- Zusätzliche Steuererstattung: 707 EUR
Insgesamt erhält Herr Schmidt 175 EUR Zulage plus 707 EUR Steuererstattung = 882 EUR Förderung für nur 1.925 EUR Eigenbeitrag (2.100 − 175). Das ist eine Förderquote von rund 46 %.
Für wen lohnt sich die Riester-Rente – und wann nicht?
Riester lohnt sich besonders für:
- Familien mit Kindern: Die Kinderzulagen von 300 EUR pro Kind machen Riester zum unschlagbaren Renditebringer. Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern erhält 775 EUR Zulagen und muss bei geringem Einkommen nur 60 EUR Eigenbeitrag zahlen.
- Geringverdiener: Wer den Sockelbeitrag von 60 EUR/Jahr zahlt, erhält mindestens 175 EUR Grundzulage – eine Rendite von fast 300 % auf den Eigenbeitrag.
- Gutverdiener (ledig): Der Sonderausgabenabzug bringt bei hohem Steuersatz eine spürbare Erstattung.
- Berufseinsteiger unter 25: Der einmalige Bonus von 200 EUR plus dauerhaft günstige Verträge bei langem Anlagehorizont.
Riester lohnt sich weniger für:
- Selbständige ohne GRV-Pflicht: Sie sind nicht unmittelbar förderberechtigt.
- Personen, die häufig den Anbieter wechseln: Wechselkosten können die Rendite schmälern.
- Sparer mit sehr kurzer Restlaufzeit: Unter 10 Jahren wird der Zinseszinseffekt zu gering.
Trotz aller Kritik an der Riester-Rente bleibt festzuhalten: Für die genannten Zielgruppen gibt es kaum ein Vorsorgeprodukt mit einem besseren Verhältnis aus Eigenleistung und staatlicher Förderung. Entscheidend ist die Wahl eines kostenarmen Vertrags mit guter Fondsauswahl – hier lohnt sich eine unabhängige Beratung.
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