Die böse Überraschung: Bruttorente ist nicht Nettorente
Viele künftige Rentner schauen auf ihren Renteninformationsbrief und sehen dort eine Zahl – zum Beispiel 1.800 EUR monatliche Bruttorente. Was sie oft nicht wissen: Von dieser Summe gehen noch Einkommensteuer, Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab. Am Ende bleiben häufig nur 70–80 % der Bruttorente übrig – und bei höheren Einkommen noch weniger.
Wer im Ruhestand nicht böse überrascht werden will, muss heute schon wissen, was netto von seinen verschiedenen Rentenquellen übrig bleibt. Denn je nach Schicht und Art der Vorsorge gelten völlig unterschiedliche Steuerregeln.
Rentenbesteuerung 2026: Der Besteuerungsanteil
Die Besteuerung der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente (Schicht 1) richtet sich nach dem Besteuerungsanteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 steigt dieser Anteil schrittweise an:
- Rentenbeginn 2005: Besteuerungsanteil 50 %
- Rentenbeginn 2020: Besteuerungsanteil 80 %
- Rentenbeginn 2025: Besteuerungsanteil 85 %
- Rentenbeginn 2026: Besteuerungsanteil 86 %
- Rentenbeginn 2030: Besteuerungsanteil 90 %
- Rentenbeginn 2040: Besteuerungsanteil 95 %
- Rentenbeginn 2058 und später: Besteuerungsanteil 100 %
Der steuerfreie Anteil wird beim Rentenbeginn als fester Euro-Betrag eingefroren. Jede spätere Rentenerhöhung ist zu 100 % steuerpflichtig. Wer 2026 in Rente geht, muss also 86 % seiner Rente versteuern. Bei 2.000 EUR Bruttorente sind das 1.720 EUR, die als steuerpflichtiges Einkommen gelten.
Kranken- und Pflegeversicherung im Alter
Neben der Steuer müssen Rentner auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Hier gibt es zwei Varianten:
Pflichtversichert in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner):
Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 % der Zeit gesetzlich versichert war, kommt in die KVdR. Das ist die günstigere Variante:
- Auf die gesetzliche Rente: voller Beitragssatz (14,6 % + Zusatzbeitrag, Hälfte trägt die Rentenversicherung) → Eigenanteil ca. 8,15 %
- Auf betriebliche Renten: voller Beitragssatz, aber erst ab einem Freibetrag von 176,75 EUR (2026)
- Auf private Renten (Schicht 3): keine Beiträge
- Pflegeversicherung: 3,6 % (kinderlose Rentner: 4,2 %)
Freiwillig gesetzlich versichert:
Wer die 90-%-Voraussetzung nicht erfüllt (z.B. Selbstständige), zahlt auf alle Einkünfte den vollen Beitragssatz – auch auf private Renten, Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Das kann erheblich teurer werden.
Besteuerung je Schicht: Drei Welten, drei Regeln
Im deutschen Drei-Schichten-Modell gelten völlig unterschiedliche Besteuerungsregeln für die Auszahlung:
Schicht 1 – Gesetzliche Rente und BasisRente (Rürup):
Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz auf den Besteuerungsanteil (s.o.). Vorteil: Die Beiträge waren in der Ansparphase voll steuerlich absetzbar.
Schicht 2 – Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Riester:
Die bAV-Rente ist im Regelfall voll steuerpflichtig mit dem persönlichen Steuersatz (nachgelagerte Besteuerung). Zusätzlich fallen volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an (nach Abzug des Freibetrags). Die Riester-Rente wird ebenfalls voll besteuert.
Schicht 3 – Private Rentenversicherung:
Bei lebenslanger Verrentung wird nur der Ertragsanteil besteuert – und der ist erstaunlich niedrig. Bei Rentenbeginn mit 67 beträgt der Ertragsanteil nur 17 %. Von 300 EUR Privatrente wären also nur 51 EUR steuerpflichtig. Außerdem fallen in der KVdR keine Krankenkassenbeiträge auf private Renten an. Das macht Schicht 3 zur steuerlich günstigsten Rentenquelle.
