Die drei Phasen des Einkommensausfalls
Wenn Sie als Arbeitnehmer längere Zeit krank werden, durchläuft Ihr Einkommen drei klar voneinander abgegrenzte Phasen, in denen die finanzielle Absicherung stufenweise abnimmt.
Phase 1: Lohnfortzahlung (Woche 1 bis 6). In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt in voller Höhe weiter. Sie erhalten also 100 Prozent Ihres regulären Nettogehalts. Diese Entgeltfortzahlung ist gesetzlich im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt und gilt für alle Arbeitnehmer ab einer Betriebszugehörigkeit von vier Wochen.
Phase 2: Krankengeld (Woche 7 bis maximal Woche 78). Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettogehalts. Von diesem Betrag werden noch Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, zusammen rund 11,4 Prozent. Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt.
Phase 3: Aussteuerung (ab Woche 79). Nach Ablauf des Krankengeldes erfolgt die sogenannte Aussteuerung. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie keinerlei Krankengeld mehr. Im besten Fall können Sie Arbeitslosengeld I beantragen, falls Sie sich arbeitsfähig melden können. Andernfalls droht der Bezug von Bürgergeld oder die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente.
Was ist Krankengeld und wie wird es berechnet?
Die Berechnung des Krankengeldes folgt einer klaren Formel: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, wird aber auf maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes gedeckelt. Von diesem Betrag werden anschließend Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 11,4 Prozent abgezogen (Anteil des Arbeitnehmers für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
Ein konkretes Rechenbeispiel: Ein Angestellter mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000 Euro hat ein Nettogehalt von etwa 2.620 Euro. Das Krankengeld berechnet sich wie folgt:
- 70 % von 4.000 Euro brutto = 2.800 Euro
- 90 % von 2.620 Euro netto = 2.358 Euro (Deckelung greift)
- Abzüglich ca. 11,4 % Sozialversicherung = ca. 2.089 Euro Krankengeld
Das bedeutet: Statt 2.620 Euro netto erhalten Sie nur noch rund 2.089 Euro. Das ist eine sofortige Einbuße von über 530 Euro monatlich.
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Die Lücke wird schnell spürbar
Viele Arbeitnehmer unterschätzen, wie eng es finanziell werden kann, wenn das Krankengeld die einzige Einnahmequelle ist. Denn die Fixkosten laufen weiter: Miete oder Kreditrate, Nebenkosten, Versicherungen, Auto, Telefon und Internet summieren sich bei den meisten Haushalten auf 1.500 bis 2.000 Euro monatlich.
Bleiben wir bei unserem Beispiel mit 2.089 Euro Krankengeld und Fixkosten von 1.800 Euro. Dann bleiben gerade einmal 289 Euro für Lebensmittel, Kleidung, Medikamente und alles andere. Für eine Familie ist das kaum tragbar. Besonders kritisch: Viele Erkrankungen, die zu langem Ausfall führen, verursachen gleichzeitig Zusatzkosten, etwa für Medikamente, Therapien oder Umbauten in der Wohnung.
Noch dramatischer wird die Situation nach der Aussteuerung in Phase 3. Wenn nach 78 Wochen das Krankengeld wegfällt und kein Arbeitslosengeld bezogen werden kann, sinkt das Einkommen auf null. Bis eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, können Monate vergehen, in denen die laufenden Kosten vollständig aus Ersparnissen gedeckt werden müssen.
Wer braucht Krankentagegeld?
Eine private Krankentagegeldversicherung schließt die Lücke zwischen Ihrem gewohnten Nettoeinkommen und dem Krankengeld. Besonders wichtig ist diese Absicherung für folgende Personengruppen:
- Selbstständige und Freiberufler: Sie haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ab dem ersten Krankheitstag fällt das Einkommen komplett weg. Ohne Krankentagegeld haben sie bis zum Einsetzen des Krankengeldes (falls überhaupt gewählt) keinerlei Einnahmen.
- Angestellte mit hohen Fixkosten: Wer eine Immobilie finanziert, Unterhaltspflichten hat oder hohe laufende Verpflichtungen bedient, kann sich die Einbuße von 500 Euro oder mehr im Monat nicht leisten.
- Alleinverdiener: Wenn nur ein Einkommen die Familie trägt, ist die Absicherung dieses Einkommens besonders kritisch.
Der empfohlene Tagessatz für das Krankentagegeld berechnet sich aus der Differenz zwischen Ihrem Nettoeinkommen und dem zu erwartenden Krankengeld, geteilt durch 30 Tage. In unserem Beispiel: (2.620 - 2.089) / 30 = rund 18 Euro pro Tag.
Absicherungsmöglichkeiten
Um sich gegen die finanziellen Folgen einer langen Krankheit zu schützen, stehen Ihnen verschiedene Instrumente zur Verfügung:
- Krankentagegeldversicherung: Deckt die Einkommenslücke während der Krankengeldphase. Besonders für Selbstständige existenziell, da sie die Lücke ab dem ersten Tag oder ab einer Karenzzeit schließen kann.
- Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Greift bei dauerhafter Berufsunfähigkeit und zahlt eine monatliche Rente. Die BU ist die wichtigste Absicherung für den Fall, dass Sie Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können.
- Kombination beider Produkte: Ideal ist eine Kombination aus Krankentagegeld für die ersten Monate und einer BU-Versicherung für den dauerhaften Ausfall. So sind Sie in jeder Phase finanziell abgesichert.
Wichtig ist, frühzeitig zu handeln. Je jünger und gesünder Sie bei Vertragsabschluss sind, desto günstiger sind die Beiträge und desto weniger Ausschlüsse müssen Sie in Kauf nehmen.
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