Der gesetzliche Rahmen: 15 % Mindestzuschuss seit 2022
Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sind Arbeitgeber verpflichtet, bei der Entgeltumwandlung über eine betriebliche Altersversorgung (bAV) einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zu leisten, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Seit 2022 gilt diese Pflicht für alle Verträge – auch für Altverträge.
Doch 15 Prozent sind lediglich das gesetzliche Minimum. Viele Arbeitgeber erkennen, dass ein höherer Zuschuss eine der wirksamsten Investitionen in die Zukunft ihres Unternehmens ist.
Warum 15 % nicht genug sind: Die Sozialversicherungsersparnis
Die Entgeltumwandlung reduziert nicht nur die Lohnsteuer des Arbeitnehmers, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge beider Seiten. Der Arbeitgeber spart bei einem umgewandelten Betrag von 302 Euro monatlich rund 20 Prozent an Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung – das sind etwa 60 Euro pro Monat und Mitarbeiter.
Der gesetzliche Mindestzuschuss von 15 Prozent (ca. 45 Euro) gibt also nicht einmal die vollständige Ersparnis an den Arbeitnehmer weiter. Arbeitgeber, die 20 Prozent oder mehr zuschießen, handeln wirtschaftlich neutral oder investieren nur einen Bruchteil zusätzlich – mit enormer Wirkung auf die Mitarbeiterzufriedenheit.
25 % und mehr: Arbeitgeber als Vorsorge-Champion
Die innovativsten Unternehmen gehen noch weiter. Ein Zuschuss von 25 bis 50 Prozent oder sogar eine vollständig arbeitgeberfinanzierte bAV setzt ein starkes Signal:
- Wertschätzung spürbar machen: Ein überdurchschnittlicher bAV-Zuschuss zeigt Mitarbeitern konkret, dass der Arbeitgeber in ihre Zukunft investiert. Diese Form der Anerkennung wirkt nachhaltiger als ein einmaliger Bonus, weil sie jeden Monat auf dem Vorsorgekontoauszug sichtbar ist.
- Netto-Mehrwert für Mitarbeiter: Durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit wirkt jeder Euro bAV-Zuschuss stärker als eine Bruttogehaltserhöhung. Ein Zuschuss von 100 Euro monatlich kostet den Arbeitgeber 100 Euro, kommt beim Arbeitnehmer aber als voller Vorsorgbeitrag an – eine Bruttogehaltserhöhung müsste mehr als 200 Euro betragen, um denselben Nettoeffekt zu erzielen.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Arbeitgeberzuschüsse zur bAV sind als Betriebsausgaben voll absetzbar. Die effektiven Kosten nach Steuern liegen damit deutlich unter dem Nominalbetrag.
- Bindungswirkung durch Unverfallbarkeitsfristen: Arbeitgeberfinanzierte Zusagen werden bei einer Fluktuation innerhalb der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen nicht mitgenommen. Das schafft einen zusätzlichen Anreiz für Mitarbeiter, dem Unternehmen treu zu bleiben.
Motivation: Wie die bAV die Arbeitsleistung steigert
Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen, dass Mitarbeiter mit einer guten betrieblichen Altersversorgung zufriedener, motivierter und produktiver arbeiten. Der Grund ist einfach: Wer sich um seine Zukunft keine Sorgen machen muss, kann sich besser auf die Gegenwart konzentrieren.
Eine großzügige bAV signalisiert zudem, dass das Unternehmen langfristig denkt – eine Eigenschaft, die besonders von Fachkräften und Leistungsträgern geschätzt wird. Die bAV wird damit zum Ausdruck der Unternehmenskultur: „Wir kümmern uns um unsere Leute."
Fachkräftemangel: bAV als Wettbewerbsvorteil im Recruiting
In Zeiten des Fachkräftemangels entscheiden oft Details über die Arbeitgeberwahl. Laut einer Willis-Towers-Watson-Studie ist die betriebliche Altersversorgung für 78 Prozent der Facharbeiter und Ingenieure ein wichtiges Kriterium bei der Arbeitgeberwahl. Ein überdurchschnittlicher bAV-Zuschuss kann in Stellenanzeigen und Vorstellungsgesprächen konkret kommuniziert werden:
- Handwerk und Produktion: Facharbeiter, Meister und Techniker reagieren besonders positiv auf konkrete Zusatzleistungen. Ein bAV-Zuschuss von 50 Euro oder mehr monatlich kann den Unterschied ausmachen zwischen einer Zusage und einer Absage.
- IT und Engineering: In umkämpften Branchen haben Bewerber die Wahl. Eine großzügige bAV differenziert den Arbeitgeber von Wettbewerbern, die nur das gesetzliche Minimum bieten.
- Pflege und Soziales: In Branchen mit unterdurchschnittlichen Gehältern kann eine starke bAV die Gesamtvergütung erheblich aufwerten und die Attraktivität steigern.
Mitarbeiterbindung: Fluktuation senken, Wissen halten
Die Kosten einer Neubesetzung liegen laut SHRM (Society for Human Resource Management) bei 50 bis 200 Prozent des Jahresgehalts – inklusive Recruiting, Einarbeitung und Produktivitätsverlust. Eine attraktive bAV senkt die Fluktuationsrate messbar und spart damit ein Vielfaches der Zuschusskosten.
Besonders wirkungsvoll sind gestaffelte Modelle: Beispielsweise 20 Prozent Zuschuss ab dem ersten Tag, 30 Prozent ab dem dritten Jahr und 50 Prozent ab dem fünften Dienstjahr. So wird die bAV zum langfristigen Bindungsinstrument, das treue Mitarbeiter belohnt.
So setzen Sie eine attraktive bAV im Betrieb um
Die Einführung oder Aufstockung einer betrieblichen Altersversorgung ist einfacher als viele Unternehmer denken. Die WWK unterstützt Arbeitgeber mit maßgeschneiderten Gruppenverträgen, persönlicher Beratung und Kommunikationsmaterialien für die Belegschaft. Von der Versorgungsordnung bis zur Mitarbeiterinformation – wir begleiten den gesamten Prozess.
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