Was bleibt bei Ihnen netto übrig? Berechnen Sie jetzt Ihre persönliche Nettorente aus allen drei Schichten – inklusive Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung.
Beispielrechnung: Was bleibt von 2.800 EUR brutto?
Herr Müller geht 2026 mit 67 in Rente. Seine Rentenquellen:
- Gesetzliche Rente: 2.000 EUR brutto/Monat
- Betriebsrente (bAV): 500 EUR brutto/Monat
- Private Rentenversicherung (Schicht 3): 300 EUR brutto/Monat
Schritt 1: Steuerpflichtiges Einkommen ermitteln
- GRV: 2.000 € × 86 % Besteuerungsanteil = 1.720 €
- bAV: voll steuerpflichtig = 500 €
- Privat: 300 € × 17 % Ertragsanteil = 51 €
- Steuerpflichtiges Einkommen: 2.271 €/Monat = 27.252 €/Jahr
Schritt 2: Einkommensteuer berechnen
Nach Abzug des Grundfreibetrags (2026: 12.084 EUR) und der Werbungskostenpauschale ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 15.000 EUR. Die Einkommensteuer beträgt darauf rund 1.600 EUR/Jahr, also ca. 133 EUR/Monat.
Schritt 3: Sozialabgaben
- KV auf GRV (Eigenanteil ca. 8,15 %): 2.000 € × 8,15 % = 163 €
- KV auf bAV (voller Satz 15,9 % auf Betrag über Freibetrag): (500 € − 176,75 €) × 15,9 % = 51 €
- PV auf GRV + bAV (3,6 %): 2.500 € × 3,6 % = 90 €
- Auf private Rente (KVdR): 0 €
Schritt 4: Nettorente
- Bruttorente gesamt: 2.800 €
- Minus Einkommensteuer: −133 €
- Minus Krankenversicherung: −214 €
- Minus Pflegeversicherung: −90 €
- Nettorente: ca. 2.363 €
Von 2.800 EUR brutto bleiben also rund 2.363 EUR netto – das sind nur 84,4 %. Beachten Sie: Die private Rente (Schicht 3) trägt 300 EUR bei, verursacht aber fast keine Abzüge. Die bAV hingegen verliert überproportional durch volle Besteuerung und Sozialabgaben.
Strategien zur Optimierung Ihrer Nettorente
- Schicht 3 stärken: Private Rentenversicherungen werden am günstigsten besteuert. Eine höhere private Rente erhöht Ihre Nettoquote deutlich.
- KVdR-Status sichern: Achten Sie darauf, in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens überwiegend gesetzlich versichert zu sein. Der Unterschied kann mehrere Hundert Euro monatlich ausmachen.
- Kapitalabfindung statt Rente prüfen: Bei der bAV kann eine Kapitalabfindung steuerlich günstiger sein als die laufende Rente – dank der Fünftelregelung.
- Grundfreibetrag nutzen: Paare können durch geschickte Verteilung der Rentenquellen den Grundfreibetrag beider Partner ausschöpfen.
- Rente und Zuverdienst planen: Seit 2023 gibt es bei der vorgezogenen Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Aber: Zuverdienst erhöht das steuerpflichtige Einkommen und damit den Steuersatz auf alle Renten.
- Frühzeitig mit dem bAV-Rechner planen: Berechnen Sie schon heute, wie sich Ihre bAV-Beiträge auf die spätere Nettorente auswirken.
Fazit: Planen Sie mit der Nettorente, nicht der Bruttorente
Die entscheidende Frage ist nicht „Wie hoch ist meine Rente?“, sondern „Wie viel bleibt mir davon?“. Steuern und Sozialabgaben können je nach Rentenmix 15–30 % Ihrer Bruttorente auffressen. Wer frühzeitig die richtigen Weichen stellt – insbesondere durch den Aufbau einer steuerlich begünstigten Schicht-3-Rente – kann im Ruhestand Hunderte Euro monatlich mehr zur Verfügung haben.
Berechnen Sie Ihre Nettorente: Nutzen Sie unseren Netto-Rentenrechner, um Ihre persönliche Nettorente aus allen Quellen zu ermitteln. Für die Optimierung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge hilft Ihnen unser bAV-Rechner.