Die gesetzliche Hinterbliebenenrente: Weniger als die meisten denken
Wenn ein Ehepartner oder Elternteil stirbt, steht die Familie nicht nur vor einem emotionalen Verlust, sondern häufig auch vor einer finanziellen Katastrophe. Viele Familien verlassen sich auf die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung – doch diese deckt in den meisten Fällen nur einen Bruchteil des tatsächlichen Bedarfs ab.
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt im Wesentlichen drei Formen der Hinterbliebenenrente: die Witwenrente (bzw. Witwerrente), die Waisenrente und die sogenannte Erziehungsrente. Die wichtigste – die Witwenrente – gibt es in zwei Varianten.
Große vs. kleine Witwenrente: Der Unterschied ist enorm
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente, die der Verstorbene zum Todeszeitpunkt erhalten hat oder erhalten hätte. Sie steht Ihnen zu, wenn Sie mindestens 47 Jahre alt sind, erwerbsgemindert sind oder ein Kind unter 18 erziehen. Das „neue Recht“ (Heirat nach dem 31.12.2001 oder beide Partner nach dem 01.01.1962 geboren) sieht außerdem eine Befristung auf 24 Monate vor, sofern keine Kinder erzogen werden.
Die kleine Witwenrente beträgt nur 25 % und wird maximal 24 Monate lang gezahlt. Sie erhalten diese, wenn keine der Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllt ist.
Die Halbwaisenrente liegt bei 10 % der Rente des Verstorbenen, die Vollwaisenrente bei 20 %. Diese wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt – bei Ausbildung oder Studium bis maximal 27.
Das Problem: Die Einkommensanrechnung
Viele Hinterbliebene erfahren erst im Leistungsfall, dass ihre Witwenrente deutlich gekürzt wird. Der Grund: Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet.
Der Freibetrag liegt 2026 bei rund 1.038 EUR in den alten Bundesländern. Von dem Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Verdient die hinterbliebene Person beispielsweise 2.500 EUR netto, sieht die Rechnung so aus:
- Einkommen über Freibetrag: 2.500 € − 1.038 € = 1.462 €
- Anrechnung: 40 % von 1.462 € = 585 €
- Witwenrente vor Anrechnung (55 % von 1.800 €): 990 €
- Witwenrente nach Anrechnung: 990 € − 585 € = 405 €
Statt 990 EUR erhält die Witwe also nur 405 EUR monatlich. Bei gut verdienenden Hinterbliebenen kann die Witwenrente sogar auf null sinken.
Die typische Versorgungslücke berechnen
Nehmen wir eine typische Familie: Hauptverdiener mit 3.500 EUR netto, Partnerin arbeitet Teilzeit mit 1.200 EUR netto, zwei Kinder. Der Bedarf der Familie liegt bei rund 3.000 EUR monatlich (ohne Miete). Was kommt im Todesfall des Hauptverdieners vom Staat?
- Große Witwenrente (ca. 55 % von geschätzt 1.600 EUR Rentenanspruch): 880 €
- Minus Einkommensanrechnung auf Teilzeitgehalt: ca. −65 €
- Effektive Witwenrente: ca. 815 €
- 2 Halbwaisenrenten (à 10 % von 1.600 €): 320 €
- Eigenes Einkommen Partnerin: 1.200 €
- Verfügbares Gesamteinkommen: ca. 2.335 €
Die monatliche Versorgungslücke beträgt damit rund 665 € – Monat für Monat, Jahr für Jahr. Und dabei sind Sonderausgaben wie laufende Kredite, Kita-Gebühren oder die spätere Ausbildung der Kinder noch nicht berücksichtigt.
Wie groß ist Ihre Versorgungslücke? Berechnen Sie in wenigen Schritten, wie viel Ihre Familie im Ernstfall tatsächlich erhalten würde – und wie groß die Lücke ist.
Die Lösung: Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung (RLV) ist das effektivste und günstigste Instrument, um die Versorgungslücke zu schließen. Sie zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe in voller Höhe an die Hinterbliebenen aus. Dabei bietet sie gleich mehrere Vorteile:
- Sofortige Liquidität: Die Versicherungssumme steht der Familie innerhalb weniger Tage zur Verfügung – ohne bürokratischen Aufwand.
- Steuerfreie Auszahlung: Die Leistung aus einer Risikolebensversicherung ist für die Hinterbliebenen einkommensteuerfrei. Lediglich bei hohen Summen kann Erbschaftsteuer anfallen – doch durch geschickte Bezugsrechtsgestaltung („Kreuzversicherung“) lässt sich auch das vermeiden.
- Keine Einkommensanrechnung: Die RLV-Leistung wird nicht auf die gesetzliche Witwenrente angerechnet.
- Günstige Beiträge: Eine 300.000-EUR-Absicherung kostet für einen 35-jährigen Nichtraucher oft weniger als 15 EUR im Monat.
Die WWK Risikolebensversicherung bietet flexible Laufzeiten, attraktive Beiträge und die Möglichkeit, die Versicherungssumme bei Lebensereignissen (Geburt, Hauskauf) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Checkliste für Familien: So sichern Sie Ihre Liebsten ab
- Bestandsaufnahme machen: Welche gesetzlichen Ansprüche bestehen? Prüfen Sie Ihren Renteninformationsbrief.
- Bedarf ermitteln: Wie hoch sind die monatlichen Fixkosten Ihrer Familie? Berücksichtigen Sie Miete, Kredit, Lebenshaltung, Kinderbetreuung und Ausbildung.
- Versorgungslücke berechnen: Ziehen Sie die gesetzlichen Leistungen vom Bedarf ab. Unser Hinterbliebenen-Rechner hilft Ihnen dabei.
- Absicherungshöhe festlegen: Als Faustregel gilt: 3–5 Jahresnettoeinkommen des Hauptverdieners. Bei laufenden Immobilienkrediten sollte zusätzlich die Restschuld abgesichert sein.
- Bezugsrecht klären: Legen Sie fest, wer die Versicherungssumme erhalten soll. Bei Ehepaaren empfiehlt sich die „Über-Kreuz-Versicherung“, um Erbschaftsteuer zu vermeiden.
- Regelmäßig prüfen: Bei Geburt eines Kindes, Hauskauf oder Gehaltserhöhung sollten Sie die Absicherung anpassen.
Fazit: Handeln Sie, bevor es zu spät ist
Die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung ist ein Grundgerüst – mehr nicht. Für die meisten Familien reicht sie bei weitem nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine Risikolebensversicherung schließt diese Lücke zuverlässig, günstig und steuerfrei. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger sind die Beiträge.
Schützen Sie Ihre Familie jetzt: Berechnen Sie mit dem Hinterbliebenen-Rechner Ihren individuellen Bedarf und erfahren Sie mehr über die WWK Risikolebensversicherung.