Die Lücke der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften schützt Arbeitnehmer nur bei Arbeitsunfällen und auf dem direkten Arbeitsweg. Das bedeutet: Rund 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit – beim Sport, im Haushalt, im Urlaub – und sind durch die gesetzliche Versicherung nicht abgedeckt. Diese erhebliche Versorgungslücke können Arbeitgeber mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung schließen.
Die betriebliche Unfallversicherung bietet einen 24-Stunden-Schutz, der berufliche und private Unfälle gleichermaßen absichert – rund um die Uhr, weltweit, 365 Tage im Jahr.
Was die betriebliche Unfallversicherung leistet
Eine Gruppenunfallversicherung für die gesamte Belegschaft bietet umfassenden Schutz:
- 24-Stunden-Deckung: Schutz bei Unfällen während der Arbeit, auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit – inklusive Sport, Reisen und Haushaltsunfällen. Der Mitarbeiter ist immer und überall abgesichert.
- Invaliditätsleistung: Bei dauerhaften körperlichen Einschränkungen nach einem Unfall wird eine Kapitalleistung gezahlt, die nach dem Grad der Invalidität gestaffelt ist. Mit einer progressiven Invaliditätsstaffel steigen die Leistungen bei schweren Unfällen überproportional an.
- Unfallrente: Bei schwerer Invalidität kann eine monatliche Unfallrente vereinbart werden, die den Einkommensverlust dauerhaft ausgleicht.
- Todesfallleistung: Im schlimmsten Fall erhalten die Hinterbliebenen eine finanzielle Absicherung, die über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinausgeht.
- Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld: Tägliche Zahlungen während eines Krankenhausaufenthalts und in der Genesungsphase kompensieren zusätzliche Kosten und Einkommensausfälle.
- Bergungskosten und kosmetische Operationen: Kosten für Such- und Rettungsaktionen sowie für medizinisch notwendige kosmetische Eingriffe nach einem Unfall werden übernommen.
Steuerliche Behandlung: Voll absetzbar als Betriebsausgabe
Die betriebliche Unfallversicherung bietet erhebliche steuerliche Vorteile für den Arbeitgeber:
- Betriebsausgabenabzug: Die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung sind als Betriebsausgaben in voller Höhe steuerlich absetzbar. Sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast des Unternehmens.
- Pauschalversteuerung möglich: Der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber pauschal mit 20 Prozent Lohnsteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) versteuert werden, wenn der Beitrag pro Mitarbeiter 62 Euro jährlich nicht übersteigt. In diesem Fall entstehen dem Arbeitnehmer keine zusätzlichen Steuern oder Sozialabgaben.
- Keine Sozialversicherungspflicht: Bei der Pauschalversteuerung fallen auf die Beiträge keine Sozialversicherungsbeiträge an – weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer.
- Auch bei höheren Beiträgen attraktiv: Übersteigt der Jahresbeitrag 62 Euro pro Mitarbeiter, wird der gesamte Beitrag als Sachbezug behandelt. Bleibt der monatliche Sachbezug insgesamt unter der Freigrenze von 50 Euro (inklusive anderer Sachbezüge), ist er für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.
Rechenbeispiel: Kosten und Nutzen für ein Unternehmen
Ein mittelständisches Unternehmen mit 30 Mitarbeitern schließt eine Gruppenunfallversicherung mit 24-Stunden-Deckung ab:
- Jahresbeitrag pro Mitarbeiter: ca. 120 Euro (10 Euro/Monat)
- Gesamtkosten Unternehmen: 3.600 Euro pro Jahr
- Steuerersparnis (bei 30 % effektivem Steuersatz): ca. 1.080 Euro
- Effektive Nettokosten: ca. 2.520 Euro pro Jahr / 84 Euro pro Mitarbeiter
- Leistungsbeispiel: Invaliditätssumme 100.000 Euro, Progression 350 %, Todesfallleistung 50.000 Euro, Krankenhaustagegeld 25 Euro
Für weniger als 7 Euro netto pro Mitarbeiter und Monat erhält das Unternehmen einen umfassenden 24-Stunden-Unfallschutz für die gesamte Belegschaft – eine Investition, die sich in Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung vielfach auszahlt.
Vorteile für Arbeitgeber: Mehr als nur Versicherungsschutz
Die betriebliche Unfallversicherung ist weit mehr als eine Police – sie ist ein strategisches Instrument der Personalführung:
- Fürsorgepflicht erfüllen: Arbeitgeber demonstrieren, dass ihnen das Wohl ihrer Mitarbeiter auch außerhalb der Arbeitszeit am Herzen liegt. Das stärkt das Vertrauen und die Loyalität.
- Ergänzung zur betrieblichen Altersvorsorge: Zusammen mit der bAV bildet die Unfallversicherung ein rundes Vorsorgepaket, das den Arbeitgeber als fürsorglichen und modernen Betrieb positioniert.
- Einfache Verwaltung: Ein Gruppenvertrag für alle Mitarbeiter bedeutet minimalen administrativen Aufwand. Neue Mitarbeiter werden automatisch aufgenommen, ausscheidende automatisch abgemeldet.
- Kein Gesundheitscheck: Anders als bei vielen individuellen Versicherungen ist bei Gruppenverträgen keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen erhalten den vollen Schutz.
Vorteile für Arbeitnehmer: Schutz ohne Eigenaufwand
Für die Mitarbeiter ist die betriebliche Unfallversicherung ein besonders wertvoller Benefit, weil sie ohne eigenes Zutun vom Schutz profitieren. Kein Antrag, keine Gesundheitsfragen, keine eigenen Beiträge – und trotzdem ein umfassender 24-Stunden-Schutz, der auch die Familie absichert. In Kombination mit einer privaten Unfallversicherung lässt sich der Schutz bei Bedarf individuell erweitern.
Umsetzung: So einfach geht's
Die Einrichtung einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung ist unkompliziert. Es wird lediglich die Anzahl der Mitarbeiter und die gewünschten Leistungsbausteine benötigt. Die WWK erstellt ein individuelles Angebot und übernimmt die gesamte Vertragsverwaltung. Informieren Sie sich auch über weitere Firmen- und Gewerbelösungen der WWK.
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