Jeden Monat das gleiche Bild: Auf der Gehaltsabrechnung steht ein Bruttobetrag, doch auf dem Konto landet deutlich weniger. Steuern und Sozialabgaben fressen einen erheblichen Teil des Einkommens auf. Doch wie genau setzt sich die Differenz zwischen Brutto und Netto zusammen – und was können Sie tun, um mehr von Ihrem Gehalt zu behalten? In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen alle relevanten Abzüge für 2026 und geben Ihnen praktische Optimierungstipps.
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Steuerklassen in Deutschland – welche gilt für Sie?
Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen:
- Steuerklasse I: Für Ledige, Geschiedene und dauerhaft getrennt Lebende ohne Kinder. Dies ist die Standardklasse für die meisten Alleinstehenden.
- Steuerklasse II: Für Alleinerziehende, die den Entlastungsbetrag von 4.260 EUR jährlich (plus 240 EUR je weiteres Kind) geltend machen können.
- Steuerklasse III: Für verheiratete Arbeitnehmer mit höherem Einkommen in Kombination mit dem Ehepartner in Klasse V. Sie profitieren von besonders niedrigen Abzügen.
- Steuerklasse IV: Für Ehepaare mit ähnlich hohem Einkommen. Optional mit Faktorverfahren, das die Steuerlast gerechter verteilt.
- Steuerklasse V: Gegenkombination zu III – hier fallen die höchsten monatlichen Abzüge an.
- Steuerklasse VI: Für Zweit- und Nebenjobs – ohne Freibeträge, daher die höchsten Abzüge.
Die richtige Wahl der Steuerklassenkombination bei Ehepaaren kann einen monatlichen Unterschied von mehreren Hundert Euro ausmachen. Beachten Sie: Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuereinbehalt – die endgültige Steuerschuld wird erst in der Einkommensteuererklärung ermittelt.
Sozialabgaben 2026: Die aktuellen Beitragssätze und Bemessungsgrenzen
Neben der Lohnsteuer werden vom Bruttogehalt Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Beiträge werden in der Regel je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die aktuellen Arbeitnehmersätze für 2026:
- Krankenversicherung: 7,3 % allgemeiner Beitrag plus durchschnittlich 1,0 % Zusatzbeitrag (kassenabhängig) = ca. 8,3 % Arbeitnehmeranteil
- Pflegeversicherung: 1,7 % (Kinderlose ab 23 Jahren: 2,3 %). Ab dem zweiten bis fünften Kind unter 25 reduziert sich der Beitrag um je 0,25 %.
- Rentenversicherung: 9,3 % Arbeitnehmeranteil (Gesamtbeitrag 18,6 %)
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % Arbeitnehmeranteil (Gesamtbeitrag 2,6 %)
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) begrenzen das Einkommen, bis zu dem Sozialabgaben erhoben werden. 2026 gelten voraussichtlich:
- BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung: 8.050 EUR/Monat (West), 7.450 EUR/Monat (Ost)
- BBG Kranken-/Pflegeversicherung: 5.175 EUR/Monat bundeseinheitlich
Wer über diesen Grenzen verdient, zahlt auf den darüber liegenden Teil keine Sozialabgaben mehr.
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9 % (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer. Bei einem monatlichen Lohnsteuerabzug von beispielsweise 600 EUR bedeutet das zusätzlich 48 bis 54 EUR an Kirchensteuer. Wer aus der Kirche austritt, spart diesen Betrag – allerdings sollte die Entscheidung nicht rein finanziell motiviert sein.
Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) wird seit 2021 für die meisten Arbeitnehmer nicht mehr erhoben. Erst ab einer Lohnsteuer von ca. 18.130 EUR jährlich (Einzelveranlagung) fällt der Soli wieder teilweise an. Gutverdiener ab ca. 109.000 EUR Jahresbrutto zahlen den vollen Soli.
Gehaltsoptimierung: Mehr Netto vom Brutto
Es gibt legale Wege, den Nettobetrag zu erhöhen, ohne dass das Bruttogehalt steigt:
- Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 EStG: Bis zu 50 EUR monatlich steuer- und sozialabgabenfrei. Beispiele: Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine, Sachbezugskarten. Das sind 600 EUR pro Jahr netto mehr – ohne Abzüge.
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 302 EUR monatlich (2026) steuer- und bis zu 302 EUR sozialabgabenfrei. Durch die Entgeltumwandlung sinkt das Bruttogehalt – dafür sparen Sie Steuern und Sozialabgaben und bauen gleichzeitig eine Zusatzrente auf.
- Fahrtkostenzuschuss / Jobticket: Seit 2024 steuerfrei, wenn der Arbeitgeber ein Deutschlandticket bezuschusst.
- Erholungsbeihilfe: Bis 156 EUR für den Arbeitnehmer, 104 EUR für den Ehegatten und 52 EUR pro Kind – pauschal mit 25 % versteuert.
- Verpflegungszuschüsse: Über Essensmarken oder digitale Essensschecks bis zu 108,45 EUR monatlich steuerbegünstigt.
Tipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber aktiv auf diese Möglichkeiten an. Viele Unternehmen bieten bereits Sachbezüge oder eine bAV an – Sie müssen sie nur nutzen.
Beispielrechnungen: Was bleibt übrig?
Schauen wir uns zwei konkrete Fälle an:
Beispiel 1: Lediger Arbeitnehmer, Steuerklasse I, 3.500 EUR brutto, keine Kirchensteuer, Bayern
- Lohnsteuer: ca. 434 EUR
- Krankenversicherung (8,3 %): ca. 291 EUR
- Pflegeversicherung (2,3 %, kinderlos): ca. 81 EUR
- Rentenversicherung (9,3 %): ca. 326 EUR
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): ca. 46 EUR
- Netto: ca. 2.322 EUR (66,3 % des Brutto)
Beispiel 2: Verheiratet, Steuerklasse III, 5.000 EUR brutto, 2 Kinder, Kirchensteuer 9 %, NRW
- Lohnsteuer: ca. 362 EUR
- Kirchensteuer: ca. 33 EUR
- Krankenversicherung (8,3 %): ca. 415 EUR
- Pflegeversicherung (1,2 %, 2 Kinder): ca. 60 EUR
- Rentenversicherung (9,3 %): ca. 465 EUR
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): ca. 65 EUR
- Netto: ca. 3.600 EUR (72,0 % des Brutto)
Wie Sie sehen, macht die Steuerklasse einen enormen Unterschied. Auch Kinder reduzieren die Pflegeversicherungsbeiträge spürbar.
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