Die Basisrente – auch bekannt als Rürup-Rente – ist eines der wirkungsvollsten Instrumente zur steueroptimierten Altersvorsorge in Deutschland. Besonders für Selbständige, Freiberufler und Gutverdiener bietet sie enorme Steuervorteile in der Ansparphase. In diesem Artikel erklären wir, wie die Basisrente funktioniert, welche Beträge Sie 2026 absetzen können und für wen sich Rürup wirklich lohnt.
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Was ist die Basisrente?
Die Basisrente wurde 2005 als Teil der Schicht 1 des Drei-Schichten-Modells der Altersvorsorge eingeführt. Sie wurde nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt und sollte insbesondere Selbständigen eine steuerlich geförderte Altersvorsorge ermöglichen – vergleichbar mit der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte.
Die wesentlichen Merkmale der Basisrente:
- Lebenslange monatliche Rente: Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Die Basisrente wird immer als monatliche Leibrente ab frühestens dem 62. Lebensjahr gezahlt.
- Nicht vererbbar: Im Todesfall vor Rentenbeginn können die Ansprüche nicht vererbt werden (Ausnahme: optionaler Hinterbliebenenschutz für Ehepartner).
- Nicht beleihbar und nicht übertragbar: Die Ansprüche sind pfändungssicher und insolvenzgeschützt – ein wichtiger Vorteil für Selbständige.
- Flexible Beitragszahlung: Sie können regelmäßige Beiträge zahlen oder Einmalzahlungen leisten – ideal für Selbständige mit schwankendem Einkommen.
Steuerliche Absetzbarkeit 2026: 100 Prozent der Beiträge
Seit 2023 sind die Beiträge zur Basisrente zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Diese Regelung gilt auch 2026 unverändert. Die Höchstbeträge für 2026 betragen:
- Ledige: bis zu 27.566 EUR jährlich
- Verheiratete / eingetragene Lebenspartner: bis zu 55.132 EUR jährlich (zusammenveranlagt)
Wichtig: Bei Angestellten werden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Verdient ein Angestellter beispielsweise 60.000 EUR brutto, fließen rund 11.160 EUR (18,6 %) in die GRV. Somit bleibt ein verbleibendes Fördervolumen von 27.566 − 11.160 = 16.406 EUR für die Basisrente.
Bei Selbständigen, die nicht in die GRV einzahlen, steht das volle Fördervolumen von 27.566 EUR zur Verfügung – ein enormer Steuerhebel.
Rechenbeispiel: So hoch ist Ihr Steuervorteil
Nehmen wir einen selbständigen IT-Berater mit einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 EUR (ledig). Er zahlt 20.000 EUR in eine Basisrente ein:
- Ohne Basisrente: Einkommensteuer auf 80.000 EUR ≈ 23.700 EUR (inkl. Soli)
- Mit Basisrente: Einkommensteuer auf 60.000 EUR (80.000 − 20.000) ≈ 15.500 EUR
- Steuerersparnis: ca. 8.200 EUR pro Jahr
Das bedeutet: Von den 20.000 EUR Beitrag übernimmt das Finanzamt effektiv 8.200 EUR – eine Steuerrückerstattung von über 40 %. Je höher der persönliche Steuersatz, desto größer der Hebel. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % (ab ca. 67.000 EUR) wird die Basisrente besonders attraktiv.
Tipp: Sie können die Steuerersparnis reinvestieren und so Ihren effektiven Sparbeitrag deutlich erhöhen.
Für wen lohnt sich die Rürup-Rente besonders?
Die Basisrente entfaltet ihren größten Nutzen bei folgenden Personengruppen:
- Selbständige und Freiberufler: Sie haben keinen Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge und oft keine Pflichtbeiträge zur GRV. Die Basisrente ist für sie häufig der wichtigste steuerlich geförderte Vorsorgebaustein. Zusätzlich bietet sie Insolvenzschutz.
- Gutverdiener und Beamte: Wer den Spitzensteuersatz zahlt (42 % ab ca. 67.000 EUR, 45 % ab ca. 278.000 EUR), profitiert überproportional von der Steuerersparnis. Auch Beamte können Rürup nutzen, um ihre Pension sinnvoll zu ergänzen.
- Personen ab 50+: Wer spät mit der Vorsorge beginnt, kann über hohe Einmalzahlungen die steuerlichen Vorteile maximal nutzen – und das angesparte Kapital über einen kürzeren Zeitraum wachsen lassen.
- Doppelverdiener-Ehepaare: Durch die Verdoppelung des Höchstbetrags auf 55.132 EUR können beide Partner erhebliche Steuervorteile realisieren.
Nachgelagerte Besteuerung und Vergleich mit Schicht 3
Die Kehrseite der steuerfreien Einzahlung: Die spätere Rente wird besteuert. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für 2026 beginnende Renten sind 86 % steuerpflichtig. Ab 2058 werden Basisrenten zu 100 % besteuert.
Dennoch ist die nachgelagerte Besteuerung in den meisten Fällen vorteilhaft, weil:
- Der persönliche Steuersatz im Alter meist deutlich niedriger ist als im Berufsleben.
- Während der Ansparphase das volle Kapital (ohne Steuerabzug) arbeitet und Rendite erwirtschaftet.
- Der Grundfreibetrag (2026: ca. 12.084 EUR) auch im Alter gilt und einen Teil der Rente steuerfrei stellt.
Vergleich mit Schicht 3 (private Rentenversicherung): Bei einer Schicht-3-Rentenversicherung zahlen Sie aus versteuertem Einkommen ein – erhalten dafür aber in der Auszahlung eine günstige Ertragsanteilsbesteuerung (z. B. nur 18 % Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn mit 65). Für Personen mit niedrigem Steuersatz oder dem Wunsch nach maximaler Flexibilität (Kapitalwahlrecht, Vererbbarkeit) kann Schicht 3 die bessere Wahl sein. Für Hochverdiener und Selbständige mit hohem Steuersatz ist die Basisrente in der Regel klar überlegen.
Die optimale Strategie kombiniert oft beide Schichten: Basisrente für den maximalen Steuerabzug und eine fondsgebundene Rentenversicherung (Schicht 3) für Flexibilität und Kapitalwahlrecht.
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