PKV vs. GKV: Lebenszeitvergleich der Krankenversicherungskosten
Die Entscheidung zwischen privater Krankenversicherung (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ist eine der wichtigsten finanziellen Weichenstellungen. Dieser Rechner vergleicht die lebenslangen Arbeitnehmerkosten beider Systeme – von heute bis zum erwarteten Lebensende. Berücksichtigt werden Gehaltsentwicklung, steigende Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragserhöhungen, Arbeitgeberzuschüsse und die Situation im Ruhestand.
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Ergebnis: Lebenszeitvergleich
Jahr-für-Jahr-Vergleich
| Alter | GKV / Monat | PKV / Monat | GKV kumuliert | PKV kumuliert |
|---|
PKV oder GKV – Worauf kommt es an?
Die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung hängt von vielen Faktoren ab:
- Einkommensentwicklung: GKV-Beiträge steigen mit dem Gehalt (bis zur BBG), PKV-Beiträge richten sich nach Alter und Tarif.
- Alter beim Eintritt: Je jünger der Eintritt in die PKV, desto günstiger der Startbeitrag und desto länger die Ansparzeit für Alterungsrückstellungen.
- Gesundheitszustand: Die PKV prüft den Gesundheitszustand bei Aufnahme. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.
- Familienplanung: In der GKV sind Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). In der PKV zahlt jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag.
- Leistungsumfang: Die PKV bietet in der Regel umfangreichere Leistungen (Chefarzt, Einzelzimmer, Zahnersatz). Der genaue Umfang hängt vom gewählten Tarif ab.
- Beiträge im Alter: PKV-Beiträge können im Alter deutlich steigen. Alterungsrückstellungen und der gesetzliche Zuschlag (10 % zwischen 21 und 60) sollen dies abfedern.
- GKV: Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des GKV-Beitrags (7,3 % allg. Satz + halber Zusatzbeitrag), maximal bis zur BBG.
- PKV (Angestellte): Der AG-Zuschuss entspricht dem Betrag, den der AG bei GKV-Versicherung zahlen würde – maximal 50 % des tatsächlichen PKV-Beitrags.
- Ruhestand: Der Rentenversicherungsträger zahlt einen Zuschuss von 7,3 % der Bruttorente (max. 50 % des KV-Beitrags) – sowohl in GKV (KVdR) als auch PKV.
Weiterführende Informationen
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Vereinfachte Modellrechnung auf Basis der Werte 2026. Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 2026: 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr). Allgemeiner GKV-Beitragssatz: 14,6 %. Tatsächliche Beiträge können je nach persönlicher Situation, Krankenkasse und PKV-Tarif erheblich abweichen. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.