Was ist der Ertragsanteil?
Wenn Sie eine private Rentenversicherung (Schicht 3) abschließen, zahlen Sie Ihre Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen. Im Gegenzug wird die spätere Rente nicht vollständig besteuert – sondern nur mit dem sogenannten Ertragsanteil. Der Ertragsanteil ist ein pauschaler Prozentsatz, der den geschätzten Gewinnanteil Ihrer Rente darstellt. Er hängt ausschließlich vom Alter bei Rentenbeginn ab und bleibt danach für die gesamte Rentenlaufzeit konstant.
Das Prinzip dahinter: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Ihre monatliche Rente zum Teil aus Ihren eigenen Einzahlungen (Kapitalrückzahlung) und zum Teil aus erwirtschafteten Erträgen (Zinsen und Rendite) besteht. Nur der Ertragsanteil – also der Gewinnanteil – wird besteuert.
Die Ertragsanteil-Tabelle nach §22 EStG
Der Ertragsanteil ist in §22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG festgelegt. Hier die wichtigsten Werte:
| Rentenbeginn (Alter) | Ertragsanteil |
|---|---|
| 60 Jahre | 22 % |
| 61 Jahre | 22 % |
| 62 Jahre | 21 % |
| 63 Jahre | 20 % |
| 64 Jahre | 19 % |
| 65 Jahre | 18 % |
| 67 Jahre | 17 % |
| 68 Jahre | 16 % |
| 70 Jahre | 15 % |
| 72 Jahre | 14 % |
| 75 Jahre | 11 % |
Je später der Rentenbeginn, desto niedriger der Ertragsanteil – und desto weniger Steuern zahlen Sie auf Ihre private Rente.
Warum private Renten so günstig besteuert werden
Der Hintergrund ist das Korrespondenzprinzip der Besteuerung: Was in der Ansparphase nicht steuerlich abgesetzt werden konnte, wird in der Auszahlungsphase begünstigt. Bei einer privaten Rentenversicherung (Schicht 3) zahlen Sie Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen – es gibt keinen Sonderausgabenabzug wie bei der Basisrente (Schicht 1). Im Gegenzug wird die Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Dieses Prinzip macht die private Rentenversicherung zu einem der steuerlich attraktivsten Altersvorsorgeprodukte überhaupt – insbesondere für Gutverdiener, die im Alter einen hohen persönlichen Steuersatz erwarten.
Vergleich: Ertragsanteilbesteuerung vs. volle Besteuerung (Schicht 1)
Bei der gesetzlichen Rente und der Basisrente (Rürup) gilt die nachgelagerte Besteuerung: Die Beiträge werden in der Ansparphase steuerlich abgesetzt, dafür wird die Rente im Alter voll besteuert. Für Rentner mit Rentenbeginn ab 2040 sind 100 % der gesetzlichen Rente steuerpflichtig.
Der Vergleich bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro und einem persönlichen Steuersatz von 25 %:
- Gesetzliche Rente (Schicht 1, ab 2040): 1.000 EUR x 100 % steuerpflichtig = 1.000 EUR x 25 % = 250 EUR Steuer/Monat. Netto: 750 EUR.
- Private Rente (Schicht 3, Beginn mit 67): 1.000 EUR x 17 % Ertragsanteil = 170 EUR steuerpflichtig x 25 % = 42,50 EUR Steuer/Monat. Netto: 957,50 EUR.
Die Differenz ist enorm: Bei der privaten Rente bleiben Ihnen 207,50 Euro mehr pro Monat – das sind 2.490 Euro mehr pro Jahr netto in der Tasche. Über 20 Jahre Rentenbezug summiert sich das auf rund 49.800 Euro Steuervorteil.
Beispiel: Private Rente ab 67 – nur 17 % steuerpflichtig
Herr Schmidt hat über 30 Jahre eine fondsgebundene Rentenversicherung bei der WWK bespart und erhält ab seinem 67. Geburtstag eine monatliche Rente von 800 Euro. Sein persönlicher Steuersatz im Ruhestand beträgt 22 %.
- Ertragsanteil bei Rentenbeginn 67: 17 %
- Steuerpflichtiger Anteil: 800 EUR x 17 % = 136 EUR
- Steuer: 136 EUR x 22 % = 29,92 EUR/Monat
- Effektive Steuerbelastung: 29,92 / 800 = nur 3,74 % der Gesamtrente
Zum Vergleich: Würde Herr Schmidt die gleiche Rente aus einer Basisrente (Schicht 1) beziehen, müsste er auf den vollen Betrag Steuern zahlen – die effektive Belastung läge bei 22 % statt 3,74 %.
Bedeutung für die Altersvorsorge-Strategie
Die Ertragsanteilbesteuerung macht die private Rentenversicherung zu einem unverzichtbaren Baustein in jeder Vorsorgestrategie. Besonders sinnvoll ist sie für:
- Gutverdiener: Die den Sonderausgabenabzug der Basisrente bereits ausgeschöpft haben und weitere steueroptimierte Vorsorge suchen.
- Selbstständige: Die flexibel vorsorgen möchten, ohne sich an die Basisrente zu binden.
- Frührentner: Die vor 67 in Rente gehen möchten – auch mit 62 liegt der Ertragsanteil nur bei 21 %.
- Erben: Private Rentenversicherungen können steueroptimiert an Hinterbliebene übertragen werden.
Die ideale Kombination besteht aus einer Basisrente (Schicht 1) für maximale Steuerersparnis in der Ansparphase und einer privaten Rentenversicherung (Schicht 3) für minimale Steuerlast in der Auszahlungsphase. So nutzen Sie beide Welten optimal. Mehr dazu auf unserer Produktseite Altersvorsorge.
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